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Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

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  #1  
Alt 24.01.2012, 22:33
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Frage Erbteil verkaufen?

Hallo,
ich bin in einer Erbengemeinschaft.

Ich habe leider einiges an Schulden und das Angebot bekommen, meinen Erbteil ( 2 hochverschuldete Häuser ) abzugeben- im Gegenzug würden meine Schulden abbezahlt werden.

Klingt ja alles schön und gut...

Aber...

Ich mußte ja beim Antrag bei der ARGE ja alles angeben.

Meiner Meinung nach, müsste ich dann ja auch die Vermögensveränderung mitteilen und würde dann bestimmt gesagt bekommen " Nehmen Sie das Geld und leben sie erst einmal davon. Die Schulden sind "Privatvergnügen".

Irgendwo auch logisch

Von der anderen Seite wird mir jedoch gesagt, das ich das nicht angeben soll ( wurde angeblich sogar von einer befragten ARGE-Mitarbeiterin vorgeschlagen !!! )

Meiner Meinung würd ich mich dadurch der Unterschlagung strafbar machen und dazu bin ich echt nicht bereit.

Wer kann mir sagen, was richtig ist?

Danke schon mal.

lg
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  #2  
Alt 25.01.2012, 07:13
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Hast Du während des Bezuges geerbt oder davor? Wenn während des Bezuges, ist das Erbe Einkommen. Wenn vorher, wundert mich ehrlich gesagt, daß Du überhaupt ALG II bekommen hast, zumindest als Zuschuss. Die Häuser sind zu verwerten.
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  #3  
Alt 25.01.2012, 07:52
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Hallo Vegas,
puh... das ist kompliziert...

Geerbt haben wir vor über 20 Jahren;während meiner Ausbildung.
Dann ging sofort ein Erbstreit los, der dann leider damit endete, das ein Kredit aufgenommen werden musste.

Ein paar Jahre später habe ich problemlos einen Kredit bekommen, weil ich gut verdient habe und ja 2 Häuser vorhanden sind.
Ich fing irgendwann an nicht mehr auf´s Geld zu achten ( schön blöd, ich weiß ) und es wurde mehrmals aufgestockt.

Zeitgleich gingen die Reperaturen an den Häusern immer mehr ins Geld - der Kredit wurde aufgestockt und aufgestockt und aufgestockt ...

Ein Haus stand schon 2mal zur Zwangsversteigerung - ohne Ergebnis

Ich wurde arbeitslos, bin kurz danach umgezogen in der Hoffnung hier umgeschult zu werden, bin dann schwanger geworden, fiel dann mit meinem Partner in die Hartz4 Leistung ( wurde alles auf Herz und Nieren geprüft und genehmigt) .

Bekam noch ein Kind. hab mich vom Partner getrennt, weiter Hartz4.

Dann hab ich 2 Jahre gearbeitet, wurde krank... dann entlassen... wieder Hartz4.

Nun auch noch lebenslänglich krank ( hab mir vorgenommen, noch mindestens 40 Jahre ) aber mehr als arbeitswillig- leider nicht mehr im erlernten Beruf. kann aber daran anlehnen und Arge ist auch bereit Schulung zu zahlen, wenn ich eine finde.

Muss jetzt erstmal enden, da ich immerhin ehrenamtliche arbeit gefunden habe und bald anfangen muß.

ABER... Besitz ist bei der ARGE bekannt, jetzt stellt sich für mich nur die Eingangsfrage.

Bin am Abend wieder online.

lg
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  #4  
Alt 25.01.2012, 08:07
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Dann ist es tatsächlich so, dass deine Schulden Privatsache sind und du nicht mit dem Verkauf deines Erbteils die Schulden abzahlen kannst. Du musst dann deinen Lebensunterhalt davon bestreiten.
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  #5  
Alt 25.01.2012, 09:58
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Zitat:
Zitat von Birgit63 Beitrag anzeigen
Dann ist es tatsächlich so, dass deine Schulden Privatsache sind und du nicht mit dem Verkauf deines Erbteils die Schulden abzahlen kannst. Du musst dann deinen Lebensunterhalt davon bestreiten.
Sicherlich sind die Forderungen im Grundbuch eingetragen und man wird das Objekt nicht verkaufen können, ohne dass die Gläubiger befriedigt werden.

Man müsste sehen, auf welcher Basis ALG II gewährt wurde, ich vermute darlehensweise.

Dann würde das so aussehen, dass aus dem Verkaufserlös die Gläubiger befiredigt werden sowie die vom Jobcenter erbrachten Leistungen zurückgezahlt werden.

Auf jeden Fall ist das Stoff für die Juristen.
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  #6  
Alt 25.01.2012, 20:29
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Hallo, da bin ich wieder
@ Brigitte

Danke, der Meinung bin ich nämlich auch, aber mir wird ja nicht geglaubt.

Ich hab sogar noch was passendes gefunden, was passieren kann wenn ich es nicht melde
Zitat:
Rückzahlung von ALG 2

Das Jobcenter kann das gezahlte ALG 2 zurück fordern, wenn der Empfänger das Jobcenter arglistig getäuscht hat oder auch nur grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, also ein Pflichtverstoß vorliegt.

Auch wenn wesentliche Änderungen der persönlichen Verhältnisse nach Beginn des Hartz IV Bezugs nicht angezeigt werden, besteht eine Rückzahlungsverpflichtung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen.
Eine Rückzahlungspflicht besteht ebenfalls, wenn vorsätzlich oder grobfahrlässig die Hilfebedürftigkeit herbeigeführt wurde.
Liegt jedoch nurleicht fahrlässiges Handeln, also einfaches Vergessen vor, kann des Jobcenters den Rückzahlungsanspruch erlassen, stunden oder niederschlagen. Die Behörde hat über einen entsprechenden Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
Eine Rückzahlungsverpflichtung umfasst nicht nur den Hartz 4 Regelsatz, sondern auch die Versicherungsbeiträge, die das Jobcenter an die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung gezahlt hat.
Besteht eine Rückzahlungsverpflichtung, so geht sie im Falle des Todes des Schuldners auf die Erben über.
Hab ich weitergeleitet und daraufhin wurde sogar mit Selbstmord gedroht.
Zwar im Suff, aber gut geht es mir trotzdem nicht dabei.

Andererseits ist es wohl besser, wenn ich mich um Privatinsolvenz kümmere.
Es kann zwar sein das dann alles unter den Hammer kommen soll, aber " wenn weg, dann weg"
Ich hab eh keinen Bezug dazu.


@Postmann

Die Arge hat sich vor ein paar Jahren ins GB eintragen lassen - ist aber vor ca. einem Jahr wieder rausgenommen worden.

Na ja, hab heute nen Termin bei meiner Sachbearbeiterin vom Jobcenter für Februar zugeschickt bekommen und werd dann dort auch nochmal nachfragen.
Dann wird die Nachfrage aktenkundig und ich kann nicht mehr gedrängt werden zu sagen, das ich es nicht wusste ( ich kann schon ne linke .... sein aber das ist mein persönlicher Schutzwall)

lg
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  #7  
Alt 26.01.2012, 11:11
Benutzerbild von WalterWinter
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Ich denke, Dein Hauptproblem liegt derzeit in den Streitereien innerhalb der Erbengemeinschaft.

Solange Du hier irgendwie gefangen bist, oder Dich gefangen fühlst, wirst Du keinen Weg aus dem Schlamassel finden.

Dein Vorhaben zu PrivatInsolvenz klingt mir ebensfalls mehr wie 'versuchter Angriff' auf die Erbengemeinschaft, als ein wirklich geplanter Befreiungsschlag.
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