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Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

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  #1  
Alt 18.05.2009, 10:48
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Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 1
Standard Ein Mann GmbH, Insolvenz, drohender Obdachlosigkeit

Hallo an Sie, es geht um folgenden Fall

Herr X hat 5 Jahren bei seiner Ehefrau als Geschäftsführer in ihrer Firma gearbeitet und alle Sozialversicherungsabgaben(AL,KV,RV,usw.) gezahlt.Nun hat er vor einem Monat alle Gesellschaftsanteilen von seiner Frau bekommen, da die Frau aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mit der Frima zu tun haben möchte. Mit anderen Worten ist der mann der alleinige Gesellschaftler und Gesschäftsführer(Ein mann GmbH).Nun geht es der Firma leider aufgrund mangelnder Aufträge sehr schlecht, so dass Herr X ein Insolvenzantrag stellen muss.Jetzt die Frage:

1)kann Herr X sich als Geschäftsführer kündigen und nur als jurstische Person in der Firma bleiben?Er wollte ja mindestens ALG1 bekommen.

2)Da insolvenzgeld erst ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt wird und das kann aufgrund der momentanen Lage sehr lange dauern.Wie kann er sich und seiner Famile in der Zeit ernähren?Wie gesagt der Frima geht es sehr schlecht.(z.B. Strom anbieter drohen Strom abzuschalten)

3)Hat er in der Zeit ein Recht auf ALG2, damit er wenigstens nicht obdachlos wird?

Vielen Dank für Ihre Antworten
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  #2  
Alt 18.05.2009, 11:26
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Registriert seit: 02.03.2009
Beiträge: 94
Standard

Zitat:
Hat er in der Zeit ein Recht auf ALG2, damit er wenigstens nicht obdachlos wird?
Ja das hat er. Lese doch jetzt schon mal die Formulare für den ALG2 Antrag.
Besonders die für Selbstänige.
Ist eine Menge was die wissen wolle.

gruss Jens
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Stichworte
gmbh, insolvenz, obdachlosigkeit

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