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| Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten. |
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#1
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| Hallo, ich hab hier schon ein wenig gesucht, aber irgendwie nix passendes gefunden! Also, meine Situation ist folgende: Ich befinde mich in der Privatinsolvenz und habe vom Jobcenter Geld überwiesen bekommen, von dem sich im nachhinein herausgestellt hat, dass ich das zu unrecht bekommen habe. Ich muss es also zurück zahlen! Meine Frage, darf ich das in Raten machen? Es ist nämlich echt nicht wenig, und ich wollte monatlich 100€ zaheln... |
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#2
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| Hi, solange das Jobcenter nicht in der Gläubigeliste angegeben / aufgenommen ist, JA. Andernfalls wäre es eine Bevorteilung eines Gläubigers und würde eventuell negative Schritte nach sich ziehen. Gr
__________________ Nimm das Leben nicht so ernst... ...du kommst sowieso nicht lebend raus! PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie selbstverständlich behalten. |
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#3
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| Hallo ..... ist die zu unrecht erbrachte Zahlung von der Arge vor Eröffnung der Insolvenz getätigt worden dann brauchst du das Geld nicht zurück zu zahlen ! War deine Insolvenz allerdings schon am laufen und dir wurden erst dann die Summe zuviel gezahlt dann darfst und musst du es zurück zahlen ! Das weiß ich sicher da ich vor kurzem das selbe Problem hatte und mir den Rat von meinem Insolvenzverwalter geholt habe !!!! |
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#4
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| Und natürlich kannst du es in Raten zahlen !!!!!! |
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| hartz 4, privatinsolvens, ratenzahlung ? |
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