| |
| |||||||
| Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| allo! Einmal vorweg: Also ich bin schon seit gut 10 Jahren in der Schuldenfalle...bzw habe Schulden von welchen ich mich wohl nicht mehr befreien kann. Ich habe so einige Gläubiger , welche mir in Form von Gerichtsvollzieher Besuche abstatten ... Bisher lief es mehr oder minder glimpflich ab... (eidest. Versicherung ) Dies gebe ich nur an , da ich nicht weiß ob , soweit man eine eidest. Versicherung schon abegegben hat ein anderer Gläubiger mich fänden kann. Mein akutes Problem is nämlich folgendes: Ich habe heute per Karte bezahlen wollen, jedoch war diese gesperrt. (natürlich ohne meines Wissens) Ich bin dann zur Sparkassenfiliale und habe dort versucht Geld abzuheben...natürlich wurde die Karte eingezogen. :sad: Ich beziehe Sozialleistungen in Form von ALG II. Weiß auch das ich auf diese Sozialleistungen ein Anrecht habe soweit ich diese innerhalb von 7Tagen nach Eingang des Geldes von meinem Konto abhebe. Jetzt ist es aber blöderweise (wohl vom Gläubiger aber widerum wohlbedacht :biggrin: ) so, dass der Gläubiger die Sperrung gestern veranlasst ahben muss... wir schon Mitte des Monats haben und die 7Tage Frist um sind. Frage 1: Heisst dies das ich keine Chance mehr habe das Geld von meinem Konto zu bekommen??? (Ich hab kein Geld mehr und muss mir doch was zu Essen kaufen...) Oder gibt ist diese 7Tage Frist jetzt erst gesetzt...??? Desweiteren habe ich gelesen ,. dass ich; damit ich nicht jeden Monat neu innerhalb dieser 7Tage Frist mein komplettes Bankkonto leerräumen muss, auch eine Verfügung vom Gericht erwirken kann, welche besagt, dass dieser Freibetrag (ALG II) unpfändbar ist... generell bzw den kompletten Monat. Der Link hierzu ist hier... Alg II+Pfändung speziell der Abschnitt nach Punkt 3*) Hat jemand evtl. schon Erfahrungen damit??? Bestenfalls positive...heisst das man darauf auch was geben kann??? Wäre super man mir die beiden Fragen beantworten könnte... Lg |
|
#2
| |||
| |||
| also gut... für die kommenden leistungen kann ich ja noch zum gericht bzw ab 1juli 2010 das pkonto einrichten. aber mein derzeitiges problem ist nicht gelöst: ich weiß mittlerweile das ich ein anrecht auf mein derzeitiges gesperrtes guthaben habe...aber meine bank verweigert mir die auszahlung da sie davon nichts wissen. Was passiert mit schon vorhandenem Guthaben auf dem Girokonto? Liegt eine Kontopfändung vor, besteht für das danach neu eingehende Sozialeinkommen auf jeden Fall sieben Tage lang Pfändungsschutz. Bei Neueingang von Arbeitseinkommen besteht ebenfalls Pfändungsschutz gemäß der Pfändungstabelle, wenn er - wie oben beschrieben - beim Amtsgericht erwirkt wurde. Häufig besteht aber am Tag der ersten Kontopfändung ein Kontoguthaben. Hierzu ist folgendes zu beachten: Der Kontopfändungsschutz betrifft dann keineswegs generell das gesamte Guthaben, sondern nur zeitanteilige Beträge des Arbeits- bzw. Sozialeinkommens. Ein Beispiel: Am Tag der Erstpfändung sind zur nächsten Gehaltszahlung noch 15 Tage zu überbrücken. Dem Schuldner stehen nach Pfändungstabelle monatlich 1.300 Euro zu. In diesem Fall hat er nur noch für den halben Monat einen Pfändungsschutz, also für 650 Euro. Ist das Bankguthaben höher, wird der Rest gepfändet. In solchen Fällen sollte der Rechtspfleger des Amtsgerichts, der Rechtsanwalt über den Beratungshilfeschein oder die Schuldnerberatungsstelle bemüht werden, um die teilweisen Ansprüche zu sichern. Das Katz und Maus-Spiel bei der Kontopfändung - Online lernen bei akademie.de ich kriege 350 euro sozialleistungen ...von denen ich noch 110 euro auf dem konto habe. die kontosperrung erfolgte am montag... den 17.05 . ca 14 tage sind noch zu überbrücken...also ich wäre ja in diesem rahmen. was kann ich denn jetzt tun . beratungshilfeschein gibts ion bremen nicht ![]() hier der link: |
|
#3
| |||
| |||
| also ich kenn es nur so, dass Du ganz fix zum Amtsgericht mußt. Da bekommst du mit viel Glück am selben Tag, sonst innerhalb von ca 2 Tagen die Entscheidung direkt und dann ab zur Bank damit. Und gibt beim Amtsgericht an, dass Du die eidst. Versicherung bereits abgelegt hast. |
|
#4
| |||
| |||
| Jade76 erstmal danke für deine Antwort. Ich versteh das nicht- war heute beim Amtsgericht zur öffentlichen rechtsberatung (hier in bremen sowie ja auch in hamburg gibts ja keinen beratungshilfeschein) und der gute anwalt wusste mir garnicht zu helfen (sozialleistungen-7tage frist??? nie was von gehört! ) ... ![]() Kein Wort wo ich hinzugehen habe...was ich zu tun habe. Die Bank hat die Verfügung auch vorher strikt abgelehnt. Hmja werd morgen direkt mal ins Amtsgericht . Hab leider die eidstl. Versicherungen nicht mehr. Ist die irgendwo beim Gericht einsehbar? Auch ist der Vollstreckungstitel aus meiner Heimatstadt welche 200km entfernt von meinem derzeitigen Wohnort liegt. Hoffe es ist nich relevant welches Gericht zuständig ist... |
|
#5
| |||
| |||
| Das selbe war erst bei meinen Vater. Er musste den betrag bezahlen weswegen die es gesperrt haben das konto udn alles und erst dann hatte zugriff auf sien konto. danach war natürlich kein geld mehr da weil alles für den offenen schulden betrag weg ging. Hat die aber recht wenig interssiert wovon man leben soll. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| kontopfändung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Zuschlag zum ALGII gestrichen | Dicker49 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 2 | 19.01.2010 10:31 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Kinderzuschlag abgelehnt, ALGII nicht rückwirkend ? | nachtvogel | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 8 | 12.08.2009 20:28 |