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Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz Weg mit den Schulden! Fragen rund um das Thema Überschuldung und Schuldnerberatung. Hier können Sie sich austauschen und Tipps zum Thema Schulden, Haushaltsplanung und Privatinsolvenz erhalten.

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  #1  
Alt 28.11.2009, 12:14
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Standard abtretung von unterhaltsforderung wegen pfändung

habe folgendes problem, vor 2jahren war ich bei vodafone, durch meinen damaligen umzug wurden mir etwa 180euro umzugskosten berechnet, die konnte ich nicht zahlen und bat um eine pausierung des vertrags und darum die zeit hinten anzuhängen um alles bezahlen zu können, dies wurde abgelhnt, stattdessen kam die vertragskündigung mit der rechnung über 1600euro- grundgebühr restlaufzeit und offene rechnung. da ich alg2 beziehe konnte ich nicht zahlen, auf kleine raten wollte man sich nicht einlassen....mitlerweile liegt jetzt eine pfändung auf meinem konto wodurch ich meinen kleinen dispo zurückzahlen muß was die bank in raten gewährt hat, jedoch kam gestern der brief der sparkasse das mein konto zum 5.01 gekündigt wird sollte die pfändung bis dahin noch bestehen...nun zur eigentlichen frage, ich hab einen titel gegen den vater meiner tochter wegen unterhaltszahlungen, er zahlt nicht und ich kriege vorschuss. im juni belief sich die forderung schon auf 1500euro, kann ich den betrag den ich an vodafone zahlen muß davon abtreten? im endeffekt ist es ja geld das mir zusteht und wenn ich es hätte könnte ich ja auch bezahlen....kann ich somit eine abtretungserklärung über einen bestimmten betrag unterschreiben damit die pfändung vom konto genommen wird?
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  #2  
Alt 28.11.2009, 17:21
Benutzerbild von Turtle1972
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Selbst wenn es geht: Warum sollte sich Vodafone auf sowas einlassen? Offensichtlich rennst du doch auch schon seit längerem dem Geld vom Vater vergeblich hinterher. Ich glaube kaum, dass Vodafone jetzt Lust dazu hat.

Turtle
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  #3  
Alt 28.11.2009, 18:15
Benutzerbild von Urtyp
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Beiträge: 190
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Hallo,

als erstes würde ich an deiner Stelle beim zuständigen Gericht einen Pfändungsschutz für dein Konto beantragen. Da nimmst du deinen Bescheid und ein paar Kontoauszüge mit.
hier schonmal behandelt.

Pfändungen auf dem Konto und Hartz 4

Bei der Bank versuchen die Kündigung rückgängig zu machen.

Und das mit der Abtretungserklärung kann so nicht gehen, weil du deine Schulden auf den Vater deiner Tochter übertragen würdest. Und ich glaub nicht das er das mitmacht.

Gruß Urtyp
__________________
Nimm das Leben nicht so ernst...
...du kommst sowieso nicht lebend raus!

PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie selbstverständlich behalten.
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  #4  
Alt 29.11.2009, 11:36
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Beiträge: 2.558
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Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du eine Forderung eines anderen (nämlich Deines Kindes) zu Gunsten Schulden von Dir abtreten könntest. Der Unterhalt steht Deinem Kind zu, nicht Dir.
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  #5  
Alt 29.11.2009, 16:51
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Beiträge: 9
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ich will ja nicht meine schulden auf ihn übertragen sondern nur das geld was er mir sowieso schuldet dazu verwenden diese schuld zu tilgen...dementsprechend will ich ihnen ja nur den titel anbieten den ich besitze als forderungsabtretung.....eine einstweilige verfügung vom gericht bezüglich der pfändung habe ich ja schon jetzt stellt sich eben nur die bank quer und will mir kündigen, und da ich die sache auch endlich bereinigt haben will dachte ich so eine forderungsabtretung sei eine ganz gute methode denn ob sie mich nun wegen des geldes nerven oder ihn- das blibt sich gleich....ich habs nicht und werds die nächsten jahre auch nicht haben zumindest nicht in der höhe und er hat nen festen job und stellt sich einfach nur quer....
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  #6  
Alt 29.11.2009, 21:41
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Er schuldet es aber nicht Dir sondern Deinem Kind. Und es wird kaum möglich sein, daß Du mit dem Geld Deines Kindes bzw. dessen Forderung an seinen Vater Deine Schulden bezahlst.
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  #7  
Alt 30.11.2009, 08:41
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also das es geht weiß ich schon, zumindest weiß ich das man seinen titel in so einem fall "verkaufen" kann- was auch immer das bedeutet.....und der unterhalstvorschuß wäre zb obwohl er für meine tochter ist auch in vollem rahmen pfändbar in dieser sache wenn ich mir keinen gerichtsbeschluß geholt hätte...und der ist ja auch eigentlich für meine tochter gedacht, an ihr sparbuch dürfen sie nicht- zum glück- aber eben zb den unterhalt einziehen, versteh einer die deutschen gesetze :-)
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  #8  
Alt 01.12.2009, 13:50
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Zitat:
Zitat von fluffy81 Beitrag anzeigen
also das es geht weiß ich schon, zumindest weiß ich das man seinen titel in so einem fall "verkaufen" kann
Ja, kann man. Aber eben nicht Titel über Kindesunterhalt. Denn diesen Titel hast du nur in Vertretung für dein minderjähriges Kind. Und das ist nunmal nicht für deine Schulden verantwortlich.
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  #9  
Alt 02.12.2009, 08:49
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wie gesagt man kann es....auch den titel über unterhalt da der unterhalt der im verzug ist für aufwendungen ist die man als elternteil sozusagen schon aus eigener tasche bezahlt hat nur den noch kommenden unterhalt der ja dann noch für das kind bestimmt ist kann man nicht für solche dinge verwnden- ist ja auch logisch
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  #10  
Alt 02.12.2009, 09:17
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.072
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Zitat:
Zitat von fluffy81 Beitrag anzeigen
da der unterhalt der im verzug ist für aufwendungen ist die man als elternteil sozusagen schon aus eigener tasche bezahlt hat
Aufwendungen für das Kind wie das hier?

Zitat:
habe folgendes problem, vor 2jahren war ich bei vodafone, durch meinen damaligen umzug wurden mir etwa 180euro umzugskosten berechnet, die konnte ich nicht zahlen und bat um eine pausierung des vertrags und darum die zeit hinten anzuhängen um alles bezahlen zu können, dies wurde abgelhnt, stattdessen kam die vertragskündigung mit der rechnung über 1600euro- grundgebühr restlaufzeit und offene rechnung.
Dein Gläubiger wird diese Abtretung niemals akzeptieren.
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pfändung abtretung

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