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| Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. Sie haben keine Frage, sondern wollen einfach Ihre Situation, ihre guten und schlechten Erlebnisse schildern (z.B. Besuch beim Amt, Vorstellungstermin, Krankenkasse usw.) - sachlich. |
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#1
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| Hallo zusammen, erst einmal danke das es dieses Forum gibt, ich wüsste sonst nicht wie ich meinen Unmut loswerden sollte: Ich (>27) habe mein Studium beendet und weil es zur Zeit nicht so leicht ist einen Job zu finden, ALG II beantragt. Ich lebe mit meinem Freund (Student und auch über 27) in einer Bedarfsgemeinschaft: Er bekommt Geld von seinen Eltern und jobbt nebenbei. Entsprechend seinem Verdienst (mal mehr mal weniger) bekomme ich Unterstützung, allerdings hat er in den letzten zwei Monaten "so viel" verdient, das ich keinen Anspruch mehr habe. Er ist in diesen Monaten etwa auf 1300€ Einkommen gekommen (inkl. Geld der Eltern). Eigentlich ganz fair das ich dann nicht bekomme, reicht ja auch für zwei, ABER: würde ich bei meinen Eltern wohnen (beide arbeiten) bekäme ich jeden Monat die volle Unterstützung. Das ist doch ungerecht! Mein Freund der Student und indirekt ja auch seine Eltern müssen für mich mit einstehen. Wenn ich jetzt zu meinen Eltern ziehen würde, käme ich mir wie ein Schmarotzer vor........ Danke fürs "zuhören"! |
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#2
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| Was du dann bekämst würde man sehen. Weil du dann in einer Haushaltsgemeinschaft wohnst. |
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#3
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| Dummerweise ist er über 27, und bildet eine eigene Bedarfgemeinschaft. Und die vermutete Unterstützung durch die Eltern im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft kann durch einfache Erklärung widerlegt werden ("wir unterstützen unseren Sohn finanziell in keiner Weise"). § 9 Abs. 5 SGB II. Ausbildung beendet - damit auch kein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern. Schon dumm, gelle ?
__________________ Schöne Grüße ubu |
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#4
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| Das sehen die Randnotizen, Randziffer müßte man mal ergoogeln, der Bundesanstalt anders. Danach kann sich nicht jeder per Postkarte auf diese Art entziehen. Sonst hätte man die Haushaltsgemeinschaft nicht einzuführen brauchen. Bei Verwandschaft in nächster gerader Linie wo auch nach dem BGB Unterhaltspflicht besteht muß die Erklärung in Bezug auf die Vermögensverhältnisse auch plausibel sein sonst muß ggfs. die Unterhaltsvermutung vor dem SG plausibilisiert werden. |
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#5
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| Nein, es ist nicht ungerecht. In der Lebenssituation in der Du zur Zeit lebst bist Du einfach nicht bedürftig. Und Deiner Argumentation, dass Du bei den Eltern Leistungen beziehen würdest kann ich nicht folgen. Zig Millionen Paare, in der nur einer, eine arbeitet wären ohne das Einkommen des Anderen bedürftig. Die jammern auch nicht und finden es ungerecht.... So far, LOOP PS: Vielleicht können Deine Eltern noch etwas zuschießen? Sie müssen zwar nicht, aber wäre doch anständig.
__________________ Ich kenne nicht die Lösung, aber mich fasziniert das Problem!!! |
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| alg 2, bedarfsgemeinschaft, student |
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