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Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. Sie haben keine Frage, sondern wollen einfach Ihre Situation, ihre guten und schlechten Erlebnisse schildern (z.B. Besuch beim Amt, Vorstellungstermin, Krankenkasse usw.) - sachlich.

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  #1  
Alt 28.12.2008, 23:39
Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 48
Standard Vom Sachbearbeiter körperlich angegriffen

So ich muss euch mal was erzählen ich war vor weihnachten mit meinem Cousin bei der Arge.

Er (21) ist seit September raus aus der BG seiner Eltern er ist aber postalisch noch gemeldet bei seinen Eltern.

Nun zum Vorfall es gibt einen SB der meinem Cousin immer wieder sagte das er trotz offizeller Obdachlosigkeit kein ALG II beantragen darf.
Jetzt schnorrte er sich seit Sepmtember bei seinen Freuden durch.

Vor Weihnachten bat er um Unterstützung seitens seiner Tante und mir.Wir fuhren also zu Arge.

Der Sachbearbeiter der Arge erlärte uns das er natürlich ArgeII beantragen könnte.

Der andere SB der beim Landkreis angestellt war aber für die U25 zuständig war sagte immer er könne nixs beantragen nur wenn er bei seinem Eltern wieder in die BG einzieht die Leistungen kassiert aber dort nicht wohne.

Wir seine Familen Angehörigen sagten immer zu Ihm das das nicht ginge weil es BETRUG wäre .. Richtig ???

So nun sind wir den Tag von einem Büro zum anderen gelaufen und haben endlich mal den Sb angetroffen
der für die U25 zuständig ist.

Der Liebe nette SB ( komischer SB) lies uns nicht einmal aussprechen und wurde mir gegenüber auch noch Handgreiflich so das ich seit dem 18.12.2008 ziemliche Schmerzen haben im Rücken.

Da ich ja nun auch mal beim Arzt war und er feststellte das ich eine Rippenprellung habe... Ich habe bis jetzt zwar noch keine Anzeige erstattet aber werde es morgen noch machen.

Wir haben nach dem Vorfall natürlich eine DIESTAUFSICHTSBESCHWERDE eingereicht und es der Örtlichen Zeitung gemeldet weil so ein Sb der ist eine Gefährdung für die U25.

Weil ich sehe es so wer einmal handgreiflich wird macht das immer wieder.

Aus persönlichen Gründen nahmen wir den vollständigen Namen meiner Mutter raus.

Familie beschuldigt Sachbearbeiter

Mitarbeiter der Kreisverwaltung soll eine Frau geschubst und gestoßen haben – Dienstaufsichtsbeschwerde


Von Annegret Birner

GIFHORN. Das möchte niemand erleben: Man geht zum Amt, um etwas zu beantragen und eine Bescheinigung zu bekommen – und dieser Gang endet in Handgreiflichkeiten mit dem Sachbearbeiter.
So soll es am Donnerstag beim Landkreis gewesen sein – laut einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die der Rundschau vorliegt.
An diesem Morgen war Elke Z. mit ihrem Neffen bei der Arge. Der junge Mann hatte vor einigen Wochen Wohngeld beantragt – und nicht bekommen. "Das ging überhaupt nicht mehr zu Hause, er hat sich nur noch mit seinen Eltern gestritten. Und meine Schwester ist schwer krank, die kann den Stress nicht mehr aushalten", sagt Elke Z. Weil ihr Neffe aber arbeitslos ist und noch unter 25 Jahre alt, muss die Arge die finanzielle Hilfe genehmigen. "Ob die sozialen Verhältnisse wirklich so schwerwiegend sind, dass es Geld für eine eigene Wohnung gibt, prüfen die sozialen Dienste des Landkreises", sagt Arge-Leiter Wilfried Reihl. Das Ergebnis werde der Arge dann mitgeteilt, die den Leistungsantrag genehmige oder eben ablehne. Danach könne der Betroffene Widerspruch einlegen oder klagen.
Aber an der Mitteilung an die Arge habe es gefehlt, sagt Elke Z. "Wir haben dort erfahren, dass man das Ergebnis der Prüfung nicht hat", erzählt Z. Daraufhin sei man zum Sachbearbeiter gegangen, sie selber, ihr Neffe und ihre Tochter. Der habe ihnen aber keine Gelegenheit gegeben, ihr Anliegen vernünftig vorzutragen, und immer wieder nur gesagt: "Abgelehnt."
Ihre Tochter habe darauf bestanden, die notwendige Bescheinigung zu bekommen. "Daraufhin ist er aufgesprungen und hat sie vom Stuhl geschubst", erzählt sie. "Er packte sie an der Jacke und drückte sie über den Tisch." Sie sei schockiert gewesen. "Ich konnte gar nicht so schnell reagieren. Der Mann ist sogar Sozialpädagoge, aber vor dem muss man doch die Kinder schützen."
Noch am selben Tag erstattete die Familie Dienstaufsichtsbeschwerde. Außerdem wollte die Tochter zum Arzt gehen. Am Freitag die Diagnose: "Sie hat eine Rippenprellung, sagt der Arzt", so Elke Z.
Der Landkreis bestätigte gestern den Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde. "Wir werden jetzt erstmal den Mitarbeiter um eine Stellungnahme bitten", sagt Evelin Wißmann, die persönliche Referentin der Landrätin. "Sollten sich die Vorwürfe erhärten, müsste man arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen." Die reichen von einer Abmahnung bis hin zur außerordentlichen Kündigung.
Samstag, 20.12.2008


das ist der zeitungsartikel leider weiß ich imemr noch nicht wie man sowas per Link kopiert deswegen habe ich es nur so kopiert.

MFG die spinatschnecke
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  #2  
Alt 30.12.2008, 17:36
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 40
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das ist ja harter tobak....von seiten der ARGE
__________________
wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon längst verloren
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  #3  
Alt 02.01.2009, 18:01
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.072
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Zitat:
Zitat von spinatschnecke Beitrag anzeigen
Er (21) ist seit September raus aus der BG seiner Eltern er ist aber postalisch noch gemeldet bei seinen Eltern.

Nun zum Vorfall es gibt einen SB der meinem Cousin immer wieder sagte das er trotz offizeller Obdachlosigkeit kein ALG II beantragen darf.
Mal unabhängig von dem Rest der Geschichte: Man ist nicht offiziell obdachlos, wenn man eine Meldeadresse hat. Obdachlos ist ofW - ohne festen Wohnsitz.
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  #4  
Alt 02.01.2009, 19:42
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 637
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spinatschnecke, der Vorfall wird sich aufklären und man wird sehen was dran ist.
Bisher gibts darüber wie die Juristen sagen nur einen "Parteienvortrag".

Wenn der Junge Mann "seit September raus aus der BG seiner Eltern" ist dann ist er nicht aus der BG raus, denn wer Mitglied de BG ist regelt das Gesetz und nicht der Junge Mann.

Und dein Gerede von "offizeller Obdachlosigkeit" ist Mumpitz und der Versuch einer Umgehungskonstruktion.

Der junge Mann ist kurzzeitig irgendwo auf Trebe gegangen, was die Frage der Verletzung der Ortsanwesenheitspflicht aufwirft und ggfs. Rückzahlung von zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen nach sich zieht falls er für diesen Zeitraum Leistungen bezogen hat.

Und auch sonst ist zu sagen daß für den Jungen Mann die U25 Regelung gilt wie für jeden anderen in dieser Konstellation.
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  #5  
Alt 02.01.2009, 22:10
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Mein Cousin ist seit dem er raus ist bei seinen Eltern also seit September hat er keine Leistungen bezogen ... er hat sich durch seinen Freundeskreis geschnorrt ...

Er war bei der Arge gar nicht gemeldet aber hat da durch das er nicht mehr bei seinen Eltern lebt auch keine Ansprüche mehr gehabt weil der liebe Sachbearbeiter der für die Jugendlichen U25 zuständig war imemr weider sagte er muss bei seinen Eltern wieder in de BG damit er Geld bekomme aber er muss ja da nicht wohnen ...Das ist Sozialbetrug so seh ich das...

Naja das mit dem Umzug wusste ja die Arge auch aber solange wie sie kein schreiben von dem Sachbearbeiter haben der zuständig ist kann die Arge auch nixs machen und der SB arbeitet zwar für die Arge ist aber angestellt beim Landkreis Gifhorn...

Die Arge Gifhorn wusste noch nicht einmal das der Sb einen Aussendiesttermin bei meiner Tante hatte die Arge wusste rein gar nixs nur das mein Cousin aus der BG raus ist ...

Der Sb der Arge sagte ja auch wenn die das alles vorher gewusst hätten dann hätten sie auch was machen können das sie auch Mittel haben ...

Das Sb des Landkreises der aber nie einen Vermerk im Pc geschrieben hat zbs.. Hausbesuch der Eltern, mehrere Gespräche mit meinem Cousin...etc pp

Dann will man höflich nachfragen warum weshalb und dann muss man sich noch angreifen lassen von einem Sozialpädagogen...

Seit demhabe ich ziemliche schmerzen im Rücken und kann teilweise noch nicht mal mehr morgens aufstehen...

Mal ganz ehrlichmuss ich mir sowas bieten lassen ????

Solche SB sollten leiber im keller die argen sortieren aber nicht mehr mit U25 oder sogar niemehr mit menschen zusammen arbeiten...
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  #6  
Alt 02.01.2009, 23:12
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Beiträge: 17.935
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Zitat:
Bisher gibts darüber wie die Juristen sagen nur einen "Parteienvortrag".
Das ist es und dabei bleibt es. Der Vorfall wird ja nun untersucht. Wir haben eine Seite gehört, die andere werden wir wohl nie hören. Entsprechend kannst du nicht erwarten, dass wir uns parteiisch auf deine Seite stellen, wenn wir nicht hören konnten, was der Mitarbeiter des Landkreises dazu zu sagen hätte.

Woher du wissen willst, ob der Sachbearbeiter Sozialpädagoge ist, ist mir im Übrigen schleierhaft.

Ansonsten blickt bei deiner Schilderung eh niemand durch, weil die Bewilligung der Regelleistung nunmal die Leistungsabteilung der ARGE zuständig ist und es mir schlichtweg entgeht, was da ein SB des Landkreises für eine Rolle spielen sollte, es sei denn, es ist der zuständige Vermittler der ARGE, der über die Genehmigung einer eigenen Wohnung zu entscheiden hat. Im Weiteren kommt es mir so vor, als ob ihr ohne jeglichen Termin vorgesprochen hättet. Das ist auch nicht die feine Englische.

Ach so: "Das ist Sozialbetrug so seh ich das...". Nimm doch nicht solche Worte in den Mund. Sozialbetrug begeht derjenige, der zu Unrecht eine Leistung einsteckt. Was hier gemacht wurde, ist schlichtweg wohl Untätigkeit (wobei das Amt ja tätig wurde, wenn Hausbesuche gemacht wurden) bzw. Nichtbearbeitung des Antrages. Aber doch kein Betrug.

Turtle
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  #7  
Alt 03.01.2009, 00:02
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Zitat:
Zitat von spinatschnecke Beitrag anzeigen
..aber hat da durch das er nicht mehr bei seinen Eltern lebt auch keine Ansprüche mehr gehabt weil der liebe Sachbearbeiter der für die Jugendlichen U25 zuständig war imemr weider sagte er muss bei seinen Eltern wieder in de BG damit er Geld bekomme aber er muss ja da nicht wohnen ...Das ist Sozialbetrug so seh ich das...
Du solltest den wesentlichen Sachverhalt nicht aus dem Auge verlieren. Und der ist daß die liebe Verwandschaft alles versucht dem jungen Mann über den Steuerzahler eine eigene Wohnung zu verschaffen.

Da hat der liebe Sachbearbeiter völlig korrekt gehandelt. Denn der Cousin hat nach geltender Gesetzeslage nunmal keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung. Und deine Einlage wird an diesem Sachverhalt wohl auch nichts ändern.

Deswegen ist das nicht "Sozialbetrug" wenn ein Mitarbeiter des Amtes sich an der Gesetzeslage orientiert. Der Mitarbeiter ist sogar dazu verpflichtet.
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  #8  
Alt 03.01.2009, 02:34
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Sofern sich dieser Vorfall im Hinblick auf den tätlichen Übergriff tatsächlich so begeben hat, hoffe ich darauf, dass den SB deutliche Konsequenzen erwarten.

So ein Verhalten ist inakzeptabel, sowohl von Leistungsempfängern als auch von Behördenmitarbeitern.
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  #9  
Alt 03.01.2009, 07:13
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von spinatschnecke Beitrag anzeigen
Mein Cousin ist seit dem er raus ist bei seinen Eltern also seit September hat er keine Leistungen bezogen
Er vielleicht nicht, aber die Eltern?

Zitat:
Er war bei der Arge gar nicht gemeldet aber hat da durch das er nicht mehr bei seinen Eltern lebt auch keine Ansprüche mehr gehabt weil der liebe Sachbearbeiter der für die Jugendlichen U25 zuständig war imemr weider sagte er muss bei seinen Eltern wieder in de BG damit er Geld bekomme aber er muss ja da nicht wohnen ...Das ist Sozialbetrug so seh ich das...
Vielleicht auch nur eine nicht verstandene Äußerung?

Zitat:
Der Sb der Arge sagte ja auch wenn die das alles vorher gewusst hätten dann hätten sie auch was machen können das sie auch Mittel haben ...
Na guck!

Das soll nicht heißen, dass ich körperliche Angriffe gutheiße (sofern sie -wie geschildert- stattgefunden haben), im Gegenteil, solche Vorfälle sollten genau untersucht und ggf. auch bestraft werden.

Andererseits kann einen Menschen extremst ausgelebte Dummheit (und die oftmals einhergehende Überemotionalität) aber auch schwer auf die Palme bringen.
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  #10  
Alt 08.01.2009, 01:19
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Beiträge: 4
Standard Psychologie

Da gibt es viel ausgereiftere Methoden und die sind eher der Standard: Man treibt die Leute in Angst und Schrecken und im harmlosen Falle werden die dann krank oder reagieren sich woanders ab...nur gut dass die, die drüber entscheiden, nicht betroffen sind.
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