Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co.

Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. Sie haben keine Frage, sondern wollen einfach Ihre Situation, ihre guten und schlechten Erlebnisse schildern (z.B. Besuch beim Amt, Vorstellungstermin, Krankenkasse usw.) - sachlich.

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  #11  
Alt 08.01.2009, 02:48
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@spinatschnecke

Du hast sicher bereits bemerkt, daß dies hier ein "parteiisches" Forum ist. Hier haben ausnahmslos die Sachbearbeiter recht.

Eine Zeitung wird wohl sicher nicht darüber berichten, wenn die Angelegenheit fragwürdig wäre, da die Redaktion das Interesse hat, daß die Leute ihrer Zeitung auch vertrauen und sie kaufen. Aber ich bin mir (fast) sicher, daß dies hier auch noch zerpflückt wird und diese Zeitung dann als "Klatschblatt" diskreditiert wird.

In diesem Sinne ...
Joseph Stalin

@Moderation
Hab ich mir damit als Fürsprecher die Verbannung verdiehnt ???
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  #12  
Alt 08.01.2009, 05:36
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Joseph Stalin Beitrag anzeigen
@spinatschnecke

Du hast sicher bereits bemerkt, daß dies hier ein "parteiisches" Forum ist. Hier haben ausnahmslos die Sachbearbeiter recht.
Es gibt hier nicht nur Sachbearbeiter.

Zitat:

Eine Zeitung wird wohl sicher nicht darüber berichten, wenn die Angelegenheit fragwürdig wäre, da die Redaktion das Interesse hat, daß die Leute ihrer Zeitung auch vertrauen und sie kaufen.
Ja, nee, is klar - und die Bildung kommt aus der Bild.
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  #13  
Alt 14.08.2009, 07:32
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Beiträge: 55
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Reden wir doch mal Klartext :

Auch ein Mensch OHNE Wohnung hat Anspruch auf Leistungen.

So ein Mensch hat allerdings das Problem, daß er nachweisen
muß, wo er sich aufhält.

Dabei spiel es keine Rolle ob über / unter 25.

Dieser Mensch hat Anspruch auf den vollen Satz.

Ist ein "üblicher Weg" in der Behörde nicht möglich,
wäre folgendes Prozedere denkbar :
- Frau maschiert zum Frauenhaus.
- Mann maschiert zur DIAKONIE, Sozialdienst kathol. Männer.

Ist immer noch kein "ordentliches Verfahren" möglich :
- ab zum Anwalt und Antrag auf Vorläufige Anordnung beim
Sozialgericht - Eilverfahren -. Dabei spielt es keine Rolle, ob
noch andere Verfahren anhängig sind.
Da im Eilverfahren ein ANORDNUNGSGRUND für den Richter
erkennbar sein muß, aber auch die Eilbedürftigkeit sollte
ein solches Verfahren von einem Anwalt angeschoben werden.
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  #14  
Alt 14.08.2009, 07:35
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Beiträge: 55
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[



Ja, nee, is klar - und die Bildung kommt aus der Bild.


Die BILD-Zeitung berichtete in den letzten Tagen als erstes
Blatt darüber, daß das Bundeland
Schleswig-Holstein PLIETE ist. Die Lokalblätter wie der
sh:z-Verlag meiden das Thema.

Politische Foren gibt es von den Parteien nur noch von der
Bundes-FDP und eben solche Privatforen wie diese.
Selbst CDU, SPD und Linke scheuen Foren wie der Teufel
das Weihwasser.
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  #15  
Alt 22.08.2009, 17:10
dms dms ist offline
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Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Cool Wie ist denn nun das Ganze ausgegangen?

hier der Original-Artikel 20.12.2008

Artikel vom 08.01.2009

Artikel vom 17.01.2009

Und noch ein Artikel vom 17.01.2009

Anscheinend wurde das Ergebnis dem Ersteller der Dienstaufsichtsbeschwerde schriftlich mitgeteilt.
Von daher ist das Tatsächliche Ergebnis hier nicht bekannt.
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  #16  
Alt 22.08.2009, 20:06
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Registriert seit: 14.08.2009
Beiträge: 55
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Hier mal ne PN
von einem Wissendem aus diesem Forum ............. :


Betreff: Meine Güte

Dies ist die Nachricht, die gesendet wurde:
***************
Kannst du auch mal etwas weniger Müll von dir geben?
Da wird einem ja schlecht, wenn man deinen Mist liest. Keine Ahnung haben, aber lamentieren wollen... *würg*
***************



Da kann man sich ja ausrechnen, wie es manchmal "vor" dem
Schreibtisch zugeht.

Jedes Ding hat eben zwei Seiten.

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  #17  
Alt 22.08.2009, 20:45
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
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Und was hat das nun mit dem Thema "Körperlicher Angriff" zu tun? Das bezeichne ich als verbalen Angriff und nicht als körperlichen Angriff.
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
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  #18  
Alt 01.09.2009, 14:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2009
Beiträge: 293
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*Familie beschuldigt Sachbearbeiter*

Beschuldigen werden kann man schnell. Dagegen kann man sich auch nicht wehren.
**Mitarbeiter der Kreisverwaltung soll eine Frau geschubst und gestoßen haben – Dienstaufsichtsbeschwerde**

Der Journalist hat auch völlig korrekt von "soll geschubst haben" gesprochen, weil er nicht dabei war und lediglich berichten kann, was ihm von seiner Informatin berichtet worden ist.
Auf eine Anschuldigung alleine hin, ist es nicht möglich, die Angelegenheit seriös zu beurteilen. Man müßte auch den beteiligen Arbeitnehmer zu Wort kommen lassen, der angeblich "geschubst" haben soll.
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