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| Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. Sie haben keine Frage, sondern wollen einfach Ihre Situation, ihre guten und schlechten Erlebnisse schildern (z.B. Besuch beim Amt, Vorstellungstermin, Krankenkasse usw.) - sachlich. |
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#11
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| @spinatschnecke Du hast sicher bereits bemerkt, daß dies hier ein "parteiisches" Forum ist. Hier haben ausnahmslos die Sachbearbeiter recht. Eine Zeitung wird wohl sicher nicht darüber berichten, wenn die Angelegenheit fragwürdig wäre, da die Redaktion das Interesse hat, daß die Leute ihrer Zeitung auch vertrauen und sie kaufen. Aber ich bin mir (fast) sicher, daß dies hier auch noch zerpflückt wird und diese Zeitung dann als "Klatschblatt" diskreditiert wird. In diesem Sinne ... Joseph Stalin @Moderation Hab ich mir damit als Fürsprecher die Verbannung verdiehnt ??? |
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#12
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#13
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| Reden wir doch mal Klartext : Auch ein Mensch OHNE Wohnung hat Anspruch auf Leistungen. So ein Mensch hat allerdings das Problem, daß er nachweisen muß, wo er sich aufhält. Dabei spiel es keine Rolle ob über / unter 25. Dieser Mensch hat Anspruch auf den vollen Satz. Ist ein "üblicher Weg" in der Behörde nicht möglich, wäre folgendes Prozedere denkbar : - Frau maschiert zum Frauenhaus. - Mann maschiert zur DIAKONIE, Sozialdienst kathol. Männer. Ist immer noch kein "ordentliches Verfahren" möglich : - ab zum Anwalt und Antrag auf Vorläufige Anordnung beim Sozialgericht - Eilverfahren -. Dabei spielt es keine Rolle, ob noch andere Verfahren anhängig sind. Da im Eilverfahren ein ANORDNUNGSGRUND für den Richter erkennbar sein muß, aber auch die Eilbedürftigkeit sollte ein solches Verfahren von einem Anwalt angeschoben werden. |
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#14
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| [ ![]() Ja, nee, is klar - und die Bildung kommt aus der Bild. Die BILD-Zeitung berichtete in den letzten Tagen als erstes Blatt darüber, daß das Bundeland Schleswig-Holstein PLIETE ist. Die Lokalblätter wie der sh:z-Verlag meiden das Thema. Politische Foren gibt es von den Parteien nur noch von der Bundes-FDP und eben solche Privatforen wie diese. Selbst CDU, SPD und Linke scheuen Foren wie der Teufel das Weihwasser. |
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#15
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| hier der Original-Artikel 20.12.2008 Artikel vom 08.01.2009 Artikel vom 17.01.2009 Und noch ein Artikel vom 17.01.2009 Anscheinend wurde das Ergebnis dem Ersteller der Dienstaufsichtsbeschwerde schriftlich mitgeteilt. Von daher ist das Tatsächliche Ergebnis hier nicht bekannt. |
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#16
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| Hier mal ne PN von einem Wissendem aus diesem Forum ............. : Betreff: Meine Güte Dies ist die Nachricht, die gesendet wurde: *************** Kannst du auch mal etwas weniger Müll von dir geben? Da wird einem ja schlecht, wenn man deinen Mist liest. Keine Ahnung haben, aber lamentieren wollen... *würg* *************** Da kann man sich ja ausrechnen, wie es manchmal "vor" dem Schreibtisch zugeht. ![]() Jedes Ding hat eben zwei Seiten. ![]() |
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#17
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| Und was hat das nun mit dem Thema "Körperlicher Angriff" zu tun? Das bezeichne ich als verbalen Angriff und nicht als körperlichen Angriff.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#18
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| *Familie beschuldigt Sachbearbeiter* Beschuldigen werden kann man schnell. Dagegen kann man sich auch nicht wehren. **Mitarbeiter der Kreisverwaltung soll eine Frau geschubst und gestoßen haben – Dienstaufsichtsbeschwerde** Der Journalist hat auch völlig korrekt von "soll geschubst haben" gesprochen, weil er nicht dabei war und lediglich berichten kann, was ihm von seiner Informatin berichtet worden ist. Auf eine Anschuldigung alleine hin, ist es nicht möglich, die Angelegenheit seriös zu beurteilen. Man müßte auch den beteiligen Arbeitnehmer zu Wort kommen lassen, der angeblich "geschubst" haben soll. |
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