Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co.

Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. Sie haben keine Frage, sondern wollen einfach Ihre Situation, ihre guten und schlechten Erlebnisse schildern (z.B. Besuch beim Amt, Vorstellungstermin, Krankenkasse usw.) - sachlich.

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  #11  
Alt 22.01.2011, 11:05
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Zitat:
Zitat von worldi Beitrag anzeigen
So und wenn Sie meiner Meinung und damit des Volkes sind und nicht des Gesetzgebers, dann können Sie nun mit Ihrer Entscheidung zu meinen Gunsten eine andere Qualitätsstufe in Deutschland einläuten.


****
Hi,

bei solchen Sätzen stellt sich mir die Frage, ob die Schulpflicht nicht auch nach Abschluss der Grundschule durchgesetzt werden sollte, denn anders ist eine solche Abgrenzung von "Volksmeinung" und "Meinung des Gesetzgebers" nicht zu erklären.
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  #12  
Alt 22.01.2011, 12:06
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Beiträge: 418
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Zitat:
Zitat von worldi
So und wenn Sie meiner Meinung und damit des Volkes sind und nicht des Gesetzgebers, dann können Sie nun mit Ihrer Entscheidung zu meinen Gunsten eine andere Qualitätsstufe in Deutschland einläuten.
Man sollte sich schon erst informieren,ob und wie ein Volksentscheid überhaupt auf Bundesebene in Deutschland möglich ist.

Da ist Google Dein Freund.
Schön,wenn man immer wieder herzhaft lachen darf!
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  #13  
Alt 23.01.2011, 15:42
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Zitat:
Zitat von worldi Beitrag anzeigen
So nun habe ich vor dieses Schreiben an das Amt zu versenden. Ich bitte um konstruktive Kritik, da ich ja selbst von meinem Schreiben überzeugt bin. (Achtung es ist etwas länge)
Zitat:
Seien Sie mal ehrlich. Es ist doch einfach bürokratischer Schwachsinn
Sowas würde ich ersatzlos streichen.

Zitat:
Sie sind nicht der Gesetzgeber und halten sich nur an die erfassten Gesetze und Richtlinien. Das ist auch völlig in Ordnung und nachvollziehbar. Dennoch finde ich das nicht legitim und werde daher alsbald einen Volksentscheid bundesweit gegen solche Maßnahmen und Gesetzesabschlüsse erwirken, sofern das Volk mit seinen genügenden Stimmen meiner Meinung ist.
Soll das eine Drohung sein? Beeindrucken?

Zitat:
Ich muss davon ausgehen, dass ein ALG2 Antrag durch Ihre Verwaltungsentscheidung vor der Ausstellung des Bewilligungsbescheides auf Korrektheit geprüft wird. Ich kann mich schließlich nicht selbst um Ihre Verwaltung und deren korrekten Abläufe kümmern.
Äh ja ... und wenn du daran zweifelst, bleibt dir der Weg des Widerspruchs.

Zitat:
Ich habe immense Schuldenberge abbauen und mir sogar zusätzlich privates Geld leihen müssen (wieder Verschuldung), nur um nicht meine Existenz und die Wohnung zu verlieren.
Dafür kann der Steuerzahler aber nichts.

Zitat:
Ich möchte nicht auf den Taschen der Steuerzahler liegen und bin auch niemand der jahrelang ALG2 beziehen möchte und wird.
Das steht zu hoffen.

Zitat:
Ferner möchte ich noch hinzufügen, dass ich mich intensiv um eine neue Anstellung bemühe. Die Bemühungen liegen Ihnen ja zuhauf vor.
Das sollte eigentlich selbstverständlich sein ...

Zitat:
Bitte beachten Sie noch folgenden Gesetzestext aus dem Sozialgesetzbuch §45 Abs. 2:
Ich denke nicht, dass du den der Arge zitieren musst ...

Zitat:
wenn Sie meiner Meinung und damit des Volkes sind und nicht des Gesetzgebers, dann können Sie nun mit Ihrer Entscheidung zu meinen Gunsten eine andere Qualitätsstufe in Deutschland einläuten.
DU bist die Meinung des Volkes??
__________________
Vernünftige Menschen suchen Lösungen.
Die anderen den Schuldigen.
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  #14  
Alt 24.01.2011, 06:18
Benutzerbild von Mammut68
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Egozentrik ist wirklich was schönes, was?
Es soll sich also das ganze Volk damit befassen msüssen, dass Du Dich ungerecht behandelt fühlst?

Wenn mein Chef nocheinmal meine Kollegin einmal mehr als mich anlächelt, werde ich einen Volksenstscheid herbeiführen, der ihm das Grinsen verbietet.
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alg2 zurückzahlen, rückerstattung, rückforderung, rückzahlung

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