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Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. Sie haben keine Frage, sondern wollen einfach Ihre Situation, ihre guten und schlechten Erlebnisse schildern (z.B. Besuch beim Amt, Vorstellungstermin, Krankenkasse usw.) - sachlich.

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Alt 01.11.2009, 04:08
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Daumen hoch Sich trotz Schwangerschaft bewerben

Es stimmt, Schwangerschaft ist keine Krankheit. Aber was ist, wenn schon von vornherein klar ist, dass die Schwangere alleinerziehend sein wird oder vielleicht schon ist?

Meine damalige Fallmanagerin hatte von mir verlangt, dass ich mich damals im 6. Monat noch bewerbe. Sie meinte, ich bräuchte die Schwangerschaft ja nicht dem Arbeitgeber mitteilen - stimmt ja auch. Wie aber sollte ich den da schon sichtbaren Babybauch erklären? Außerdem war bei mir klar, dass ich alleinerziehend bin und sich auch zukünftig nichts daran ändern wird. Ich hatte mir diese Situation nicht ausgesucht, hatte halt Pech mit dem Ex.

Nachdem ich ihr dies auch so erklärt hatte, hat sie von dem Verlangen, dass ich mich trotz Schwangerschaft bewerben sollte, abgesehen.

Unabhängig davon, ob diese Aufforderung, sich in der Schwangerschaft zu bewerben zu recht gestellt wurde oder auch nicht (im Grunde hat sie ja recht), aber wie fair wäre das dem Arbeitgeber gegenüber gewesen, eine Schwangerschaft zu verheimlichen?

(Hätte er mich eingestellt, dann wäre ich wahrscheinlich bei Bekanntwerden der Schwangerschaft direkt wieder gekündigt worden (weil Probezeit) oder er hätte sich dann wiederherum eine Vertretung suchen müssen, die ihm auch Geld kosten würde. Und dem Arbeitsklima wäre dieses garantiert auch nicht gut bekommen)

Es ist ja von Anfang an klar gewesen, dass ich nur bis kurz vor der Geburt hätte arbeiten gehen können, und nach der Geburt wäre dann die Frage gewesen, ob ich dann auch direkt einen Krippenplatz bekommen hätte. Die gibt es bei uns in den Dörfern so nicht. Im Zweifelsfall hätte ich dann bis zum Eintritt in den Kindergarten pausieren müssen.

Mein Sohn wird nächstes Jahr 3 - und es ist noch immer nicht klar, ob er dann auch einen Kindergartenplatz bekommt. Dies wurde mir auch schon bei den Anmeldungen erklärt.

Sicher, Kindergärten gibt es mehrere. Aber auf dem Land sieht es da schon anders aus. In unserer Umgebung gibt es nur ein paar, die in Frage kämen, und die haben schon jetzt Ansturm für das nächste Jahr. Außerdem müsste dieser dann auch vom Bus angefahren werden, da man ohne Führerschein an einen Solchen angewiesen ist

Jetzt kommt bestimmt der Einwand, ein Kind kann auch mit 2 in den Kindergarten. Simmt! Da gibt es aber ein Problem - zumindest auf dem Land: Kleinkinder dürfen den Bus erst mit 3 Jahren alleine benutzen (Versicherungsschutz) - und auf den bin ich angewiesen, da ich (noch) keinen Führerschein habe. ...und, der Platz im Kindergarten muss auch verfügbar sein!

Die Entscheidung, micht nicht weiter bewerben zu müssen, war also im Nachhinein richtig gewesen. Sobald ich meinen Sohn in einen Kindergarten untergebracht habe, werde ich mir eine Stelle suchen - am Besten eine, die mich ganz von Hartz IV weg bringt. (ich bereite mich jetzt schon darauf vor).


Manchmal hilft in solchen Situationen auch ein klärendes Gespräch, denn Fallmanager/innen sind auch nur Menschen, die man - wenn man im Recht ist - auch überzeugen kann, soweit diese sich darauf einlassen!

Gruß
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bewerben, schwangerschaft, trotz

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