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| Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. Sie haben keine Frage, sondern wollen einfach Ihre Situation, ihre guten und schlechten Erlebnisse schildern (z.B. Besuch beim Amt, Vorstellungstermin, Krankenkasse usw.) - sachlich. |
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#1
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| Irrsinn hoch zehn? Nachdem ich mich durch die berühmt-berüchtigte Anlage "EKS" gekämpft und diese erfolgreich bei der Arge eingereicht habe, erreicht mich mit meinem angemeldeten Nebengewerbe jetzt die "Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung" (ich habe unter anderem "Fotograf" mit im Nebengewerbe genannt). In den bisher 14 Jahren meiner Selbstständigkeiten hatte ich nie Post von einer BG - Reaktion eines Mitarbeiters: "Dann hatten Sie Glück!" Ich soll nun "mal eben" 250 Euro im Jahr für eine gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung zahlen, von den ca. 150 Euro im Jahr für den Eintrag in die Handwerksrolle für "nicht registrierte Berufe" (z.B. Fotograf) mal ganz abgesehen. Jetzt könnten auch noch andere BGs an mich treten und Geld verlangen, da meine selbstständige Tätigkeit mehrere Bereiche umfasst. Der Mitarbeiter der "BG für Papier und Druckgedöhns" meinte auch wörtlich: "Wir kennen das Problem und wissen, dass man als ALG2-Empfänger mit den Kosten drumherum keine Chance hat!" Um es auf den Punkt zu bringen: Ca. 50 Euro im Monat sind schon mal weg für nix und wieder nix. Egal ob Neben- oder Hauptgewerbe, egal ob Hartz4 oder nicht, Gleichschaltung ohne Rücksicht auf die Umstände. Ich "Volldepp" habe sogar meinen An- und Verkauf auf dem Trödelmarkt mit angemeldet und komme sogar der Verpflichtung zur Gewährleistung GERNE nach um den Kunden auf Dauer einen Service zu bieten. Fazit: Es SCHEINT als solle man doch besser Hartz4-Empfänger bleiben und all seine kreative Energie ins Spargelstechen oder Tagelöhnern stecken, blos nicht versuchen auf EIGENE Beine zu kommen. Ich habe mich nie wirklich über die Arge beklagt und die Arge kann für diesen Versicherungswahn auch nichts, aber so nach und nach wundert es mich nicht, dass dem Staat Milliardenverluste durch Schwarzarbeit entstehen und ich kann jeden verstehen der auf mich zeigt und denkt: "Ist der doof, der gibt auch noch alles brav an und hält sich ans Gesetzt!" Sorry, aber der Frust musste jetzt mal raus, ich werde auch ein entsprechendes Schreiben an "höhere Stellen" übermitteln - denn wie das alles abläuft: Das kann es nicht sein.... |
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#2
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| Hallo Meteo, hatte auchmal ein Kleingewerbe mit der Bezeichnung "Lieferservice" angemeldet.Sofort kam Post von der BG Transport+Vehrkehr. Jahresbeitrag mehre hundert Euro jährlich. Dann regelmässig Fragebögen--Wieviele LKW's ich hätte, wieviele Mitarbeiter? usw. Möglichkeit: 1. mit BG persönlich telefonieren und die Sache erklären. Oder 2. Name des "Gewerbes" ändern.( beim zust.Gewerbeamt). Vorher erkundigen damits nicht noch schlimmer wird. Edy |
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#3
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| Das Problem an der Sache ist: Um fotografische Dienste auszuüben, muss ich das Gewerbe so bezeichnend eintragen, mit Wortkonstrukten "drumrum" beschreiben geht nicht - denn dann würde (gerade in einer Kleinstadt) der erste Fotograf am Platz erst mal prüfen, ob ich überhaupt das Recht habe fotografische Dienstleistungen anzubieten. Ergo MUSS ich alles ordentlich anmelden um nicht das Nachsehen zu haben - auch wenn ich durchaus verstehe wie Du es meinst. Wie sollte ich "Fotograf" anderweitig umschreiben? Und vor allem: Was nützt es? Laut BG senden die Ämter auch bei "lustigen Umschreibungen" entsprechende Informationen. Und wenn nicht: Dann kann eben wieder der Konkurrent aufmucken und zu Recht beklagen: "Der ist gar kein Fotograf, von dem lasse ich mir meine Kunden nicht abschwatzen!" |
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#4
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| Zitat:
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#5
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| "Wassis", das kann ich ja auch vom SINN HER nachvollziehen, aber: Wenn ich mich aktuell mit einem Nebengewerbe selbstständig mache, dann sollten gerade im ALG2-Bezug auch die Umstände abgefragt werden. Wenn ich z.B. nur ein Foto in 2 Monaten mache und mir dabei meine Kamera auf den Fuss fällt und ich mir dabei den Zeh breche: Da ist die Relation für Existenzgründer irgendwie nicht gegeben. Der Staat soll mir ja nicht von vorne bis hinten "reinschieben", aber zumindest die intensive Bemühung dem Staat DAUERHAFT nicht mehr auf der Tasche liegen zu müssen: Die sollte honoriert und gefördert werden - vor allem, wenn man NICHT die Zuschüsse in Anspruch nimmt die einem EIGENTLICH zustehen... |
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#6
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| Wobei Du aber berücksichtigen musst, die BG und Kammerbeiträge sind natürlich für Dich Betriebsausgaben und mindern direkt Deinen Gewinn - erwirtschaftet werden müssen sie natürlich zuvor. |
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#7
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| Hallo Meteo, ich würde mich als erstes ans Telefon hängen und mit den Leuten von der BG reden. Erkläre denen das du das ganze nur als Nebenjob machst und dein Einkommen nur sehr gering ist und sein wird. Frage freundlich welche Möglichkeiten es da so gibt,oder ob Du dann dein Gewerbe wieder abmelden musst. Was sagen die Leute vom Job-Center,oder Gewerbeamt? Edy |
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#8
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| Zitat:
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#9
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| Hallo, Nach den neuen Bestimmungen braucht man als Fotograf überhaupt kein Gewerbe anzumelden, da es sich hierbei um eine freiberufliche, künstlerische Tätigkeit handelt (auch Journalisten zählen dazu). Man meldet es lediglich dem Finanzamt mit der Absicht einer Gewinnerzielung - und gut ist. In eine Handwerksrolle muss man sich schon gar nicht eintragen lassen, und man braucht als Fotograf weder eine Ausbildung noch einen Meisterbrief. Versichern lassen könnte man sich evtl. bei der KSK - Künstlersozialkasse. Zudem kann man dann jede Menge Kosten steuerlich absetzen - bis sieben Jahre lang (evtl. früher), soviel ich weiß. Danach allerdings - wenn die Kosten so hoch bleiben - wird so ein Job als Liebhaberei eingestuft und man muss dann allerdings Vorab-Erstattungen des Finanzamtes zurückzahlen, wenn kein Gewinn erzielt wurde. Also Vorsicht! Auf nur nebenberuflicher Basis wird das auch so eintreten, z. B. bei freien Mitarbeitern, die nebenher Fotos für eine Zeitung machen, wo sowieso miese Honorare gezahlt werden. Was soll also die Gewerbeanmeldung und dieses Gehabe der BG `s? Gruß, Karina (Rentnerin) |
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