Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co.

Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. Sie haben keine Frage, sondern wollen einfach Ihre Situation, ihre guten und schlechten Erlebnisse schildern (z.B. Besuch beim Amt, Vorstellungstermin, Krankenkasse usw.) - sachlich.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 16.03.2010, 12:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.04.2009
Beiträge: 210
Standard neue Sozialleistungen in Österreich

Hallo,

in Österreich gibt es eine neue Regelung über die Sozialleistungen.

Während bei uns nach mehr Geld gerufen wird, wurde in Österreich die neue Sozialgebung verabschiedet.

Von "süßem Nichtstun" keine Rede


obwohl viele Lebensmittel im Nachbarland teuer sind, gibt es nur 18.- Euro am Tag und damit muss alles bezahlt werden.

Loni
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 17.03.2010, 08:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Vergleicht man die deutschen Sozialgeld-Leistungen mit denen nun hier entsprechend dem Link in Österreich so kann man es etwa wie folgt zusammenfassen:
  • Bei Einzelperson etwa gleiche Leistungen, sonst durchgehend weniger in Österreich
  • Pauschalierung der Kosten der Unterkunft in Österreich auf niedrigem Nivau.
  • Bei Kindern in Deutschland gibts etwa doppelt so viel wie in Österreich, dort ist die 'Alleinerziehende Mutter' weit weniger attraktiv. Offensichtlich in Österreich auch kein 'Alleinerzieherzuschlag'
  • Bei Eigentumswohnung in Österreich gibts keine Kosten der Unterkunft
  • Strengerer Verwertungszwang auch bei selbstgenutzter Immobilie in Österreich
  • Fester Freibetrag in Österreich in Höhe von 3.720 €.
  • PKW in Österreich im Regelfall nicht erlaubt
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 17.03.2010, 08:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Noch ein Unterschied zu Deutschland der mir aufgefallen ist:

Es ist dort offensichtlich nicht möglich oder erschwert sich eine 'Miete' im Elternhaus über Sozialgelder zu beschaffen:

  • Arbeitende Alleinerzieherin
    Eine bei ihren Eltern wohnende Frau mit zwei minderjährigen Kindern, die als Teilzeitkraft 500 Euro netto im Monat verdient und 200 Euro Unterhalt vom Kindsvater bekommt, soll künftig 59 Euro pro Monat aus der Mindestsicherung bekommen.

    Der größtmögliche Bezug für die Frau und ihre Kinder würde 1.012 Euro pro Monat betragen - 744 Euro für sich selbst und jeweils 134 Euro pro Kind. Da sie jedoch, bei den Eltern lebend, keine Miete zahlt, fällt der Wohnkostenanteil von 253 Euro weg. Von den verbleibenden 759 Euro werden die 700 Euro (Einkommen und Unterhalt) abgezogen. 59 Euro bleiben übrig.

    Familie mit zwei Kindern
    Der Vater ist arbeitslos und bezieht 800 Euro Arbeitslosengeld. Die Frau ist zu Hause bei den Kindern in der Mietwohnung. Der höchstmögliche Bezug für die Familie läge bei 1.348 Euro pro Monat. Da sie Miete zahlen muss, bekommt sie auch den Wohnkostenanteil des Gelds. Das Arbeitslosengeld muss jedoch abgezogen werden, der tatsächliche Bezug beträgt damit 584 Euro.
    Der kranke Student
    Ein Student wird schwer krank und ist nicht erwerbsfähig. Der Mindeststandard für einen Erwachsenen beträgt inklusive Mietkostenanteil 744 Euro. Dieser fällt aber weg, da er bei den Eltern wohnt. Da er sonst keine Leistungen bezieht, bleibt ihm der Grundbetrag von 558 Euro.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 17.03.2010, 11:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.04.2009
Beiträge: 210
Standard

Hallo Pumpe,

so ist es, wenn ich bedenke, dass viele Lebensmittel in Österreich teurer sind, ebenso die Mieten in Urlaubsgebieten.. dann müssen die Menschen damit auch auskommen.

Würde wir in D so handeln, wäre der Teufel los.

Loni
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 17.03.2010, 15:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 763
Standard

Der Grundbetrag liegt mit 558 € deutlich über dem bei uns. Die pauschalierten Wohnungskosten sind nur Kosten des Bundes. Übersteigen die angemessenen Unterkunftskosten 25% der Mindestsicherung sollen die Länder die Differenz bezahlen.

Im Ergebnis heißt das also 558 € Grundbetrag + angemessene KDU nur eben aufgeteilt zwischen Bund 186 € und jeweiliger Rest die Länder. In diesem Punkt stehen die Össis aufgrund des höheren Grundbetrages also sogar besser.

Darüber hinaus werden etwa Freiwillige Zuwendungen die von Dritten ohne
rechtliche Verpflichtung erbracht werden nicht angerechnet, außer diese erreichen jeweils ein Ausmaß oder eine Dauer, dass keine Leistungen der Mindestsicherung mehr nötig wären.

Wenn hier also die Verwandten freiwillig jeden Monat ein paar hundert Euro zuschießen gibt es die, anders als bei uns, on top.

Und die Verwertung der selbstgenutzten Immobilie erfolgt auch nur in Form einer Sicherstellung im Grundbuch. Also muss die selbstgenutzte Immobilie auch bei unseren Nachbarn weder verkauft werden, noch müssen die Eigentümer ausziehen.

Alles in allem sind die Östereicher also nicht weit weg von unseren Leistungen. Lediglich der eingeschlagene Weg zu diesem Ergebnis ist ein anderer als bei uns. Dafür sind die Rahmenbedingungen in Österreich ja auch anders als bei uns.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 17.03.2010, 15:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Der größtmögliche Bezug für die Frau und ihre Kinder würde 1.012 Euro pro Monat betragen - 744 Euro für sich selbst und jeweils 134 Euro pro Kind.
PLUS Familienbeihilfe - dies wird in Ö nämlich NICHT auf die Mindestsicherung angerechnet und bewegt sich ab 105 Euro im Monat aufwerts.
Kämen also ca 240 Euro im Monat dazu.
Macht das 1250 Euro incl. Miete.

Im Vergleich in D wären wir bei
359 Euro
129 Euro Alleinerziehendzuschlag
215 Euro Kind
259 Euro Kind
962 EUro Plus die Miete bei 3 Pers. sicherlich im Bereich von mind. 400 Euro.
macht 1362 Euro KOMPLETT incl. Kindergeld.

IN Ö vermisse ich den Freibetrag auf Erwerbseinkommen.

Ansonsten ist da nicht soviel um.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Neue ALG 2 Berechnung, weniger wie vorher FSR Hartz IV 4 - ALG II 2 7 13.02.2010 00:44
Student ALG 2 und neue Wohnung Medicus Hartz IV 4 - ALG II 2 9 01.02.2010 13:22
Neue Wohnung was kann ich machen?? Tommkill Kosten der Unterkunft 7 25.08.2009 10:23
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Änderung des Selbstbehalts wenn neue Ehefrau ALG II bekommt? deek Unterhaltsrecht allgemein 9 27.07.2009 23:22
Anerkennungsjahr - Abbruch wegen Krankheit- H4 während er neue Stelle sucht? hexep Hartz IV 4 - ALG II 2 2 22.12.2008 20:39


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:46 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0