Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co.

Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. Sie haben keine Frage, sondern wollen einfach Ihre Situation, ihre guten und schlechten Erlebnisse schildern (z.B. Besuch beim Amt, Vorstellungstermin, Krankenkasse usw.) - sachlich.

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  #1  
Alt 12.01.2009, 12:07
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Beiträge: 1.166
Standard Meine Motivation für Maßnahmen der ARGE ändert sich

Eigentlich soll man ja durch Maßnahmen der Arge, ob sie nun ABM, MAE, Trainingsmaßnahme oder wie diese sonst heißen motiviert werden sich (wieder) eine Arbeit zu suchen. Noch ein Effekt soll ja bei solchen Maßnahmen auch die bessere Vermittelbarkeit in eine Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt sein. Bei manchen soll ja auch dieser sogenannte Klebeeffekt gekommen sein und mancher ist noch heute in Anschluss bei dem Arbeitgeber der Maßnahme angestellt.

Da dies für mich logisch klingt, und es ja bei diesen Maßnahmen auch zusätzlich Geld gibt zum ALG II, war ich immer froh, wenn mir das Job Center eine solche Maßnahme vorgeschlagen hat.

Mit dieser Motivation vor den Augen „hängte“ ich mich mit meiner ganzen Kraft in die jeweiligen Maßnahmen. Jeder der Arbeitgeber bedauerte es zwar, wenn ich am Ende der Maßnahme gehen musste, obwohl man ja so zufrieden war mit mir. Einen Arbeitvertrag, auch wenn nur befristet, gab es nicht. Lieber stelle man den nächsten auf Kosten des Job Centers an.

Ok, das war ja nicht so schlimm. Denn man hatte ja nun durch die Maßnahme bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, wenn man der Begründung des Job Centers für eine solche Maßnahme Glauben schenken kann.

Also bewarb ich mich frischen Mutes, mit der Maßnahme auf dem Lebenslauf und in der Bewerbung. Da diese Maßnahme auch eine Arbeit wie jede andere war, vermerkte ich diese auch so. So, das nicht erkennbar war ob meine jeweilige Arbeit nun eine Maßnahem des Job Centers war oder nicht.
Trotzdem änderte sich nichts. Absagen erhielt ich wie gewohnt, ob nun mit oder ohne diese Maßnahmen.

Inzwischen hat sich meine Motivation für diese Maßnahmen drastisch geändert. Ich werde natürlich jede Maßnahme annehmen und durchführen. Aber nur noch um meiner Eingliederungsvereinbarung genüge zu tun und weil ich in der Zeit der Maßnahmen noch zusätzliches Geld zum ALG II Bezug erhalte.

Denn ich habe für mich schon beinahe die Hoffnung aufgegeben anders an Arbeit und an zusätzliches Geld zu kommen. Durch meine Bewerbung sicherlich nicht.

An der Art meiner Bewerbung kann es nicht liegen. Ich habe schon sehr viele Bewerbungskurse mitgemacht, habe mir schon von anderen meine Bewerbungsunterlange erstellen lassen und meine Bewerbungen, wenn ich sei selbst erstellt habe, von Bekannten und Freunden gegen lesen lassen. Auch haben sich schon private Arbeitsvermittler für mich beworben, mit ihrer eignen Bewerbungsstrategie. Auch das hat nichts gebracht.

Angela
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  #2  
Alt 12.01.2009, 15:53
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Tja dann würde ich Dir raten eine Dir Sammlung gute Bücher anzulegen, Dich regelmäßig mit Freunden zu treffen und Deine Hobbys auszuleben.
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  #3  
Alt 12.01.2009, 19:01
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hallo angela,

ich kann dich sehr gut verstehen! arbeit zu finden ist in diesen zeiten schwieriger als zuvor, auch wenn uns die geschönten statistiken anderes offenbaren. lass den kopf nicht hängen und finde für dich einen ausweg. schneeflocke hat da schon recht, such dir was, was dich ausgleicht, vielleicht ist es ja auch noch nützlich für den lebenslauf oder das portmonai.. bsp. bücher schreiben, basteln und es im netz verticken, vereine unterstützen, ehrenamt, kirche... . da wirst du gebraucht, und tust dir selbst was gutes. pass gut auf dich auf!

lg anna
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  #4  
Alt 17.01.2009, 10:41
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So eine Maßnahme kostet jedesmal 5000.- Euro, aber für ein Bett oder ein Herd ist kein Geld da...
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  #5  
Alt 17.01.2009, 10:48
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Böse

Eine Ungeheuerlichkeit ist..... Du kannst unter der Brücke schlafen, und wenn Du zu Deinem Arbeitsvermittler einigermaßen gekleidet erscheinst, dann vermittelt der Dich ohne weiteres, in eine Maßnahme...das ist dem völlig egal, ob du krank bist, wenn Du nicht krank aussiehst..oder ob Du unter der Brücke schläfst..
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  #6  
Alt 17.01.2009, 11:39
Benutzerbild von Turtle1972
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Zitat:
Eine Ungeheuerlichkeit ist..... Du kannst unter der Brücke schlafen, und wenn Du zu Deinem Arbeitsvermittler einigermaßen gekleidet erscheinst, dann vermittelt der Dich ohne weiteres, in eine Maßnahme...das ist dem völlig egal, ob du krank bist, wenn Du nicht krank aussiehst..oder ob Du unter der Brücke schläfst..
Korrekt und überhaupt nicht ungeheuerlich. Weißt du warum? Weil es ein Arbeitsvermittler ist! Das ist seine Aufgabe, in Arbeit zu vermitteln.

Er/sie ist weder Arzt noch Sozialarbeiter oder Mitarbeiter des örtlichen Ordnungsamtes, die für die Unterbringung von Obdachlosen zuständig sind.

Wobei wir beim Thema sind: niemand muss unter der Brücke schlafen, man muss nur zum Ordnungsamt gehen und die müssen einen Obdachlosen auch unterbringen. Und dann kann dieser gefälligst arbeiten gehen! Auch ein Obdachloser an sich kann arbeiten gehen! Leute auf der Walz sind ja quasi auch obdachlos und arbeiten!!!!!!

Arbeitsunfähigkeit stellt immer noch ein Arzt fest, kein Mitarbeiter einer Behörde!!! Wenn man krank ist und nicht arbeiten kann, muss man einen Krankenschein vorweisen. Oder glaubst du, die Bäckereiverkäuferin rechts um die Ecke kann konsequenzlos weils ihr schlecht geht mal eben ne Woche zuhause bleiben?

Also verschone uns doch bitte mit solchem dümmlichen Gequake.

Turtle
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  #7  
Alt 17.01.2009, 11:48
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Korrekt und überhaupt nicht ungeheuerlich. Weißt du warum? Weil es ein Arbeitsvermittler ist! Das ist seine Aufgabe, in Arbeit zu vermitteln.

Er/sie ist weder Arzt noch Sozialarbeiter oder Mitarbeiter des örtlichen Ordnungsamtes, die für die Unterbringung von Obdachlosen zuständig sind.

Wobei wir beim Thema sind: niemand muss unter der Brücke schlafen, man muss nur zum Ordnungsamt gehen und die müssen einen Obdachlosen auch unterbringen. Und dann kann dieser gefälligst arbeiten gehen! Auch ein Obdachloser an sich kann arbeiten gehen! Leute auf der Walz sind ja quasi auch obdachlos und arbeiten!!!!!!

Arbeitsunfähigkeit stellt immer noch ein Arzt fest, kein Mitarbeiter einer Behörde!!! Wenn man krank ist und nicht arbeiten kann, muss man einen Krankenschein vorweisen. Oder glaubst du, die Bäckereiverkäuferin rechts um die Ecke kann konsequenzlos weils ihr schlecht geht mal eben ne Woche zuhause bleiben?

Also verschone uns doch bitte mit solchem dümmlichen Gequake.

Turtle
Ihre soziale Weitsicht bedarf keiner weiteren Kommentare mehr.. Ein Hoffnunsloser Fall, da in jeder weise asozial.
Obdachlose können arbeiten gehen...Ohne Wohnsitz..mmm alles klar.
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  #8  
Alt 17.01.2009, 11:53
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Beiträge: 1.166
Standard Eine Bitte an Andreas1968

Lieber Andreas1968,

bei allem Verständnis für Deine Situatuion, wobei ich mich aber wundere das Du dann einen PC hast, bitte ich Dich eine eigenen Thread aufzumachen.
Dieser Thread hier handelt nicht von Obdachlosigkeit etc.

Ich danke Dir.

Angela
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  #9  
Alt 17.01.2009, 11:57
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
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Zitat:
Ein Hoffnunsloser Fall, da in jeder weise asozial
Ich glaube nicht, dass ich mich hier so betiteln lassen muss, besonders nicht von jemandem, der außer Jammern wohl nichts auf die Reihe bekommt.

Fakt ist, dass für Krankschreibungen ein Arzt zuständig ist, für Obdachlosigkeit das Ordnungsamt und für die Arbeitsvermittlung ein Arbeitsvermittler.

Wenn du das nicht einsehen möchtest: dein Bier. Wenn du aber hier beleidigen möchtest, ist dies nicht dein Bier und deshalb hast du letztendlich die Konsequenzen zu tragen, die bedeuten, dass du dir eine andere Spielwiese suchen musst. Es gibt ja genug einschlägige Jammerforum, du findest sicherlich was Neues.

Turtle
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