Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co.

Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. Sie haben keine Frage, sondern wollen einfach Ihre Situation, ihre guten und schlechten Erlebnisse schildern (z.B. Besuch beim Amt, Vorstellungstermin, Krankenkasse usw.) - sachlich.

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  #1  
Alt 26.05.2009, 08:18
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Beiträge: 2
Standard Keine rechte für harz4 empfenger

hallo ich bin seit 3 jahren bei der arge im harz4 bereich und komme immer mehr zu dem schluss das ein harz 4 empfänger keine rechte hat

seit 1 1/2 jahren wohne ich mit meiner freundin in einer gemeinsamen wohnung die uns auch von der arge genehmigt wurde leider stelten wir nach kurzer zeit fest das diese wohnung erhebliche mängel aufweist leider reagirte der vermiter nicht auf schrifftliche oder telefonische bitte diese missstände zu beheben daraufhin habe ich ich mich bei der arge erkundigt was ich tun kann dort wurde mir in der einganszone gesagt das ich dem vermieter mit einer miet minderung drohen soll wenn er in einer angemssen en frist die mengel nicht behebt ich habe dieses getan eine mengel list mit einer angemessen frist an meine vermieter übersand nach ablauf dieser frist + einpaar tage ohne einen kommentar des vermieters habe ich einen brief mit der mitminderungs androhung abgeschikt auch darauf meldete sich niemand .
duch einen beckanten erfür ich von einer tollen wohnung die vom preis und quadratmeter dem von der arge vorgeschriebenen richtsatz liegt . wir wurden uns schnell mit dem vermieter einig .
ich habe alle unterlagen schreiben mit dem akuellen vermiter dem ununterschrieben miet vertrag vom neuen vermieter so wie ein microbiologisches gutachten dieses hauses bei der arge eingereicht !!!

nach 1 1/2 monaten kamm dann die antwort der arge dem umzug kann nicht entsprochen werden ! und miete für die jetzige wohnung beckommen wir auch nicht mehr bis zur klärung

mein sachbearbeiter ist seit dem nicht mehr zu ereichen und auf rückruf bieten wird nicht reagirt

darauf hin habe ich einen anwalt eingeschaltet der meine gesamten arge unterlagen geprüft hat alle berechnungs bescheide sind FALSCH bei einem darlen für eine strom nachzahlung wurde zu gunsten der arge falsch berechnet, mein anwat hat um eine wohnungs begehung duch einen sachkundigen von der arge gebeten .
man sollte annehmen das ein anwalt entlich etwas ereichen würde aber nein mein sachbearbeiter antwortet auch ihm nicht !!!!!!

meine freundin und ich sind beid krank duch den schimmel in der wohnung
wir zahlen mitlerwiele 175€ für strom wofon die arge 38€ für den nachtstrom anteil übernimmt wir sind 2 mieten im rückstand weil ich nicht weis wovon ich sie bezahlen soll die neu wohnung ( einzug sollte am 1.7.2009 sein ) kann ich mir wohl abschminken da sich die arge nicht meldet !!!!!!!!!!

selbst in der viehzucht giebt es gesetze zur artgerechten haltung
mir bleibt nur der schluss das ein normaler harz4 empfenger keine rechte hat und im deutschen gesetz noch unter dem nutzvieh steht !

was darf sich ein sachbearbeiter erlauben was liegt in seiner kompetenz steht er über allem giebt es den keinen der diese leute kontrolirt

ich bin masslos entteuscht und fühle mich ziehmlich verarscht und hielflos

gruss Tineand
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  #2  
Alt 26.05.2009, 15:24
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von Tinenad Beitrag anzeigen
die neu wohnung ( einzug sollte am 1.7.2009 sein ) kann ich mir wohl abschminken da sich die arge nicht meldet !!!!!!!!!!
Ich verstehe zwar nur die Hälfte (du vermengst da privatrechtliche Angelegenheiten mit sozialrechtlichen), aber ich versuche es mal.

Ist die neue Wohnung denn teurer als die jetzige? Wenn nicht, brauchst du doch keine Genehmigung.

Und was wird dir jetzt nicht gezahlt? Hast du einen Einstellungsbescheid bekommen?
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  #3  
Alt 27.05.2009, 08:16
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Oder zahlst du keine Miete mehr und sie wird deshalb auch nicht mehr von der ARGE gezahlt ?

Für den Umzug besteht wohl keine Notwendigkeit, deshalb Ablehnung.

Gruß
Enibas
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  #4  
Alt 29.05.2009, 20:55
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Beiträge: 2
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ich zahle miete und das von meinem harz4 geld denn ich will keine schulden haben wenn ich hier endlich raus komme und schimmel defekte eingebaute geräte so wie defekte sanitär anlagen ........

sind wohl ein grund da sich der vermieter nen dreck drum schert
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  #5  
Alt 29.05.2009, 21:04
Benutzerbild von Turtle1972
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Nein, sind kein Grund, weil es nunmal privatrechtlich durchsetzbare Ansprüche gegenüber dem Vermieter sind. Gehst du zum Gericht, holst dir einen Beratungsschein und nimmst dir einen Anwalt in Mietrecht und gehst gegen den Vermieter vor. Eigentlich ganz einfach.

Turtle
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  #6  
Alt 30.05.2009, 10:49
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Beiträge: 549
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Oder du stellst beim Sozialgericht Antrag auf eA wegen akuter Gesundheitsgefährdung auf Zusicherung der Übernahme der KdU und Übernahme der Kosten des Umzugs, wegen der Erforderlichkeit des Umzuges.

Turtle hat zwar Recht, die Mängel der Wohnung sind eine Privatrechtliche Angelegenheit. Trotzdem ist in absehbarer Zeit keine Abhilfe zu schaffen, das ganze Prozedere mit Sachverständigen, Mängelbeseitigung, Frage wer finanziert, wenn der Vermieter sich weigert, Ersatzvornahme durch Bauaufsicht Gesundheitsamt usw dauert ewig. Das ist nicht zuzumuten. Ob sich die ARGE den Vermieter wegen eventueller Schadensersatzansprüche vorknöpft (geht das überhaupt?) ist nicht deine Sache, die Gesundheitsgefährdung hat Vorrang.
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  #7  
Alt 30.05.2009, 11:39
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von timeras Beitrag anzeigen
Turtle hat zwar Recht, die Mängel der Wohnung sind eine Privatrechtliche Angelegenheit. Trotzdem ist in absehbarer Zeit keine Abhilfe zu schaffen, das ganze Prozedere mit Sachverständigen, Mängelbeseitigung, Frage wer finanziert, wenn der Vermieter sich weigert, Ersatzvornahme durch Bauaufsicht Gesundheitsamt usw dauert ewig. Das ist nicht zuzumuten. Ob sich die ARGE den Vermieter wegen eventueller Schadensersatzansprüche vorknöpft (geht das überhaupt?) ist nicht deine Sache, die Gesundheitsgefährdung hat Vorrang.

Womit dann wieder die Leute die gear.... sind, die nicht Mama/Papa Arge im Hintergrund haben? Wie regeln diese Leute das denn?

Richtig, die bewegen ihren Hintern in Richtung Mieterschutzverein, Rechtsanwalt oder ähnliche Institutionen, die ihre Rechte mit Fachkenntnis vertreten können.
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  #8  
Alt 30.05.2009, 11:50
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Und wo nimmt der ALG II Bezieher die dafür erforderlichen Mittel her? Ich weiß zwar dass Hamburg oder Bremen in bestimmten Fällen den Mieterverein bezahlt. aber im Normalfall sind alle diese Hilfen für den ALG II Empfänger nicht finanzierbar.

Ich hab es zu Vor-Hartzzeiten auch geschafft wegen Schimmelbefalls aus einem 5 Jahres Mietvertrag zu kommen. Aber die Gerichtsverhandlung war ein gutes Jahr nach dem Auszug und da hing ein erhebliches Kostenrisiko dran.

Egal wie, bei Schimmel kann man nicht warten, da gibt es nur alles oder nichts. Das beste Mittel ist die sofortige Flucht. Ich musste damals die Hälfte meiner Geschäftsunterlagen entsorgen, weil die Akten auch befallen waren.

Wer ersetzt dem ALG II Empfänger die befallenen Möbel? Da gibt es dann das Darlehen, ist ja keine Erstausstattung sondern Ersatz.
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  #9  
Alt 30.05.2009, 12:07
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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Zitat:
Und wo nimmt der ALG II Bezieher die dafür erforderlichen Mittel her?
Das schrieb Turtle schon:



Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Nein, sind kein Grund, weil es nunmal privatrechtlich durchsetzbare Ansprüche gegenüber dem Vermieter sind. Gehst du zum Gericht, holst dir einen Beratungsschein und nimmst dir einen Anwalt in Mietrecht und gehst gegen den Vermieter vor. Eigentlich ganz einfach.

Turtle
Zitat:
Wer ersetzt dem ALG II Empfänger die befallenen Möbel?
Der Vermieter?
__________________
Grüsse,

Mandy

Ich beantworte ab sofort KEINE PN mehr, weshalb Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung erhielt. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN LESEN!!!!!)!
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  #10  
Alt 30.05.2009, 12:08
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von timeras Beitrag anzeigen
Wer ersetzt dem ALG II Empfänger die befallenen Möbel?
Derselbe, der das auch bei Nicht-ALGII-Empfängern tut?
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