Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co.

Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. Sie haben keine Frage, sondern wollen einfach Ihre Situation, ihre guten und schlechten Erlebnisse schildern (z.B. Besuch beim Amt, Vorstellungstermin, Krankenkasse usw.) - sachlich.

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  #1  
Alt 19.09.2011, 13:05
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Beiträge: 763
Standard IAB-Kurzbericht über die Qualität von EGV

http://doku.iab.de/kurzber/2011/kb1811.pdf
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  #2  
Alt 19.09.2011, 16:20
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.989
Standard

Zitat:
Vor allem scheint erwägenswert, den Abschluss
einer Eingliederungsvereinbarung nicht mehr als
gesetzliche Pflicht für alle erwerbsfähigen Arbeitsuchenden
vorzusehen. Sie sollte lediglich für Personen
eingesetzt werden, für die eine solche Vereinbarung
tatsächlich einen Aktivierungsimpuls darstellt oder
deren Aktivitäten dadurch in eine sinnvollere Richtung
gelenkt werden könnten. Solche individuell begründeten
Abschlüsse wären dann in das Ermessen
der Vermittlungsfachkräfte zu stellen.
So ein Quark... Dann schaukelt sich der faule Vermittler die Eier und der fleißige rotiert. Oder die BA macht wieder Zielvorgaben, die einen Monat später bitte erfüllt sein sollen, egal, ob es Sinn und Verstand hat.

Sollen sie die Pflichten ordentlich ins Gesetz schreiben und die EGV entbehrlich machen. Das wäre eine Fortschritt. Wie wenn unter den Aspekten, was im SGB II zumutbar ist, überhaupt jemals ein Vertrag auf "gleicher Augenhöhe" zustande kommen könnte. Lächerlich.

Turtle
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  #3  
Alt 19.09.2011, 16:57
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Beiträge: 675
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Hi,

diese Idee scheint in der Tat weit entfernt von der Realität. Es wird dann Leistungsempfänger geben, die alles tun werden, um jede Aktivität zu vermeiden und so die Voraussetzungen für Freifahrtschein auf dem Weg zur endgültigen Faulheit zu erreichen, so in etwa nach dem Motto: "Seht her, bei mir hat es eh keinen Zweck". Und dann wird es auch welche geben, die sich gegen ihren Willen als hoffnungslose Fälle abgestempelt sehen.
Un die Idee, Abschlüsse in das Ermessen der Vermittler zu stellen, ist ein gefundenes Fressen für Rechtsanwälte, die ein neues Feld bekommen, um sich auszutoben.

Warum kann so ein Team vermeintlicher Experten nicht mal an den tatsächlichen Gegebeneheiten argumentieren, statt aus sicher bestehenden Unzulänglichkeit irgendwelche kruden Vorschläge zusammenzustoffeln.
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  #4  
Alt 20.09.2011, 07:21
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Beiträge: 293
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Zitat:
Zitat von gustl Beitrag anzeigen
Warum kann so ein Team vermeintlicher Experten nicht mal an den tatsächlichen Gegebeneheiten argumentieren, statt aus sicher bestehenden Unzulänglichkeit irgendwelche kruden Vorschläge zusammenzustoffeln.
Bei einem Teil der Bezieher von Arbeitslosengeld 2 ist absehbar, dass er nie mehr einen Arbeitgeber finden wird, weil ungünstige Umstände vorliegen (alt, gesundheitliche Einschränkungen, keine, geringe oder nicht nachgefragte Qualifikation, fehlende Sprachkenntnisse, charakterliche Mängel, aber negative Einstellung zur Arbeit an sich).

Ich habe da nicht so den ganz großen Einblick und frage mich, ob man für diesen Personenkreis (abgesehen von den Leuten mit fehlender Arbeitsbereitschaft) noch Gelder für Fortbildung, Vermittlung etc. aufbringen soll, oder denen nur noch ALG 2 überweist.
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  #5  
Alt 20.09.2011, 08:11
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Zitat:
Zitat von Tasso Beitrag anzeigen
Bei einem Teil der Bezieher von Arbeitslosengeld 2 ist absehbar, dass er nie mehr einen Arbeitgeber finden wird, weil ungünstige Umstände vorliegen (alt, gesundheitliche Einschränkungen, keine, geringe oder nicht nachgefragte Qualifikation, fehlende Sprachkenntnisse, charakterliche Mängel, aber negative Einstellung zur Arbeit an sich).
Bei nachgewiesenen gesundheitlichen Einschränkungen wird dies ja jetzt auch schon berücksichtigt.

Die tägliche Lektüre auch dieses Forums belegt, daß auch in jungen Jahren gesundheitliche Gründe geltend gemacht werden, um zwar nicht mehr arbeiten gehen zu können, aber sonst durchaus überdurchschnittlich anstrengende Dinge, wie etwa ein Fernstudium problemlos bewältigt werden können. Wenn dann auch ein Amtsarzt gesundheitlichen Gründe nicht bestätigt, ist es der Allgemeinheit nicht zuzumuten, Leuten mit Arbeitsunlust ein Leben ohne Arbeit zu bezahlen.

Ich wüßte auch nicht, in welchem Lande die Kriterien

Zitat:
keine, geringe oder nicht nachgefragte Qualifikation, fehlende Sprachkenntnisse, charakterliche Mängel, aber negative Einstellung zur Arbeit an sich
automatisch dazu führen, daß sich jemand dauerhaft im Sozialgeldbezug einrichten kann.
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  #6  
Alt 10.01.2012, 19:25
Benutzerbild von grünspan
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
So ein Quark... Dann schaukelt sich der faule Vermittler die Eier und der fleißige rotiert.

Turtle
Soooo fleissig könne die Mitarbeiter der Jobcenter ja nicht sein...

trotz "Fachlicher hinweise mit Weisungscharakter", wurde bei einer Überprüfung KEINE EGV gefunden, die "den Anforderungen vollumfänglich entspricht...."

KEINE!

===> http://www.harald-thome.de/media/files/Bericht-EGV.pdf

Das schon ´ne Leistung...
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  #7  
Alt 10.01.2012, 19:50
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Die EGVs aus dem geprüften Zeitraum sind sowieso alle falsch wegen der Rechtsfolgenbelehrung, die ja vom BSG als zu unbestimmt verworfen wurde. Dafür kann nun weiß Gott kein SB irgendwas. Das muss sich die BA schon selbst auf die Fahnen schreiben.

Insoweit kannst du dir deine unqualifizierten Bemerkungen schenken. Ohne konkretes Wissen um die Interna verfügst du sowieso über keine hinreichend Beurteilungsgrundlagen.

Turtle
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  #8  
Alt 10.01.2012, 20:01
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Ich hab nur euren Arbeitgeber zitiert..

steht alles in dem Dokument...
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  #9  
Alt 10.01.2012, 20:09
pAp pAp ist offline
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Hast Du Dir eigentlich durchgelesen, was Du zitiert hast?

Zitat:
Zitat von grünspan Beitrag anzeigen
trotz "Fachlicher hinweise mit Weisungscharakter", wurde bei einer Überprüfung KEINE EGV gefunden, die "den Anforderungen vollumfänglich entspricht...."
Welchen Anforderungen?
Da steht nicht, dass sie den Anforderungen des Gesetzes nicht entsprechen oder fachlich nicht in Ordnung sind.
Da steht nur, dass sie den an den Haaren herbeigezogenen Weisungen der BA nicht entsprechen und das bedeutet nichts.
Beispiel: Die BA sagt in den Hinweisen zur EGV, dass man nur das aktuelle Exemplar aufbewahren muss. Die erledigten können weg. Nun bemängelt die gleiche BA, dass die Jobcenter die erledigten nicht aufbewahrt haben.
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  #10  
Alt 10.01.2012, 20:21
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Oder das eine AGH in die EV muss. Obwohl zur Sanktion nur eine Belehrung über die Rechtsfolgen nötig ist und diese bereits mit dem Zuweisungsbescheid erfolgt, so dass -je nach Ausgestaltung des Zuweisungsschreibens- überhaupt keine Notwendigkeit besteht, die AGH in die EV reinzunehmen. Denn die Verweigerung einer solchen Maßnahme ist eine andere Sanktionsnorm gewesen als die Erfüllung der Pflichten der EV. Also war die Aufnahme der AGHs in die EV doppelt gemoppelt und unnötig.

Wie sag(t)en schon die Sozialgerichte (vereinfacht ausgedrückt)? "Wen interessieren die fachlichen Hinweise der BA?"

Dass gerade "Kontrolleure" erhebliche fachliche Defizite aufweisen, musste ich in den nunmehr 20 Jahren ÖD mehr als genug feststellen.

Turtle
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