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| Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. Sie haben keine Frage, sondern wollen einfach Ihre Situation, ihre guten und schlechten Erlebnisse schildern (z.B. Besuch beim Amt, Vorstellungstermin, Krankenkasse usw.) - sachlich. |
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#11
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| Hi, wenn man sich den zeitlichen Abstand zwischen Beitrag 5 und Beitrag 6 ansieht, wird klar, dass der zweitgenannte Beitrag einzig aus dem Bedürfnis entstanden ist, unqualifiziert zu stänkern. |
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#12
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| Ja hab ich...und ich antworte dir mal ganz anders... Ich reagiere, wenn mir Fehler vorgehalten werden folgendermaßen: Ich guck mir das an, sehe was falsch ist im Hinblick auf das was gefordert wurde, korrigiere und mache es das nächste Mal besser.. Ich reagiere NICHT verschnupft, benutze Ausflüchte, picke mir das z. Teil richtige raus, sage nciht das war ja alles ganz anders gemeint und sage auch nicht:" Das verstehen nur Insider" und "das ist gekommen weil"... " und mein Chef hat sowieso keine Ahnung" und dafür erhalte ich hundertmal mehr Respekt und Anerkennung, als andersrum.. und die Ergebnisse können sich auch sehen lassen.. |
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#13
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| Es ist und bleibt aber so: Wenn du keine Ahnung hast, kannst du den Inhalt des Ganzen auch nicht verstehen. Ob dir das gefällt oder nicht. Schon allein "und mein Chef hat sowieso..". Du verkennst offensichtlich, woraus die damaligen ARGEn und die jetzigen Jobcenter bestanden/bestehen. Es gibt keinen Chef. Die BA meint(e), sie sei Chef. Nicht mehr und nicht weniger. Dass die BA mit ihren FHs jedoch mehr als genug schief lag: die Rechtsprechung spricht doch wohl Bände genug und würde (so die BA "Chef" wäre) die Aussage: "Chef hat keine Ahnung" mehr als bestätigen. Du hast ja schon nicht verstanden, was ich mit meinem (von dir zitierten) Beitrag aussagen wollte. Wenn also das schon deinen Horizont übersteigt, dann unter Garantie auch diese Studie. Ansonsten kann man sich der Meinung "der will doch nur stänkern" nur anschließen. Und dafür ist hier kein Platz! Turtle |
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#14
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| Zitat:
Und was wolltest Du nun damit - bezogen auf das Thema - sagen? Dasss Du weisungshörig bist, egal was drin steht, und stolz darauf bist? Dass Sozialgerichte nur dumm sind, während die BA alles genau weiß? Dass Du zwar weißt, dass im Gesetz "soll" steht, die BA aus diesem "soll" den Wert "80%" macht und alles darunter "falsch" ist? Lass mich raten, Du bist Beamter? |
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#15
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| Oha, bestes Beispiel für "weisungshörig": bei uns gibt es immer noch (bzw. gerade immer wieder neu verfasst) die Verfügung, dass nach dem 3. Meldeveräumnis wegen fehlender Mitwirkung einzustellen sei. Dies sehen auch die fachlichen Hinweise der BA z. B. bzgl. Teilnahme an ÄG/PG so vor... Haha. Und dies, obwohl es eindeutig der Rechtsprechung des BSG widerspricht, die entschieden haben, dass aufgrund der Sanktionsnorm des SGB II zu Meldeversäumnissen ein Meldeversäumnis NIE Grundlage für eine Versagung wegen fehlender MW bieten kann! Und wenn dann mal eine Kontrolle kommt und es gibt Kollegen, die sich meinem Hinweis, dass ich im ÖD Recht und Gesetz verpflichtet bin und rechtswidrige Weisungen nicht befolgen muss, angeschlossen haben, dann tauchen die in der Studie mit "die haben alles falsch gemacht." auf. Lächerlich. Nochmal: wer keine Ahnung von Interna hat, sollte besser Stille schweigen. Und wessen geistigen Horizont es überschreitet: sowieso. Turtle |
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#16
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| Zitat:
und weisungshörig bin ich auch nicht..mehr so im Gegenteil.. |
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#17
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| Hier nun der ausführliche Bericht des BMAS zur Qualität der geprüften EGV mit Auflistung von Fehlerquellen und Handlungsempfehlungen: www.harald-thome.de/media/files/Bericht-EGV.pdf |
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