Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co.

Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. Sie haben keine Frage, sondern wollen einfach Ihre Situation, ihre guten und schlechten Erlebnisse schildern (z.B. Besuch beim Amt, Vorstellungstermin, Krankenkasse usw.) - sachlich.

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  #1  
Alt 15.10.2011, 10:38
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Standard Hartz-IV-Empfänger kassieren 83.000 Euro vom Amt

83 000 Euro Hartz-IV überwiesen - Empfänger abgetaucht - Panorama - Nachrichten - HNA Online
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  #2  
Alt 15.10.2011, 10:52
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Wenn das eine vom Arbeitsamt verbockt hat, kann man nur hoffen, daß sie eine Diensthaftpflichtversicherung hat. Die Kommunalen sind ja über den kommunalen Schadenausgleich versichert, aber die vom Arbeitsamt haben so eine Versicherung meines Wissens nicht.
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  #3  
Alt 15.10.2011, 11:00
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Was ich nicht verstehe ist, dass man alleine über soviel Geld verfügen kann und nicht einen zweiten braucht, um die Überweisung abzusegenen.

Ist das so üblich?
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  #4  
Alt 15.10.2011, 11:05
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Es handelt sich ja scheinbar um einen Tippfehler. Es ist unterschiedlich, bei manchen JC läuft alles im 4-Augen-Prinzip, bei anderen nur bestimmte Sachen wie Erstanträge und sowas.
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  #5  
Alt 15.10.2011, 12:30
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Aber mal ganz ehrlich: Eine Anzeige gegen die Kunden wäre meines Erachtens nach gerechtfertigt. Diese hätten in jedem Fall wissen müssen, dass Ihnen dieses Geld in der Höhe nicht zusteht. Wenn mir mein Arbeitgeber in einem Monat so viel Geld überweisen würde, würde ich es doch zurückhalten und nachfragen, was es mit der Summe auf sich hat und nicht sofort ausgeben? Aber anscheinend wird bei Geld das Hirn gerne ausgeschaltet...
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  #6  
Alt 15.10.2011, 13:29
Benutzerbild von Spejbl
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Fehler sollten nicht passieren, dennoch passieren sie eben.

Das Geld wurde zu Unrecht ausbezahlt. Auch das Pferd Entreicherung zieht nicht, da ja von vorn herein klar ist, dass dem Ehepaar dieses Geld nicht zusteht. Hier wird u.U. das Amt den Rechtsweg zur Durchsetzung der Forderung (bzw. Korrektur) beschreiten müssen.

Aber mal grundsätzlich zum Thema Entreicherung:

lexexakt - Rechtslexikon Entreicherung

Am Sonsten schliesse ich mich der Argumantation von Sachbearbeiter. Ich meine, 83.000 EUR ist einne Menge Geld. Da kann man schon davon ausgehen, dass etwas nicht stimmt.
__________________
Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !!
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  #7  
Alt 15.10.2011, 17:24
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Ich verstehe auch nicht, das man da keine Sicherheitsnachfrage eingebaut hat in dem der PC von sich aus fragt ob die eingegene Summe in Ordnung ist. Dann könnte so etwas gar nicht erst passieren. Das Jobcenter wird wird wohl erst einmal auf dem Fehlbetrag sitzen bleiben.
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  #8  
Alt 15.10.2011, 20:06
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Zitat:
Zitat von Schneeflocke
Ich verstehe auch nicht, dass man da keine Sicherheitsnachfrage eingebaut hat.
Ich werde das am Montag mal bei uns (Optionskommune; kein A2LL) testweise probieren, ob ein Eingabefehler, der eine solche Auszahlung zur Folge hätte, durch die Plausi-Prüfung unserer Rechensoftware abgewiesen wird. Ich vermute mal, es würde durchgehen.

Das Vier-Augen-Prinzip ist gut und schön. Es bringt nur nichts, wenn der Freigebende lediglich proforma aufs Knöpfchen drückt. Allerdings muss dieser Freigeber (erfahrener Sachbearbeiter, Teamleiter etc.) auch den notwendigen zeitlichen Freiraum haben, das ihm Vorgelegte so zu prüfen, wie es nunmal erforderlich ist. Ich fürchte, genau daran hapert es vielerorts.

Zitat:
Zitat von Sachbearbeiter
Diese hätten in jedem Fall wissen müssen, dass Ihnen dieses Geld in der Höhe nicht zusteht.
Allerdings. Auch die Sozialgerichte stellen bei der Frage, inwieweit dem Empfänger ein Fehler im Bescheid hätte auffallen müssen, auf den Einzelfall und damit auch auf den geistigen Horizont des Adressaten ab. Der hier vorliegende Fehler ist so offensichtlich, dass er selbst den allerdümmsten Zeitgenossen mindestens zu einer Rückfrage beim Jobcenter hätte veranlassen müssen.

Dass sich hier sogar ein Rechtsanwalt gefunden hat, der (natürlich auf Kosten der Allgemeinheit) das Verhalten dieser Hartzons verteidigt und nun jeden verklagt, der nicht bei Drei auf dem Baum ist, ist dem normalverständigen Steuerzahler ohnehin nicht mehr zu vermitteln.

Zitat:
Zitat von Spejbl
Auch das Pferd Entreicherung zieht nicht.
Natürlich nicht, wir sind hier nicht im Zivilrecht. Aber du würdest dich wundern, wie oft bei Widerspruchsbegründungen gegen Rückforderungen versucht wird, genau diese Karte zu spielen.
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  #9  
Alt 15.10.2011, 20:13
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Aber wie geht es jetzt weiter? Das Geld ausgegeben oder irgendwo gebunkert wer weiß das schon. Da die beiden eh mittellos sind können sie eine geringe Ratenzahlung vereinbaren weil und sie lachen sich eins ins Fäustchen. Wenn jemand 120,00 Euros nicht angibt bekommt er ein Betrugsverfahren und wie sieht es hgier aus? Würde mich einmal interessieren.
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  #10  
Alt 15.10.2011, 20:21
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
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Agent, mit was arbeitet ihr?

Im SozA hatten wir erst Ikol, dann Prosoz. Und haben die Sollstellung ja zentral bei uns durchgeführt und dann Listen zum Abgleichen bekommen. Da wäre das nicht passiert.

Turtle
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