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| Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. Sie haben keine Frage, sondern wollen einfach Ihre Situation, ihre guten und schlechten Erlebnisse schildern (z.B. Besuch beim Amt, Vorstellungstermin, Krankenkasse usw.) - sachlich. |
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#1
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| In Sachen SGB II scheint sich in Berlin wenig geändert zu haben. Mal wieder spricht die Gerichtspräsidentin über Problemstellen: Auszug aus der Rede Zitat:
Berliner Hartz-IV-Verfahren - Klageflut bringt Gericht an die Belastungsgrenze - Berlin - Berliner Morgenpost - Berlin |
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#2
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| A) Wenn sie mal Kläger (bzw. deren Prozessbevollmächtige) kennen lernen möchte, die nur aus "Prinzip" und ohne konkretes Anliegen klagen (oder weil deren Prozessbevollmächtigte Geld brauchen), dann soll sie sich mal ans SG NDH wenden. B) Reden? Gerne doch. Wie aber realisieren, wenn die Prozessbevollmächtigten (besonders eine sehr bekannte Kanzlei) jegliches Gespräch verweigert und sogar Akteinsicht in den Geschäftsräumen ablehnt? C) U-Klagen sind ärgerlich. Dem sei zugestimmt. Jedoch muss sich die Frau Präsidentin vor Augen führen, dass die Behörde "Jobcenter" ggf. aufgrund doppelter Trägerschaft noch unflexibler ist als ihre eigene Behörde, die sicherlich trotz Klagenflut auch nicht von heute auf morgen neue Richter bekommen hat. D) Was aufzuerlegende Gerichtsgebühren daran ändern sollen, entgeht mir. Ob mit oder ohne Gebühren: mehr als arbeiten geht auch im JC nicht. Außerdem übersieht die Frau Präsidentin, dass sie mit dem Gesetz über den Rechtsschutz vor überlangen Gerichtsverfahren sehr wohl eine Handhabe hat, die Jobcenter zu sanktionieren, wenn sie das möchte. Turtle |
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#3
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| Für den Steuerzahler ist es egal, ob das Gericht die gewaltig gestiegenen Sozialgerichtskosten über den Haushalt der Sozialgerichte oder teilweise über die Jobcenter einsammelt. Eine Steuerwirkung wie bei einem Privatmann über sein Prozeßrisiko sehe ich beim Jobcenter nicht. Dies ist ohnehin auch eine steuerfinanzierte Einrichtung, die halt diese möglichen Mehrposten ggf. weiterreicht. Was anderes ist doch haushaltstechnisch auch nicht möglich. Bezüglich der Erkenntnisse, was denn die Ursachen dieser Kostenflut sind, ist die Frau Gerichtspräsidenten noch nicht so weit, wie die ehemalige zuständige Senatorin Frau von der Aue es war, die feststellte, die Hartz IV Gesetze sind einfach unsäglicher Murks. Allerdings hat von von der Senatorin darüberhinaus auch nichts gehört. Hartz IV: Fall Nummer 60.000 ist ein Klassiker - Inland - FAZ Alleine schon die Idiotie, jeder der nach Hundertausenden zählende H4 Empfänger in Berlin hat Anspruch auf eine Wohnung, wo die Nebenkosten nach dem Vollkostenprinzip zu erstatten sind, es sei denn eine individuelle Unangemessenheit könne nachgewiesen werden, führt zu endlosen Gerichtsauseinandersetzungen. Die Hartz IV Hauptstadt weiß sich im Augenblick nicht anders zu helfen, als nach der Bruttowarmmiete zu pauschalieren, weil es garnicht anders handhabbar ist, und nimmt halt in kauf, daß dann die Antragsbearbeitung erst beim Sozialrichter beendet wird. |
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#4
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| Hi, die Gründe für die Überlastung sind sicher vielfältig. Das geht von quantitativer und machmal auch qualitativer Überlastung der Sozialgerichte, über eine weiterhin unausgegorene Gesetzgebung (warum, z.B. werden die Kosten der Unterklunft nicht besser geregelt?), über Kläger, die durchaus aus Prinzip prozessieren, und Richtern aller Instanzen, die ihre Aufgabe oft mehr in der Sozialarbeit als in sinnvollen Beiträgen zur Rechtsklarheit sehen. Nicht nachvollziehbar ist der Sinn einer Wiedereinführung von Gerichtgebühren. Da würde mit einem großen Verwaltungsaufwand Geld von einem in den nächsten öffentlichen Topf geschaufelt und erhebliche Ressourcen in den Klagestellen der Jobcenter verschwendet, die wirklich besser genutzt werden könnten. |
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#5
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| Ja, schon richtig, Vermeidung der Klagen ist ein Weg um für die Zukunft die Belastung der SG zu drücken (falls das überhaupt funktioniert). Was ich allerdings zunehmend feststelle, die Sozialgerichte selbst verursachen Problemsituationen, welche sie eigentlich selbst auflösen können. Dazu sind u.a. die "manuelle" Bearbeitung der Klageakten zu zählen (das Jobcenter setzt A2ll für die Berechnung ein, in den mir bekannten Sozialgerichten werden Ansprüche generell, dann auch noch je nach Wissensstand falsch, per Hand berechnet). Außerdem ist auch nicht jeder Richter / Richterin up-to-date mit seinem anwendbaren Wissen. |
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#6
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| Zitat:
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#7
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| Hi, was könnte den Deiner Meinung nach in Gerichten grundlegend geändert werden, um einen besseren Ablauf zu gewährleisten? |
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#8
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| Zitat:
Das papierlose Büro ist bei den Gerichten ein Fremdwort. Da werden jeden Tag zentnerweise schwere Aktenberge über die Gerichtsflure geschleppt. Kein kommerzielles Unternehmen, daß bei der Bewältigung der Arbeit auf die Kosten sehen muß, könnte sich ein derartiges Gewirtschafte erlauben. |
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#9
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| Zitat:
Ich vermute mal, dass Du noch bei einem SG warst, oder es zumindest lange her ist... Mittlerweile wird dort bei Klagen nicht mehr der gesamte Aktenvorgang verlangt, sondern ledigliche Kopien, die sich auf die aktuelle Klage beziehen. D.h. die Zeit der Übersendung von den Vorbänden 1 - 15 ist Geschichte.Also - andere konstruktive Vorschläge???
__________________ Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles) Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist. (Kurt Tucholski) |
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#10
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| Übermittlung aller berechnungs- und zahlungsrelevanter Daten in elektronischer, maschinenlesbarer Form, damit das SG diese Daten einlesen, neu berechnen und ne Ergebnisprüfung machen kann. (zum Beipiel). |
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