Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co.

Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. Sie haben keine Frage, sondern wollen einfach Ihre Situation, ihre guten und schlechten Erlebnisse schildern (z.B. Besuch beim Amt, Vorstellungstermin, Krankenkasse usw.) - sachlich.

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  #11  
Alt 08.02.2012, 15:22
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Hi,

das kann allenfalls dann funktionieren, wenn den SG alle Behördernunterlagen jeweils eingescannt vorgelegt werden. Und die Idee, dass sich das wesentlich auf die Arbeit des SG auswirkt, harrt eines Beweises.
Offensichtlich von jeder Sachkenntnis ungetrübte Klischees wie die von mpumpe führen da auch nicht weiter.
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  #12  
Alt 08.02.2012, 19:39
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Zitat:
Mittlerweile wird dort bei Klagen nicht mehr der gesamte Aktenvorgang verlangt, sondern ledigliche Kopien, die sich auf die aktuelle Klage beziehen. D.h. die Zeit der Übersendung von den Vorbänden 1 - 15 ist Geschichte.
Könnte das jemand mal bitte dem SG NDH mitteilen?!

Ich weiß ja nicht, wo dein SG ist, aber hier dürfen wir sehr wohl noch die "Leistungsakte, alle Bände, durchgehend und chronologisch nummeriert, vollständig und unverzüglich innerhalb eines Monats" an das SG übersenden.

Turtle
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  #13  
Alt 09.02.2012, 06:10
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Könnte das jemand mal bitte dem SG NDH mitteilen?!

Ich weiß ja nicht, wo dein SG ist, aber hier dürfen wir sehr wohl noch die "Leistungsakte, alle Bände, durchgehend und chronologisch nummeriert, vollständig und unverzüglich innerhalb eines Monats" an das SG übersenden.

Turtle
Naja, hier ist das SG Gelsenkirchen und ich weiß nicht, wie es bei denen im Bereich ALG II aussieht, aber zumindest bei den Asylbewerberverfahren sind die von der Papierflutgeschichte (Gott sei Dank) runtergekommen.
__________________
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(Orson Welles)

Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist.
(Kurt Tucholski)
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  #14  
Alt 09.02.2012, 10:00
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Zitat:
Zitat von gustl Beitrag anzeigen
Hi,

das kann allenfalls dann funktionieren, wenn den SG alle Behördernunterlagen jeweils eingescannt vorgelegt werden. Und die Idee, dass sich das wesentlich auf die Arbeit des SG auswirkt, harrt eines Beweises.
Offensichtlich von jeder Sachkenntnis ungetrübte Klischees wie die von mpumpe führen da auch nicht weiter.
Es ist hinreichend bekannt, daß in der deutschen Gerichtsbarkeit noch altertümliche Arbeitsabläufe existieren. Ein Bekannter mußte mal Geld 'hinterlegen' bei der 'Hinterlegungsstelle'. Dort existiert noch wie im vergangenen Jahrhundert unglaubliches Zettelgewirtschafte. Jede Bank wäre sofort pleite bei derartiger Arbeitsorganisation.

Es sind wohl mehr bei dir fehlende Sachkenntnisse, wie man in der freien Wirtschaft die Arbeit organisiert, wo es früher auch viel Papier gegeben hat.

Immerhin ist man in der Finanzverwaltung schon einige Schritte weiter, bei den Gerichten fehlt der Druck, die Termine werden einfach nach hinten geschoben oder es werden einfach Richterstellen aufgestockt. Der Steuerzahler hats ja.
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  #15  
Alt 09.02.2012, 20:12
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Jede Bank wäre sofort pleite bei derartiger Arbeitsorganisation.

Es sind wohl mehr bei dir fehlende Sachkenntnisse, wie man in der freien Wirtschaft die Arbeit organisiert, wo es früher auch viel Papier gegeben hat.

Immerhin ist man in der Finanzverwaltung schon einige Schritte weiter, bei den Gerichten fehlt der Druck, die Termine werden einfach nach hinten geschoben oder es werden einfach Richterstellen aufgestockt. Der Steuerzahler hats ja.
Hi,

nur zur Information: zwischen einer Bank und der freien Wirtschaft und einem Sozialgericht auf der anderen Seite existieren gewisse strukturelle und inhaltliche Unterschiede, die zu beachten es sich lohnt, wenn man nicht Gefahr laufen will, in einer Weise oberflächlich zu bleiben, die mit realen Gegebenheiten nichts mehr zu tun hat.
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  #16  
Alt 12.03.2012, 17:11
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Nun ist auch der Sozialsenator (CDU) in Berlin auf den Zug aufgesprungen und fordert Gerichtsgebühren für Jobcenter.

Damit soll die Zahl der Gerichtsverfahren reduziert werden : Sozialsenator will, dass Jobcenter Kosten der Hartz-IV-Klagen tragen - B.Z. Berlin - Berlin
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  #17  
Alt 12.03.2012, 18:09
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Hi,

leider fehlt jede nachvollziehbare Begründung dafür, dass Gebühren etwas bringen sollen! So klingt das wie Aktionismus.
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  #18  
Alt 13.03.2012, 05:27
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Zitat:
Zitat von gustl Beitrag anzeigen
Hi,

leider fehlt jede nachvollziehbare Begründung dafür, dass Gebühren etwas bringen sollen! So klingt das wie Aktionismus.
Eben das Jobcenter lässt sich ja nicht aus Prinzip verklagen, sondern ist in der Regel schon der Meinung, dass seine Widerspruchsentscheidung richtig ist. Damit mag es sicherlich manchmal falsch liegen, aber daran würde eine Gebühr auch nichts ändern.
Außer man will, dass das JC rechtswidrige Entscheidungen trifft nur um Klagen zu vermeiden.
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  #19  
Alt 13.03.2012, 11:59
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Betrachte man das doch aus dem Blickwinkel mancher Entscheidungen. Z. B. zu Sanktionen. Es gab Dutzende, hunderte Entscheidungen zu Sanktionen, die auch die Rechtmäßigkeit solcher bestätigten, bis eben das BSG (2009?) plötzlich mit "RFB zu unbestimmt" kam und im Prinzip alle Sanktionen bis dahin rechtlich nicht haltbar gewesen sind.

Oder zur KdU. Welche Kommune kann sich sicher sein, ein schlüssiges Konzept zu besitzen? Also jede nur denkbare Miethöhe einfach durchwinken?! Selbst bei § 12 WoGG + 10% könnte man vor Gericht noch scheitern ("besondere Umstände").

Fernsehgerät als Erstausstattung. Wurde von (fast) allen SG/LSGs durchgewinkt. Die ARGEn (JCs) hätten nach dem Wunsch der Präsidentin und jetzt des Senators also Gerichtskosten ohne Ende bezahlt, ggf. wäre die Frage nie vor dem BSG gelandet. Welches dann aber - oh Wunder - entschied: Nö, Fernseher ist keine Erstausstattung.

Und so könnte man das doch endlos weiterführen. Wenn ein Gesetz so handwerklich falsch gestrickt ist, sollte man nicht versuchen, die abzuklatschen, die verzweifelt versuchen, den Rotz umzusetzen.

Turtle
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  #20  
Alt 22.03.2012, 05:06
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Ein Pauschsatz pro Verfahren hilft nicht weiter. Kenne ich von der Agentur aus dem Alg.1.
Da wird im Haushalt ein Titel geschaffen. Bei X Verfahren wird dann der Betrag Y an das Gericht überwiesen. Und „gut is“. Das soll ein Druckmittel sein, um alles und jedes, was verloren werden kann, bereits im Widerspruchsverfahren zuzuschreiben? Das ich nicht lache. Will die Präsidentin unsere Akten nicht mehr? Vielleicht speist sich der Haushaltstitel „Gerichtsgebühren“ dann noch aus dem Topf der Ermessensleistungen. Um es einmal ironisch zu überspitzen. Das Wort Aktionnismus des Kollegen im Vorbeitrag hat mir in diesem Zusammenhang gefallen. Und mit diesem Substantiv geht ja das Adjektiv „blind“ einher. Im Grunde ist das doch nichts anderes, als gegen die Behörde „pflaumen“. Gefallen hat mir der Stil der Präsidentin. Mit den hohen Aktenbergen und den sonst eher kleinen Bergen in und um Berlin herum usw. usw. Den Stil verbessern, heißt den Gedanken verbessern.
Aber für einen Verwaltungsmenschen sind die geschliffen vorgetragenen Thesen der Juristin schon starker Tobak. Man kann daran wieder sehen, wie die beiden staatlichen Institutionen noch lange keine gemeinsame Sprache im SGB II haben werden.
Es geht um die Einzelfallgerechtigtkeit vor Gericht und um den Rechtsfrieden. Und: Gerechtigkeit und Frieden sind mit formalen Argumentationsschienen noch lange nicht zu erreichen. Turtle hat im Beitrag vor mir schöne Beispiele genannt, mit denen die „Prozesshanseln“ oft durchkommen. Miniverstöße führen zum sofortigen Prozessverlust der Behörde. Formelle Anforderungen werden so hoch gesetzt, dass sie kaum erfüllt werden können. So kann uns natürlich jeder mit Erfolg verklagen und sich als Champion fühlen. Wenn alles mit Formalien kaputt gemacht wird, dann kann man es ja gleich lassen. Man verliert dann die Lust, überhaupt noch zum Gericht zu gehen. Aus meinem letzten Ausbildungsabschnitt beim Oberlandesgericht in Köln ist mir der Hinweis meines Ausbilders hängen geblieben. Der sagte zu dem jungen Referendar: „Wenn sie alles im Fall schön durchgeprüft haben und kommen zu dem Ergebnis X, ihr Rechtsgefühl sagt ihnen aber, dass X falsch sei, dann fangen sie noch einmal von vorne an. Sie haben auf ihrem Weg dann wahrscheinlich einen Fehler gemacht.“ „XY-ungelöst“, Frau Präsidentin. Fangen se bitte mit ihren Gedanken noch einmal von vorne an.
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