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| Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. Sie haben keine Frage, sondern wollen einfach Ihre Situation, ihre guten und schlechten Erlebnisse schildern (z.B. Besuch beim Amt, Vorstellungstermin, Krankenkasse usw.) - sachlich. |
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#1
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| Ich habe mal ein bißchen im Forum gelesen. Ich muss sagen, in den meisten Fällen wird hier wirklich gute Hilfe für die Betroffenen geleistet. Aber manchmal werden Forumsteilnehmer auch runtergeputzt, dass mir schlecht wird. Man sollte evtl. nicht mit Steinen werfen, wenn man selbst im Glashaus sitzt. Ich selbst arbeite und hoffe, ich kann das noch lange so weiter tun, ohne auf ein Amt angewiesen zu sein. Aber man weiß ja nie wie es noch kommt und ganz schnell ist man auch in der Situation ALG II beantragen zu müssen. Es sind nicht alle faul und ungebildet, die es trifft, deshalb ist der Ton manchmal sehr schauderhaft. Aber nun mal zu all denen, die voll arbeiten und trotzdem zum Amt laufen müssen. Die werden hier manchmal genauso vollgemotzt und das finde ich schrecklich. Die Schmarotzer sind doch in dem Fall die Arbeitgeber. Die lassen andere zu einem Bettellohn arbeiten, weil sie wissen, die Angestellten kriegen den Rest vom Amt. Da leben eigentlich die Unternehmer auf Kosten der Allgemeinheit und nicht ihre Angestellten. Die dürfen sich dann aber beim Amt noch erniedrigende Behandlungen gefallen lassen. Jetzt mal zu den Steuerrückerstattungen und dem sogenannten Zuflussprinzip. Ich kann nachvollziehen, warum die Betorffenen das nicht verstehen und es ist auch unlogisch und diskriminiert diese Art von Erwerbstätigen zum zweiten Mal. Das erste Mal ist, dass sie von ihrem Geld, für das sie voll arbeiten, nicht leben können und z.T. auf die Stufe von Sozialschmarotzern gestellt werden. Wenn ich als nicht hilfebedürftiger AN einen Lohsteuerjahresausgleich mache, kann ich da allerhand absetzen mit den tatsächlichen Kosten. Wenn die den Pauschbetrag übersteigen, wird mir das erstattet. So kann man auch zu Fuss oder mit dem Fahrrad zurückgelegte Strecken zur Arbeit mit der Pendlerpauschale abgerechnet bekommen. Arbeitsmittel werden voll angerechnet, bei mir sind das sehr teure Fachbücher, Computer, Computerzubehör. Wie es so ist, man arbeitet auch schon mal zu Hause an einem Problem ohne die Stunden bezahlt zu bekommen am Wochenende oder im Urlaub, weils brennt und Termine gehalten werden müssen. Da braucht man eine entsprechende Ausstattung und die bezahlt nicht der AG. Die Versicherungen werden in echter Höhe angegeben oder außergewöhnliche Belastungen. Zwar gibt es hier Kappungsgrenzen, aber bis die erreicht sind, kann man seine echten Kosten gegenrechnen, natürlich mit Nachweis. Man hat dann also zuviele Steuern bezahlt und das übers ganze Jahr. Man hatte also jeden Monat 1/12 des Erstattungsbetrages zu wenig an Lohn/Gehalt. Der Staat hatte davon ein zinsloses Darlehn, mit dem er arbeiten konnte. Nun zu den Aufstockern. Wenn die überhaupt Steuern zahlen, dann können sie auf der Steuererklärung auch ihre echten Kosten angeben und wenn sie Glück haben, gibt es was zurück. Oft sind die tatsächlichen Kosten höher als der eigentliche Steuerbetrag. Dann gibt es ja maximal den einbehaltenen Steuerbetrag zurück. Da machen sie schon Verlust. Und dann zieht ihnen die ARGE das auch noch ab. Klar gibt es Pauschalen auf Arbeitsweg, Versicherungen und Arbeitsmittel, aber eben nur Pauschalen, nicht die echten Kosten. Die betroffenen Leute bezahlen aber jeden Monat für Arbeitsweg, Versicherung, Arbeitsmittel und solche Dinge, die bei nicht Hilfebedürftigen voll absetzbar sind keine Pauschalen, sondern echtes Geld. So sind ihre arbeitsbedingten Ausgaben oft höher als die vom Amt gezahlten Pauschalen. Die Differenz zahlen sie aus eigener Tasche drauf. Da kräht kein Hahn danach, es ist halt von dem Geld, welches ja im Sinne der Hilfeleistung nur für das nötigste zum Leben reichen soll + den winzigen Bonus, wenn man arbeitet, zu bezahlen. Aber die Steuerrückerstattung will man dann komplett verrechnen. Der Gerechtigkeit halber müsste man dann im Vergleich zu den nicht hilfebedürftigen AN zumindest die Differenz, die die Pauschalen und die echten Kosten ausmachen von der Steuerrückerstattung abziehen und diesen Menschen belassen ohne das in irgend einer Form anzurechnen. Das Geld haben sie ja echt für den Erhalt ihrer Arbeit bereits ausgegeben. Also warum werden diese Menschen hier zum Teil so beschimpft und nicht die AG, die Bettellöhne bezahlen. Die beuten doch nicht nur ihre eigenen Angestellten aus, sondern uns gleich mit. Wir müssen doch als nichtbedürftige AN und Steuerzahler den Niedriglohnsektor subventionieren. |
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#2
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#3
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| Also, Steuerrecht differiert z.T. zum Sozialrecht. Auch wenn beide Hand in Hand zusammenarbeiten, gibt es gravierende Unterschiede. Nicht alles, was man beim Fiskus einkommensteuermindernd ansetzen kann, schluckt auch die ARGE. Z.B. Bei Kilometerpauschle: Beim Fiskus sind es 30 ct/km; die ARGE akzeptiert 10 ct/km. Abschreibungen, IAB etc. (z.B. Geewerbe) gibt es im Steuerrecht, nicht aber bei der ARGE. Übrigens, Werbungskosten kann man auch bei der ARGE geltend machen. Da sind aber (gilt nur für Erwerbseinkommen) 100 EUR Pauschbetrag bzw. Grundfreibetrag schon drin. Grundlage Nettolohn. Werden pro Monat 100 EUR Werbungskosten überschritten (Kilometergeld, Arbeitsmittel...), dann gehen die tatsächlichen Kosten ein (ähnlich wie bei FISKUS). Nur da sind es 920 EUR p.a. und jährlich abrechenbar. Bei ARGE gilt monatlich: z.B. 150 EUR Werbungsk. 100 EUR Freibetrag zzgl. 50 EUR für Werbungsk. bzw. eben insgesamt die 150 EUR. Bei ARGE zählt Geldzuflussprinzip, nicht Bilanzierungsprinzip. z.B. Einkommensteuer. Wird sie bezahlt, ist es Ausgabe. Wird sie ertattet, wird es zur Einnahme. Dabei ist es egal, welchen Zeitraum diese Steuer betrifft. Aufstocker: Es ist keine Schande, ALG II (eigentlich Sozialhilfe) zu beantragen, wenn das Erwerbseinkommen für die Deckung des Lebensunterhalts nicht reicht. Und was den Billiglohnsektor anbelangt: Es ist z.T. wahr: ALG II wird als verkappter Lohnkosten-Zuschuss von den Unternehmen eingeplant. Ist zwar zweckentfremdet, aber den AN ist da nur bedingt ein Vorwurf zu machen, weil die Alternative wäre Arbeitslos. Nur, es gibt auf Grund des Preiskampfes und der Arbeitsmarktsituation (zumindest hier in Mitteldeutschland) kaum vernünftig bezahlte Arbeit. Und weil wenig Geld bei den Leuten locker sitzt, wird gespart. Das trifft auch die Unternehmen. Dazu kommt u.a. auch die Steuerpolitik, die Zusatzabgaben auf Arbeitslohn, der Wahn der Bürokratie... Schwierige Kiste und die Unternehmen wollen ja auch leben. Immerhin werden da auía Arbeitsplätze geschaffen. ALG II- Empfänger ist nicht gleich ALG II Empfänger. Ich bin da für eine Differenzierung. Im Übrigen, ALG II ist eine Grundsicherung. Luxus wird da nicht finanziert. Grundsätzlich wäre ich aber auch dafür: Nicht unbedingt den Regelsatz zu erhöhen (was ja im Gespräch ist). Dafür aber die Zuverdienstgrenzen zum ALG II Bezug verbessern. Weil, der Meinung bin ich auch: Wer arbeiten geht, bei dem muss schon mehr an Finanzen hängen bleiben als bei dem der alimentiert wird.
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