Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co.

Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. Sie haben keine Frage, sondern wollen einfach Ihre Situation, ihre guten und schlechten Erlebnisse schildern (z.B. Besuch beim Amt, Vorstellungstermin, Krankenkasse usw.) - sachlich.

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  #31  
Alt 13.01.2012, 11:51
Benutzerbild von Mammut68
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Wieso? Bei den Zeiten zu denen man hier eine Antwort bekommt, wäre 3 Uhr nachts nur eine kleine zeitliche Erweiterung des Services.
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  #32  
Alt 16.01.2012, 05:26
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Zitat:
Zitat von Musiker Beitrag anzeigen
Das ergibt sich aus dem Anliegen. Ich habe Anspruch auf Beratung. Wenn es um meinen Leistungsanspruch geht, muss ich somit mit jemandem kompetenten sprechen können. Das ist nun mal nicht der Pförtner sondern der SB oder natürlich auch eine andere Person mit der gleichen Kompetenz.
Außerdem muss die Beratung ja nicht unbedingt mündlich erfolgen, eine Beratung per Brief dürfte auch möglich sein und bei dem Mißtrauen vieler AlG2 Empfänger ggü. Mitarbeitern der GE sogar sinnvoller :-)
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  #33  
Alt 16.01.2012, 11:01
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Zitat:
Zitat von yamato
eine Beratung per Brief
halte ich für eine ziemliche Schnappsidee. Daher hoffe ich, dass dieser Vorschlag ironisch gemeint war.
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  #34  
Alt 16.01.2012, 11:03
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Ich nicht, ich halte es für ganz normal Fragen schriftlich zu stellen und darauf eine schriftliche Antwort zu bekommen.
Würde ich z.B. beim Finanzamt auch nicht anders machen, wenn ich Beratungsbedarf hätte.
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  #35  
Alt 16.01.2012, 11:05
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Zitat:
Zitat von Agent Of Liberty Beitrag anzeigen
halte ich für eine ziemliche Schnappsidee. Daher hoffe ich, dass dieser Vorschlag ironisch gemeint war.
Deshalb hat yamato ja einen Smiley dahinter gesetzt...
__________________
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(Orson Welles)

Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist.
(Kurt Tucholski)
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  #36  
Alt 16.01.2012, 11:35
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Yamato, eine Beratung per Brief dürfte in sehr, sehr vielen Fällen bereits daran scheitern, dass schon das Anliegen zu ungenau geschildert ist, um zielgerichtet und nicht allzu ausschweifend darauf eingehen zu können. Dafür ist die Rechtsmaterie, mit der wir es mit dem SGB II zu tun haben, zu komplex. Selbst wenn nur Erläuterungen zu einem eher überschaubaren Sachverhalt wie beispielsweise der Anrechnung von Einkommen gewünscht werden, müsste man konsequenterweise einen halben Roman verfassen - der dann auch jede Eventualiät abdecken und absolut rechtsicher ausformuliert sein müsste. Das ist in aller Regel schon zeitlich gar nicht machbar. Hinzu kommt, dass jede noch so gute Erklärung bei Otto Normalhilfeempfänger zwangsläufig die eine oder andere Nachfrage auslöst, die nach Deinem Verständnis auch wieder schriftlich beantwortet werden müsste...

Ob's einem gefällt oder nicht: Die ALG II-Gewährung ist ein Massengeschäft, die die individuelle, schriftliche, allumfassende Beratung kaum zulässt. Wenn seitens der Behörde die Möglichkeit eröffnet ist, kurzfristig Termine mit "der Leiste" zu vereinbaren und/oder über die Woche verteilt auch freie Sprechzeiten angeboten werden, sollte das völlig ausreichend sein. Hier (Sozialamt in einer mittelgroßen Optionskommune) funktioniert das zumindest.

Geändert von Agent Of Liberty (16.01.2012 um 11:35 Uhr) Grund: Formatierung
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