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  #1  
Alt 28.10.2009, 03:47
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Registriert seit: 28.10.2009
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 11
Frage Warum wird Kindergeld angerechnet???

Ich kann ja verstehen, dass Unterhalt und Unterhaltsvorschuss bei Hartz IV angerechnet werden - ist ja schließlich Einkommen.

Aber beim Kindergeld kapier ich das einfach nicht.

Man bekommt durch Hartz IV Hilfe vom Staat, das Kindergeld kommt vom Staat. Warum wird das Kindergeld denn angerechnet? Jede Erhöhung vom Kindergeld ergibt ein Minus bei Hartz 4. Also kommt man da bei +-0 heraus.

Jetzt aber noch ein Punkt, der mich stört.

Beim Unterhaltsvorschuss wird die Hälfte vom Kindergeld angerechnet.
Bei Hartz 4 ganz.

Jetzt geben die in Berlin mehr Steuergelder für's Kindergeld aus, damit die Leute, die sowieso ganz untern sind, etwas mehr Geld in der Tasche haben.

Okay, die Gewinner sind die, die gerade so dem Hartz4 von der Schippe gesprungen sind. Aber die, die ganz unten sind, haben nichts davon.

Jede Erhöhung bekommt man als Alleinerziehende/r die Erhöhung beim UVG und bei Hartz 4 wieder abgezogen.

Hat mal jemand von den Politikern versucht, ein Kind mit 117 UVG + 164 Ki-Geld = 281 Euro satt zu bekommen? Dann noch Kleidung, etc zu besorgen???

Aber nee, da bekommt man noch nen Überhang abgezogen!

Vielleicht sollten die in Berlin mal auf die Idee kommen, das Kindergeld bei Hartz IV nicht mehr anzurechnen??? Bayern hat das doch vor Hartz 4 doch auch so praktiziert (oder liege ich da etwa falsch?)

Auch wenn dann mehr Hartz 4 gezahlt werden müsste, wäre das denn nicht gerechter?

Oder bin ich die Einzige, die so denkt???
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  #2  
Alt 28.10.2009, 07:09
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
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Die Sache ergibt sich aus der Systematik: Alg II wird in dem Umfange geleistet, wie jemand seinen Lebensunterhalt nicht aus anderen Einkünften bestreiten kann. Alg II ist die nachrangigste Leistung innerhalb des sozialen Sicherungssystemes.

Somit muss man die Sache folgendermaßen betrachten: Der Bedarf eines Kindes bis 6 Jahre beträgt 215 € plus anteilige Miete. Mit dem Kindergeld von 164 € ist dieser Bedarf nicht gedeckt. Somit wird die Differenz mit Sozialgeld ausgeglichen. UInd wenn noch andere Einkünfte wie Halbwaisenrente oder Unterhalt dazu kommen, ist ggf. der Bedarf völlig gedeckt und es braucht gar kein Sozialgeld gezahlt werden. Wenn das Kindergeld nicht berücksichtigt würde, stände für das Kind mehr zur Verfügung als für eine erwachsene Person.

Zur hälftigen Anrechnung des Kindergeldes: Auch das ergibt sich aus der Systematik des Kindergeldes. Das Kindergeld wird für beide Elternteile gezahlt, aber nur einer ist der Empfangsberchtigte. Bei Eltern, die zusammen wohnen, geht es somit sowieso in einen Topf. Bei getrennten Eltern erhält der Elternteil, bei dem das Kind lebt, das gesamte Kindergeld, somit auch den Teil des anderen Elternteiles. Dieser Betrag wird deshalb vom Unterhalt abgezogen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 08.11.2009, 22:19
Benutzerbild von holly8
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 466
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Das Kindergeld wird beim Unterhaltsvorschuss voll angerechnet, nicht nur zur Hälfte.
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Stichworte
angerechnet, kindergeld

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