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| Politisch und Sozial: Ihre Meinung Uns interessiert, was Sie denken - zu den brandaktuellen Themen rund um Hartz IV, Arbeitslosengeld, Sozialleistungen, Unterhalt ... |
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#1
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| Hallo, der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass bei Vorliegen sachlicher Gründe, befristete Arbeitsverträge mehrfach verlängert werden können. EuGH: Mehrfach befristete Arbeitsverhältnisse zulässig | tagesschau.de nun denn...
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#2
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| Das war doch aber schon immer so, entweder er ist zeitlich oder sachlich befristet, wobei zeitlich ja auch unbefristet sein kann. Das war aber meiner Meinung nach schon immer so. |
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#3
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| Es geht hier um Kettenverträge: Die sind in Deutschland mit Sachgrund schon immer zulässig, ohne Sachgrund nur beschränkt. Nun ist das aber auch europarechtlich abgesegnet worden, das ist das Neue.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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