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| Nichts-zum-Thema Fragen und Anmerkungen zu Themen, die in keine Kategorie passen, können hier gestellt werden |
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#1
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| Wenn ich 600 km entfernt von zu hause arbeite. Mein Mann nicht nicht mit ziehen will, weil er bei "sich" seinen Freundeskreis und seine Schmerzärztin etc. hat. Wir sind eine Bedarfgemeinschaft. Er bekommt eine kleine Unfallrente, daraus schlußfolgernd bekommen wir Aufstockung zu HartzIV, weil ich am Ort meiner Zweitwohnung nicht genügend verdiene um ganz aus Hartz VI rauszufallen, was ich ursprünglich anstrebte. Da ich einmal im Monat heim fahre und mein eigentlicher Aufenthalt nicht mehr in meiner Erstwohnung ist, frage ich: Wie lang kann die Zweitwohnung als solche gelten. Muß ich mich irgendwann ganz ummelden, und die eigentliche Erstwohnung als Zweit angeben? Habe gelesen, daß man, wo man sich am meisten aufhält als Hauptwohnsitz anmelden muß. Hoffe in meinem Fall nicht zwingend notwendig, denn ist ja alles nur wegen der Arbeit. Erstwohnung 371 € warm. Zweitwohnung 220€ warm. Was würde das finanziell bedeuten, wenn ich das umdrehen müßte? Die Arge zahlt mir ja die Miete und Nebenkosten fast ganz für die Erstw. Danke im Voraus. |
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#2
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| Steuerrechlich ist Hauptwohnsitz der Lebensmittelpunkt, d.h. wo sich das Familienleben abspielt. In eurem Fall ist es die Wohnung deines Mannes. Deine Wohnung ist ja nur beruflich veranlasst und du kehrst regelmäßig dorthin zurück. Die Absetzung ist zeitlich unbegrenzt, allerdings muss die Zweitwohnung angemessen sein.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Zitat:
Turtle |
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#4
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| Also mein Mann zieht definitiv nicht mit, das weiß ich. Ich glaub das könnt ich auch nicht verlangen, der würde mir da eingehen wie eine Primel. Aber das nun dann blöd wenn ich die Arbeit wieder aufgeben müßte, weil ich dann irgendwie die Zweitwohnung nicht mehr bezahlen kann. Käme dann wieder zurück, hätte keine Arbeit mehr und der ganze Salat geht von Neuem los. Ich bin deutschlandweit suchen gegangen weil es am Erstwohnsitz nix an Arbeit gibt. Ich könnte nicht mal kündigen weil ich dann eventuell ganz gesperrt werde. Ist das kompliziert mönsch. Hab bis zur Rente 6 Jahre. *grübel* *grübel* Vielen Dank euch Darkora |
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#5
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| Hier haben wir wieder mal so eine Situation, die von der Rechtsprechung zu klären wäre. Im Steuerrecht erfolgt die Absetzung unbegrenzt. Turtles Auffassung stammt aus der alten Sozialhilfe. Dort wurde manches von den Gerichten viel schärfer gesehen als jetzt von den Sozialgerichten im SGB II. Frage ist, wie die Gerichte hier entscheiden würden.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#6
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![]() Gerald Danke Dir. Die Rechtssprechung, ein Buch mit sieben Siegeln. Ich kann das nun einfach abwarten und sehen wie ich geholfen bekomm oder auch nicht. Dieser Ungewissenheitsfaktor ist zwar nicht toll, aber man kann wahrscheinlich wirklich nichts anderes tun als abzuwarten. 6 Jahre bis zur Rente ist noch ne ganz schöne Zeit. Zum Glück kann ich mit 63 in Rente gehen. 67 ist ein vollkommen unreales Alter find ich, aber das ist ein ganz, ganz anderes Thema. Im Übrigen hat mir das Forum in vielen Dingen schon sehr geholfen. Hab viele Denkanstöße erhalten und das im Vorfeld schlau machen, das ist wirklich das Beste, denn die Auskünfte der Sachbearbeiter der Arge sind wirklich sehr, sehr mager. Lieben Gruß Darkora |
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