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  #11  
Alt 18.09.2011, 16:34
Benutzerbild von Turtle1972
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Ist mit "über 800 Euro Grenze" ihr Einkommen gemeint? Dann ist es doch auch nicht unlogisch, dass die über dem Bedarf liegt...

Was hat sie denn für eine Rentenhöhe/Rentenhöhen?

Turtle
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  #12  
Alt 18.09.2011, 16:41
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Beiträge: 46
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Die Rentenhöhe hat sie mir falsch angegeben. Ich hab nochmal nachgeguckt und sie hat mehr Geld. Allein die Wohnung reisst so ein Loch rein.
Sie hat Nettowitwenrente 686,00, Betriebsrente 112,00 und dann noch eigene Rente von 138,00 Euro. Das macht gesammt 936,00 Euro und damit muß sie einfach auskommen.
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  #13  
Alt 18.09.2011, 17:09
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
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486 Euro nach Abzug der Miete. Da kann sie doch noch genug Kaffeefahrten von machen ...

Im Bereich der Hilfebedürftigkeit liegt sie ja da nun in Anbetracht von 364 Euro Regelsatz nun wirklich noch nicht.

Turtle
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  #14  
Alt 03.12.2011, 15:56
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Beiträge: 46
Standard übergangsfrist

Hallo zusammen. Wollte euch auf dem Laufenden halten zwecks Wohngeld für meine Mutter. Ich hatte ja die Auskunft bekommen da ist nichts zu machen.
Nun ist meine Mutter zur Wohngeldstelle, weil sie eine Mieterhöhung von ca. 20 Euro bekommen hatte und auf diesem Schreiben stand, sie solle einen Wohngeldantrag stellen.
Tja und die Sachbearbeiterin sagte, es würde ihr für 1 Jahr auf alle Fälle Wohngeld bezahlt werden, da ihr Ehemann verstorben sei! Berechnet wird noch alles.

Bin ja mal total gespannt was da raus kommt!!!
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  #15  
Alt 03.12.2011, 16:56
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
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Zitat:
Bei Versterben eines Partners gab es früher aber mal eine Übergangsfrist, wo dann die verstorbene Person trotzdem mit berücksichtigt wurde (für die Miethöhe)...

Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht. Das solltest du wirklich in einem Wohngeldforum mal fragen.
Demnach ist das noch so.

Turtle
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