Wohngeldantrag (Nachweis über Zinsen aus Sparguthaben aus 12/2010) Ende Sept. 2011 habe ich zum wiederholten Mal Wohngeld beantragt. Nun habe ich heute die Aufforderung erhalten diverse Unterlagen nachzureichen.
Z.B. eben den besagten Nachweis über Zinsen aus Sparguthaben aus 12/2010.
Ich hatte beim letzten Antrag im März ja schon die Auszüge von Januar bis März vorgelegt - warum jetzt auf einmal rückwirkend für die Zinseinkünfte ein Jahr zurück? Anhand der Kontenstände sollte eigentlich klar sein, dass sich das unter 20 Euro hält. Ich drucke Auszüge auch immer nur wegen Behörden aus, sonst nicht. Deswegen habe ich keine Auszüge über den Jahreswechsel 10/11.
D.h. mich kostet dieses Spielchen Auszüge nachzufordern jetzt 10 bis 20 Euro. Deswegen frage ich, ist es denn rechtens Zinseinkünfte, die 10 Monate vor Antragsstellung entstanden sind, nachweisen zu müssen? |