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  #1  
Alt 01.07.2009, 21:08
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Standard Wohngeld fürs Kind ? kein Alg II mehr für mich ?

Hallo erstmal,

ich bin total verunsichert. Ich bin alleinerziehend mit 3 kindern. habe eine nebentätigkeit, verdienst 168 €, unterhaltsvorschuss für den 10 jöhrigen vom JA, Kindsvater verweigert den Unterhalt. nun soll ich wohngeld für das jüngste kind beantragen damit ICH aus der bedürftigkeit von Alg II beenden kann. Angeblich hätte das kind anspruch und das wäre höher als Alg II und somit könnte die ARGE die Leistung einstellen.... ich schieb schon Panik...
Wer erklärt mir das bitte mal...

danke
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  #2  
Alt 01.07.2009, 23:51
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Es geht nur um die Hilfebedürftigkeit des Kindes. Wahrscheinlich würde es seinen Bedarf mit Wohngeld + UVG + Kindergeld in höherem Umfang decken als mit Sozialgeld (ALG 2) + UVG + Kindergeld, deshalb verweist die ARGE auf die Beantragung von Wohngeld für es.

Turtle
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  #3  
Alt 02.07.2009, 06:49
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Aber bitte nicht wundern, dass am Anfang des Monats trotzdem nicht mehr Geld auf dem Konto ist.
Es ist halt einfach nur zusätzliche Rennerei für Dich.

Da Wohngeld genauso wie Unterhalt dem ALG2 vorrangige Leistungen sind.
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  #4  
Alt 02.07.2009, 10:15
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ja aber es heißt ich würde dann aus der hilfebedürftigkeit des SGBII rausfallen, da icheinkommen habe, ja 168 euro, ich habe angst total und weiß nicht wo ich mich informieren soll
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  #5  
Alt 02.07.2009, 10:27
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Hi!

Das ist wahrscheinlich nur komisch formuliert, es geht nur ums Geld fürs Kind.

Turtle
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  #6  
Alt 02.07.2009, 10:38
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nein, glaube nicht es steht wörtlich drin: ....nach meiner Berechnung könnte ihr kind A... ab 1.6.2009 anstelle des Alg II durch ihr einkommen und den bezug von wohngeld insgesamt höhere leistungen erhalten. sie können dadurch ihre hilfebedürftigkeit und damit den leistungsbezug nach dem sgb II beenden. dann bekomme ich auch keine gez befreiung, schulgeld, zuschuss zum mittag , oder wie was ist mit den anderen beiden kindern
wenn ich dem nicht nachkomme mit der antragstellung, würde sie das für mich beantragen, da die wohngeldstelle informiert wäre
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  #7  
Alt 02.07.2009, 12:34
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Vll lässt sich das ganz einfach beantworten

Ist bei dem Satz "IHRE Hilfebedürftigkeit beenden, dass IHRE groß oder klein geschrieben?


Großschreibung würde tatsächlich auf Dich hinweisen.

Wenn es allerdings kleingeschrieben wäre, wäre nämlich Deine Tochter mit IHRE gemeint.
Stell Dir vor Du hättest nen Sohn, dann würde da SEINE stehen.
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  #8  
Alt 02.07.2009, 13:14
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Hallo Floeckchen, " Ihre " ist GROSS geschrieben, das ding ist nur das mein minijob zum 17.7. 09 endet ist dem amt auch bekannt ! dann habe ich 168 euro weniger und es betrifft meinen sohn für den ich wohngeld beantragen muss.... sorry bin total fertig, von was soll ich bitte leben.....
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  #9  
Alt 02.07.2009, 15:51
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Nun mach dich nicht fertig, das ist garantiert ein Schreibfehler und man meint nur den Lebensunterhalt vom Kind, glaubs doch ruhig!

Turtle
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  #10  
Alt 02.07.2009, 16:15
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nein kein schreibfehler, habe einen rückruf vom jobcenter bekommen, wenn men sohn das wohngeld von ca. 129 euro bekommt steht mir nix mehr zu....es trifft hier ganz viele ich weiß mir keinen rat mehr
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