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  #1  
Alt 19.01.2010, 20:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.12.2009
Beiträge: 11
Standard wohnberechtigungsschein

Hallo,

ich hätte eine Frage:

Meine Frau und ich haben einen wohnberechtigungsschein nach § 16 und § 5 und können eine Wohnung mit bis zu 3 Zimmer mieten.
Jetzt ist meine Frau noch schwanger,ändert sich beim wohnberechtigungsschein etwas oder bleibt es trotzdem bei 3 zimmer?

Weiss ja jemand etwas Näheres dazu?


Danke
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  #2  
Alt 20.01.2010, 09:46
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 3.412
Standard

Deine Frage hat nix mit ALG II zu tun. Desshalb verschobben in "Off-Topic-Bereich".


PS: § 16 und § 5 von was?
__________________
Grüsse,

Mandy
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  #3  
Alt 20.01.2010, 12:48
Benutzerbild von onkel moe
Benutzer
 
Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 84
Standard Gemeint ist wohl...

... das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG).

... unter Umständen aber auch das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG)

Zur eigentlichen Frage kann ich allerdings nichts beitragen, leider

Vielleicht einfach mal bei der ausstellenden Stelle anfragen? Die solltens ja eigentlich wissen, nicht wahr?
__________________
"The first Thing we do, let's kill all the Lawyers"
(William Shakespeare)
____________________________________________

"Häh? Wer? Was? Wie? Wo? Wovon reden sie überhaupt? Wieso? Was? Wie bitte? Ich versteh nicht..."
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