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| Nichts-zum-Thema Fragen und Anmerkungen zu Themen, die in keine Kategorie passen, können hier gestellt werden |
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#1
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| Hallo, ich hätte eine Frage: Meine Frau und ich haben einen wohnberechtigungsschein nach § 16 und § 5 und können eine Wohnung mit bis zu 3 Zimmer mieten. Jetzt ist meine Frau noch schwanger,ändert sich beim wohnberechtigungsschein etwas oder bleibt es trotzdem bei 3 zimmer? Weiss ja jemand etwas Näheres dazu? Danke |
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#2
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| Deine Frage hat nix mit ALG II zu tun. Desshalb verschobben in "Off-Topic-Bereich". PS: § 16 und § 5 von was?
__________________ Grüsse, Mandy |
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#3
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| ... das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG). ... unter Umständen aber auch das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG) Zur eigentlichen Frage kann ich allerdings nichts beitragen, leider ![]() Vielleicht einfach mal bei der ausstellenden Stelle anfragen? Die solltens ja eigentlich wissen, nicht wahr?
__________________ "The first Thing we do, let's kill all the Lawyers" (William Shakespeare) ____________________________________________ "Häh? Wer? Was? Wie? Wo? Wovon reden sie überhaupt? Wieso? Was? Wie bitte? Ich versteh nicht..." ![]() |
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