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Nichts-zum-Thema Fragen und Anmerkungen zu Themen, die in keine Kategorie passen, können hier gestellt werden

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  #1  
Alt 07.01.2012, 20:20
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Hallo
Ich habe leider keine passende Kategorie gefunden und hoffe das hier passt nun
Ich bin 18, in einer Ausbildung und möchte bald mit meinem zukünftigen in eine gemeinsame Wohnung ziehen.
Da er nicht in Deutschland lebt, kommt er bald hierhin und beantragt dann das Aufenthaltsrecht.
Nun Frage ich mich welche Gelder ich/wir bekommen kann/können um über die Runden zu kommen.
Ich bin zurzeit in einer schulischen Ausbildung und bekomme Bafög, zudem Kindergeld und Halbwaisenrente.
Da wir vorhaben zu heiraten, wird mir wohl das Kindergeld gestrichen oder ?
Nunja lange Rede, kurzer Sinn.. Welche Gelder können wir bekommen ?

Danke schonmal im Vorraus
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  #2  
Alt 07.01.2012, 20:23
Benutzerbild von Turtle1972
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Bafög, Kindergeld und Halbwaisenrente.

Er vielleicht ALG 2. Aber nur vielleicht.

Turtle
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  #3  
Alt 07.01.2012, 20:48
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mehr nicht ?! Wie siehts denn mit Wohngeld aus ?
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  #4  
Alt 07.01.2012, 20:50
Benutzerbild von Turtle1972
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Nicht gut. Du bist ja Azubi und deshalb ausgeschlossen. Und er steht erstmal nicht im Mietvertrag (vor Hochzeit) und danach sieht es wegen der Plausibilitätsprüfung beim Wohngeld wohl auch schlecht damit aus.

Turtle
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  #5  
Alt 07.01.2012, 21:08
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wir würden davor heiraten... warum siehts mit dem Wohngeld schlecht aus ? Gerade weil ich Azubi bin müsste ich es doch bekommen oder ? und was ist das für eine Prüfung ? kenne mich überhaupt nicht aus.... normal, wenn man gutbehütet bei Mami woht
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  #6  
Alt 07.01.2012, 21:12
Benutzerbild von Turtle1972
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Nein, gerade als Azubi steht dir keins zu, denn da bekommst du Bafög. Oder BAB, je nach Ausbildungsart. Und da sind Kosten für Wohnraum schon mit drin.

Plausibilitätsprüfung bedeutet, dass die Wohngeldstelle prüft, ob man mit dem vorhandenen Einkommen überhaupt eine Wohnung bezahlen könne. Und euer Einkommen wäre wahrscheinlich zu wenig.

Turtle
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  #7  
Alt 07.01.2012, 21:49
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Ja und wenn sich dann rausstellt, dass wir nicht genug verdienen für eine Wohnung, wass dann ?!
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  #8  
Alt 07.01.2012, 22:00
Benutzerbild von MrSippi
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Dann wartet man vielleicht noch ein bißchen bis zum heiraten?!
Es soll gar nicht so verkehrt sein, wenn man erst die Ausbildung macht, sich dann Arbeit sucht und erst, wenn das alles läuft, heiratet.
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  #9  
Alt 07.01.2012, 22:34
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was hat denn jetzt die Plausibilitätsprüfung mit heiraten zu tun ?
Zudem würde es um einiges leichter fallen für ihn die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen..

Wir sind keine Sozialschmarotzer und auch nicht blöd....
aber bei mir zu Hause kann er bestimmt nicht wohnen und davon abgesehen müsste ich mir so oder so eine Wohnung suchen, weil meine Mutter ebenfalls wegzieht...
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  #10  
Alt 07.01.2012, 22:38
Benutzerbild von Turtle1972
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Vor der Heirat hat er keinen Wohngeldanspruch, weil er nicht im Mietvertrag steht bzw. kein Einkommen hat und somit keinen Wohngeldanspruch, da er durch die Plausi fällt.

Nach der Heirat ist er dann zwar grundsätzlich wohngeldberechtigt, da er dann dein Familienangehöriger ist, aber es wird keins geben, weil ihr eben zu wenig Einkommen für Wohngeld habt.

Der Rest deiner Ausführungen ist vollkommen unrelevant.

Nochmal: Für dich als Azubi gibt es Bafög, Waisenrente und Kindergeld. Und für ihn allenfalls ALG 2. Wobei das als Ausländer nunmal nicht so einfach zu bekommen ist. Daher "vielleicht".

Turtle
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