Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Anderes > Nichts-zum-Thema

Nichts-zum-Thema Fragen und Anmerkungen zu Themen, die in keine Kategorie passen, können hier gestellt werden

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 23.09.2009, 11:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.09.2009
Beiträge: 1
Standard Trennung, 2 Kinder, keine Ahnung

Hallo.
Und zwar trenne ich mich von meinem Mann. Was steht mir zu? Hab mich nie mit sowas auseinander gesetzt. Bin 35 Jahre alt, habe 2 Kinder ( 4 Jahre, 9 Monate). Suche jetzt eine Wohnung für uns 3. Wo kann ich was genau beantragen? Vielen Dank für Eure Hilfe.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 23.09.2009, 12:01
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Bitte Suchfunktion nutzen und "Trennung" eingeben!
__________________
Grüsse,

Mandy

Ich beantworte ab sofort KEINE PN mehr, weshalb Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung erhielt. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN LESEN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 23.09.2009, 16:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.307
Standard

In erster Linie kommt es drauf an wieviel Vermögen und Einkommen Du und Dein Mann habt.

Dein Mann ist dir zuallerst zum Trennungs- und den Kindern zum Kindesunterhalt verpflichtet.

Wenn das inkl. Kindergeld nicht ausreicht, kannst Du sofern Du erwerbsfähig bist ALG2 beantragen.

Sollte jetzt schon klar sein, da Dein Mann nur Niedrigverdiener ist, dass Du ALG2 beantragen musst, würde ich mich vor Unterzeichnung eines Mietvertrages mit dem am zukünftigen Wohnort zuständigen ALG2 Amt (meist Arge, Jobcenter oder Jobagentur genannt) in Verbindung setzten. Da z.B. eine unangemessen d.h. zu hohe Miete nur max. für 6 Monate übernommen wird und nach einer traumatischen Trennung würde ich den Kindern keinen 2ten Umzug innerhalb kürzester zeit zumuten wollen.

Sollte selbst kein geld für Kindesunterhalt da sein, kannst Du beim zuständigen Jugendamt Unterhalrsvorschuss beantragen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kind / Kinder Zusatzleistung der ARGE wenn meine Kinder bei mir sind? Countess of Souls Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 12 23.09.2009 15:15
Alleinerziehend / Alleinstehend Trennung/ Insolvenz/ einmalige Beihilfen liebermalso Hartz IV 4 - ALG II 2 7 16.06.2009 12:24
Kinder in diesem Staat.... Papapeter Politisch und Sozial: Ihre Meinung 13 06.05.2009 08:16
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Muss mein Lebenspartner auch für meine Kinder aufkommen? Arowana35 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 5 22.12.2008 16:03


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:22 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0