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Alt 21.09.2010, 13:37
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Standard Recht auf Kopie / des Berichtes des Amtsarztes?

Hallo ich würde vor einiger zeit von meiner arbeits vermittlerin zu einem termien zum amtsartz geschickt zur feststellung der erwerbsfähigkeit.
nun kam das ergebniss und ich habe einen termin bei meiner arbeitsvermitlerin bekommen. mir würde aber das gutachten das amtsartzes nicht gezeigt habe ich ein recht dieses als kopie ausgehändigt zu bekommen
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  #2  
Alt 21.09.2010, 13:57
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Zitat:
Zitat von Ewen20 Beitrag anzeigen
Hallo ich würde vor einiger zeit von meiner arbeits vermittlerin zu einem termien zum amtsartz geschickt zur feststellung der erwerbsfähigkeit.
nun kam das ergebniss und ich habe einen termin bei meiner arbeitsvermitlerin bekommen. mir würde aber das gutachten das amtsartzes nicht gezeigt habe ich ein recht dieses als kopie ausgehändigt zu bekommen
Das Gutachten selbst bekommt nicht mal der Vermittler. Er bekommt nur eine "Sozialmedizinische Stellungnahme". In der steht im wesentlichen, welche Tätigkeiten ausgeführt werden können und welche nicht. Diese Stellungnahme darfst du einsehen und auch kopieren lassen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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