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#1
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| Hallo zusammen ! Wie der Titel es schon sagt.... Person X ist Opfer eines Warenbetrugs geworden (ALG2 Empfänger) Steht Person X ein Anwalt zu ??? oder müsste Person X den Anwalt und weitere Kosten selber tragen ??? Es ist ja damit zu rechnen, dass die Kosten von dem Betrüger wieder zu holen sind, daher ist die Sache für mich nicht ganz klar und konnte dazu auch noch nichts wirklich finden. Danke für eure Meinungen... Gruß |
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#2
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| Hi, Du kannst Dir über das örtliche Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen, der Dich 10 Euro Eigenanteil kostet. Ob es Prozesskostenhilfe gibt, hängt davon ab, ob eine realistische Möglichkeit gibt, den von Dir angenommenen Anspruch durchzusetzen. Das sollte der Anwalt Dir im Rahmen der Beratungshilfe näher erklären. |
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| Stichworte |
| alg2, anwalt, hartz4, recht, warenbetrug |
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