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| Nichts-zum-Thema Fragen und Anmerkungen zu Themen, die in keine Kategorie passen, können hier gestellt werden |
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#1
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| Hallo Zusammen, ich brauche bitte einen Rat, ich habe eine 18 Stundenstelle und diese ist Sozialabgabenpflichtig, dann habe ich 2 Minijobs, aber darf ich das überhaupt? Gibt es da eine Grenze wieviel Minijobs man haben darf, nachdem man aus dem Hart 4 Bezug raus fällt? Muss einer Meiner Arbeitgeber von den Minijobs Strafe zahlen? Ich bitte euch um Hilfe bin verzweifelt. |
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#2
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| Ich versteh keinen Ton. Was hat das mit ALG 2 zu tun? Turtle |
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#3
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| Weil ich noch im hartz 4 bezug stecke und einfach hilfe brauche. |
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#4
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| Hallo lily-maus, wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du momentan drei Jobs, einen über 400,- Euro und zwei darunter und du beziehst ALGII. Also erstmal zählt das Jobcenter dein Gehalt zusammen und berechnet dann, ob du weiterhin im Bezug bleibst oder nicht. Auf der anderen Seite wird es für die Sozialversicherungen interessant, verdienst mit den beiden Minijobs über 400,- Euro werden Sozialversicherungsbeiträge fällig, werden die nicht abgeführt bekommt der AG bei dem du als letztes den Minijob gegonnen hast und auch Probleme. Liegst du mit beiden Minijobs unter 400,- Euro ist alles gut, die beiden AG müssen dich durch bei der Minijob-Zentrale anmelden |
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#5
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| Zitat:
![]() Neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung darf nur eine geringfügige Bechäftigung ausgeübt werden, die zweite wird dann auf jeden Fall sozialversicherungspflichtig...
__________________ Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles) Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist. (Kurt Tucholski) |
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#6
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| Eben. Und damit braucht man von jeder Arbeitsstelle die Gehaltsabrechnung. Damit man den Gesamt- Bruttolohn und damit den ALG II- relevanten Freibetrag ermitteln kann und dann wegen der SV- Abgaben. Denn vom Gesamtnetto (also die drei Nettopbeträge zusammengerechnet) wird der Freibetrag abgezogen und die Differenz zum Bedarf könnte der Anspruch auf ALG II sein. Vorausgesetzt natürlich, dass es keine anderen sonstige Einkommen gibt.
__________________ Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !! |
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#7
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| Hallo gfr. kannst du mir sagen wo das steht, denn ich habe gerade noch mal nachgefragt und alle meinen das deine Aussage nicht korrekt ist; solange du insgesamt unter 400,- Euro bleibst, Habe jetzt ein großen "?" auf der Stirn |
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#8
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| Guckst Du hier
__________________ Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles) Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist. (Kurt Tucholski) |
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#9
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| Gfr hat recht, es ist so geltendes Recht. Auch im Ratgeber für Minijobs nachzulesen. Explizit: 1 SV- pflichtiger Job und dazu 2 Nebenjobs. Ratgeber Nebenjobs - Mehrere Minijobs: Achtung! Minijob und versicherungspflichtige Hauptbeschftigung
__________________ Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !! |
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