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  #1  
Alt 20.12.2011, 19:12
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Standard Midijob und Minijob

Hallo Zusammen, ich brauche bitte einen Rat,

ich habe eine 18 Stundenstelle und diese ist Sozialabgabenpflichtig, dann habe ich 2 Minijobs, aber darf ich das überhaupt? Gibt es da eine Grenze wieviel Minijobs man haben darf, nachdem man aus dem Hart 4 Bezug raus fällt? Muss einer Meiner Arbeitgeber von den Minijobs Strafe zahlen?
Ich bitte euch um Hilfe bin verzweifelt.
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  #2  
Alt 20.12.2011, 19:45
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
Standard

Ich versteh keinen Ton. Was hat das mit ALG 2 zu tun?

Turtle
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  #3  
Alt 20.12.2011, 20:16
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Registriert seit: 20.12.2011
Beiträge: 2
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Weil ich noch im hartz 4 bezug stecke und einfach hilfe brauche.
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  #4  
Alt 20.12.2011, 21:44
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Hallo lily-maus,

wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du momentan drei Jobs, einen über 400,- Euro und zwei darunter und du beziehst ALGII.
Also erstmal zählt das Jobcenter dein Gehalt zusammen und berechnet dann, ob du weiterhin im Bezug bleibst oder nicht.
Auf der anderen Seite wird es für die Sozialversicherungen interessant, verdienst mit den beiden Minijobs über 400,- Euro werden Sozialversicherungsbeiträge fällig, werden die nicht abgeführt bekommt der AG bei dem du als letztes den Minijob gegonnen hast und auch Probleme. Liegst du mit beiden Minijobs unter 400,- Euro ist alles gut, die beiden AG müssen dich durch bei der Minijob-Zentrale anmelden
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  #5  
Alt 21.12.2011, 06:08
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gfr gfr ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von wiseman Beitrag anzeigen
Liegst du mit beiden Minijobs unter 400,- Euro ist alles gut, die beiden AG müssen dich durch bei der Minijob-Zentrale anmelden
Das ist falsch

Neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung darf nur eine geringfügige Bechäftigung ausgeübt werden, die zweite wird dann auf jeden Fall sozialversicherungspflichtig...
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Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(Orson Welles)

Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist.
(Kurt Tucholski)
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  #6  
Alt 21.12.2011, 11:17
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Beiträge: 919
Standard Eben. Und damit braucht man von jeder Arbeitsstelle die Gehaltsabrechnung.

Eben. Und damit braucht man von jeder Arbeitsstelle die Gehaltsabrechnung. Damit man den Gesamt- Bruttolohn und damit den ALG II- relevanten Freibetrag ermitteln kann und dann wegen der SV- Abgaben. Denn vom Gesamtnetto (also die drei Nettopbeträge zusammengerechnet) wird der Freibetrag abgezogen und die Differenz zum Bedarf könnte der Anspruch auf ALG II sein. Vorausgesetzt natürlich, dass es keine anderen sonstige Einkommen gibt.
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  #7  
Alt 21.12.2011, 12:48
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Registriert seit: 13.12.2011
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Hallo gfr.

kannst du mir sagen wo das steht, denn ich habe gerade noch mal nachgefragt und alle meinen das deine Aussage nicht korrekt ist; solange du insgesamt unter 400,- Euro bleibst, Habe jetzt ein großen "?" auf der Stirn
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  #8  
Alt 21.12.2011, 12:51
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gfr gfr ist offline
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Beiträge: 2.781
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  #9  
Alt 21.12.2011, 15:45
Benutzerbild von Spejbl
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Ort: Sachsen
Beiträge: 919
Standard Mehrere Minijobs und Versicherungspflicht

Gfr hat recht, es ist so geltendes Recht. Auch im Ratgeber für Minijobs nachzulesen. Explizit: 1 SV- pflichtiger Job und dazu 2 Nebenjobs.

Ratgeber Nebenjobs - Mehrere Minijobs: Achtung! Minijob und versicherungspflichtige Hauptbeschftigung
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