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#1
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| Hallo zusammen, seit einiger Zeit beschäftigt mich die Krankenversicherung meiner Freundin. Grundsätzlich geht es um den Zeitraum 01.12.2009 - 31.08.2010. Anmerkung: Am 01.05.2010 wurde meine Freundin 23. Die Familienversicherung kommt also für die entscheidenden 4 Monate nicht in Frage. Also: Bis zum 30.11.2009 hat meine Freundin monatlich etwa 800 EUR brutto verdient. Ab dem 01.12.2009 ist ihre Stundenanzahl nach unten gesetzt worden und das Einkommen lag die folgenden Monate etwa zwischen 100-300 EUR. Laut Aussage der KV hat ihr Arbeitgeber sie wegen der geringen Stunden bei der Krankenversicherung abgemeldet. Die meldet sich nun natürlich bei Ihr und möchte die Beiträge nachgezahlt haben, weil sie selbst davon ja nichts mitbekommen hat. Nun lese ich aber ständig im Netz, dass 400 EUR Jobs oder Minijobs Sozialversicherungsfrei (also inkl. KV) sind bzw. der Arbeitgeber einen kleinen Beitrag zahlt. Ist es nun also korrekt, dass die Kasse auf sie zukommt? Bei 100 EUR Verdienst und 140 EUR Krankenversicherungsbetrag erschließt sich mir bisher nicht wirklich der Sinn dieser Angelegenheit. Prima, wenn Jemand hier mich etwas erleuchten kann :-) Danke! |
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#2
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| Zitat:
Das Sozialversicherungfrei bedeutet hier das vom Lohn keine Krankenversicherung abgeführt wird und sie daher NICHT durch den Job krankenversichert ist. Zitat:
Somit ist es korrekt das die Kasse auf sie zukommt, wenn sie sich selbst durch Unwissenheit nicht bei der Krankenkasse gemeldet hat. Die Krankenkassenbeiträge sind nachzuzahlen. |
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#3
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| Ahh..oke..dankeschön für die schnelle Antwort. |
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| Lesezeichen |
| Stichworte |
| beitrag, krankenversicherung, minijob, nachzahlung |
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