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| Nichts-zum-Thema Fragen und Anmerkungen zu Themen, die in keine Kategorie passen, können hier gestellt werden |
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#1
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| Hallo alle miteinander. Ich habe ein etwas größeres Problem. Ich bin 26Jahre alt und seit September auf der VHS um meine Mittlerer Reife zu machen. Dafür bin ich am Vormittag von ca. 8:30Uhr bis 11:30 in einer Lerngruppe. Ab 12:30Uhr bis 17:45Uhr in der VHS zwischen 19:00Uhr und 19:30Uhr bin ich dann Zuhause und mache noch 1-2 Stunde Schularbeiten. An den Wochenenden Lerne ich auch wie ein verrückter um mit dem Stoff fertig zu werden, man muss dazu sagen das ich vor 10Jahren von er Hauptschule kam und durch verschiedene Probleme keinen Abschluss hatte. Hier noch Zeit zum Arbeiten zu finden oder etwas Zeit für sich ist fast unmöglich. Daher konnte ich seit September keine Versicherung etc. mehr Zahlen und aufgrund der Führungsgebühren musste ich mein Konto schließen. Auch eine S-Bahn Karte konnte ich mir nicht mehr leisten weshalb ich Schwarzfahren muss. Ich Wohne zwar noch bei meinen Eltern, aber das Verhältnis ist sehr gespannt und kurz vor dem Reisen. Essen kann ich hier und da bei Bekannten und Mitschülern abstauben jedoch gehen auch hier die Beziehungen auseinander. Egal auf welchem Amt ich war. alle sagen ich habe keine Ansprüche oder müsste gar meine Schule beenden um welche zu bekommen. Nun werden meine Eltern in den nächsten 2-3 Monaten umziehen und ich werde auf der Straße landen. Selbst in diesem Fall hätte ich angeblich keinen Anspruch solange ich in der VHS bin und nicht als Arbeitssuchen etc. gemeldet bin. Kann das alles sein? Es wird immer gesagt es wäre nie zu spät etwas aus sich zu machen und noch mal die Schule zu besuchen. Jedoch bekommt man dafür keine Hilfe. Damit keiner denkt ich hätte all die Jahre nix gemacht sei noch anzufügen das ich drei Lehrstellen hatte. Jedoch sind die Firmen vor der Beendigung des des ersten und zweiten Lehrjahres pleite gegangen und ich habe keine Firmen gefunden um die Ausbildungen abzuschließen. Ansonsten habe ich immer gearbeitet und hatte nie Geld in Anspruch genommen. Ich hoffe es gibt jemanden der den einen oder anderen Tipp für mich hat wie ich über die Runden kommen kann! Blessings und Danke |
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#2
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| Hallo Raspect, als du den Anspruch auf kostenfreie Bildung hattest, hast du ihn ausgeschlagen. Ab einem gewissen Alter muss man sich Bildung leisten können. Da du schon heute dabei bist gut Schulden anzuhäufen und dich strafbar zu machen (Das Schwarzfahren ist eine Straftat nach § 265 a StGB und nach § 127 StPO.), solltest du deine Lebensplanung vielleicht noch mal überdenken. Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#3
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| Wieso machst du die mittlere Reife nicht an der Abendschule und gehst tagsüber arbeiten? Damit würdest du mehrere Probleme mit einmal lösen. |
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#4
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| Wie Anabel schon angedeutet hat: Du machst grad Schulden bei der Krankenversicherung, da Krankenversicherungspflicht herrscht. |
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#5
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| Pssst, sowas dürft ihr nicht schreiben, sonst wird er hier genauso ausfallend wie in dem anderen Forum, wo er die Frage schon vor Tagen stellte und ebenfalls Antworten in ähnlicher Form wie hier erhielt!!!! Raspect, eines deiner Probleme vor 10 Jahren war sicherlich die Rechtschreibung. Da die halbwegs korrekte Anwendung derselben wohl auch heute noch zum Bestehen eines HSA nötig ist, sehe ich da etwas schwarz. Aber nun gut. Theoretisch ist es so: Wenn deine Schule nicht bafögfähig ist, dann könntest du durchaus ALG 2 bekommen. Ggf. wird man dann aber reichlich wenig Rücksicht auf deine Schule nehmen, d. h.: man wird dir einen Vermittlungsvorschlag für ZAFs nach dem anderen zuschicken und dich notfalls auf Null sanktionieren. Den HSA hättest du nun wirklich schon seit Jahren machen können. Ggf. besteht aber die Möglichkeit, dass dir dieser sogar über einen Bildungsgutschein vom Jobcenter gesponsort wird. Allerdings eben nicht die Schulform, die du gerade absolvierst. Turtle |
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#6
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| Zitat:
Ausserdem geneisst du derzeit keinen Krankenversicherungsschutz bzw. wegen der Krankenversicherungspflicht nur einen äusserst wackeligen Notfallschutz, der aber dann immer mit der Krankenkasse vorher abgestimmt werden muss. Zitat:
Zitat:
Wenn man das nicht weiss, nimmt man das nicht so ernst. Aber wenn du erwischt wirst, und du kannst die Strafe nicht zahlen, droht Erzwingungshaft, und du wirst es nicht glauben, die Staatsanwaltschaften sind offensichtlich ganz scharf darauf, die Gefängnisse mit Schwarzfahrern zu füllen. Lebensmittel bekommst du bei der Tafel, da du keinen ALG II-Bescheid hast, musst du mal schauen, unter welchen Bedingungen du dort versorgt werden kannst. Deine Schule wirst du auf Abendschule umstellen müssen. Bitte beantrage sofort ALG II. Zitat:
Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. - Ich brauche Hilfe |
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