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#1
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| Hallo, ich bin am 1.6.011- 18 geworden und bin offiziell seit dem 16.Lebensjahr obdachlos. Nach einem Psychiatrieaufenthalt warf mich mein Amtsvormund vom JA in die Obdachlosigkeit, weil ich nicht ins geschlossene Heim gehen wollte. Aber nicht etwa, weil ich vielleicht Straftaten bekommen habe. Ich bin bis jetzt in keinem Fall wegen Straftaten verurteilt worden oder habe deswegen vor dem Richter gestanden. Ich habe aber Flugblätter verteilt gegen meine Peiniger und Strafanzeigen. Das war es auch schon. Ach so, und Aufrufe im Internet. Doch da haben sich die Damen und Herren Straftäter noch nicht gegen gewehrt. Wenn dieses es nur täten ! Denn dann könnte ich mich vor einem Strafgericht gegen diese wehren. Ein Ehepaar kümmerte sich um mich. Diese versuchte mich an Schulen anzumelden, doch der Amtsvormund gab keine Unterschrift. Da war ich erst 16 Jahre alt. Ende August bis Mitte Nov. 09 war ich dann in Bedburg-Hau ( NRW) in der Klapse, jetzt will man mich entmündigen ( gesetzl. Betreuung ). Seit Februar 011 versucht man vom JA über ein Amtsgericht das zu erreichen mit der Entmündigung. Man behauptete um mich zwangseinweisen zu können, ich wäre mit meinen 16 Jahren "sexuell missbraucht" worden und deswegen sei ich "eigengefährdet und fremdgefährdet". Dinge gibt es..... Unglaublich wie mein Vormund herumgelogen hat um mich mundtot zu machen, mich zu diskriminieren und diskreditieren. Jetzt hat diese Frau Amtsvormund eine Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede. Jetzt wird es kurios: Ich habe mir einen RA genommen, der hat jetzt Prozesskostenhilfe PKH für mich beantragt, wegen dem Betreuungsgericht, dass mich entmündigen will. Dieses wurde von der gleichen Richterin abgelehnt, die auch Richterin im Betreuungsverfahren ist. Sie meint, ich bekomme 184 Euro Kindergeld und davon kann man nicht leben, ich muss also von woanders noch Geld bekommen. Tatsache ist, ich bekomme keine Sozialtransfers, keinen Unterhalt außer Kindergeld von 184 Euro, keinen Cent in die Hand gedrückt. Tatsache ist aber, ich bin obdachlos und lebe seit 2 Monaten mal hier mal dort, gehe aber trotzdem immer regelmäßig zur Schule. Ich hole an einer Tageschule der VHS meinen Hauptschulabschluss nach und bin im Sommer 012 vor den Sommerferien fertig. Nach den Sommerferien will ich meine "mittlere Reife" nachholen. Natürlich bekomme ich kein Bafög, weil ich ja als obdachlos gelte. Ich will auch obdachlos bleiben und halte mich in einem anderen Amtsgerichtsbezirk auf, damit man mich nicht gesetzlich betreuen kann. Der Hintergrund der Betreuung ist der, dass ich , aus meiner Sicht und Leuts die sich um mich kümmern, zahlreiche Straftaten an mir verübt wurden von meinem Vormund, Lehrer und Heimerzieher- Jetzt befürchtet man das alles vor Gericht verhandelt werden könnte und will mich praktisch mundtot machen. Wegen dem Betreuungsverfahren habe ich einen Rechtsanwalt genommen, der hat versucht eine Prozesskostenhilfe zu beantragen. Gestern habe ich erfahren, dass die gleiche Richterin die Betreuungsrichterin ist, die Prozesskostenhilfe abgelehnt hat. Es wären 700 Euro zu bezahlen. Der Richterin passt das nicht, dass ein RA bei der Verhandlung ist, sie hätte lieber einen ihr bekannten Verfahrenspfleger, der dann natürlich nicht meine Interessen vertritt, sondern die Interessen des Jugendamtes oder dieser Richterin. So etwas habe ich jetzt mehrmals erlebt. Die ganze Runde, Heimerzieher, Jugendamtsmitarbeiter, Richter ne Menge Mist gemacht und jetzt will man mich mundtot machen, weil ich zu einer Gefahr werde, wenn ich weitere Strafanzeigen mache. Kein Fake, es ist wirklich so. Der RA will jetzt Beschwerde einlegen. Der Verhandlungstag wäre der 7.Dezember. Ich fahre aber am Dienstag nach Österreich weil ich mich mit meinen Vater aus China dort treffe wegen der Strafanzeigen usw. Die Richterin meint, mit meinem Kindergeld von 184 Euro kann man nicht auskommen, und behauptet ich bekäme noch woanders ständig Geld. Tatsache ist, ich werde von einem Ehepaar betreut, dass aber nur gegen Rechnung für mich tätig wird. Selbst das Essen wird mir in Rechnung gestellt. Ich soll das Geld dann zurückzahlen, wenn ich mal selber Geld verdienen sollte. Ich habe mit denen einen Vertrag gemacht darüber. Davor haben sie versucht die Betreuung dem JA in Rechnung zu stellen. Sie haben aber nichts bekommen. Mir geht es jetzt darum zu wissen, wie ich zu der Prozesskostenhilfe kommen legal und anständig, damit ich diesen Rechtsanwalt bezahlen kann. Von dem Ehepaar kriege ich nichts. Die haben schon genug bezahlt, haben sie gesagt. Ich bin nirgendwo beim Einwohnermeldeamt gemeldet und bin nirgendwo bei einem Vermieter gemeldet. Ich will bis zu den Sommerferien obdachlos bleiben und auch keine öffentlichen Gelder in Anspruch nehmen, wie Schülerbafög oder Sozialhilfe. Aber diese Prozesskostenhilfe will ich bezahlt haben. Mit meiner Ursprungsfamilie habe ich schon seit Jahren keine Kontakte mehr Die Gebärerin wollte mich nach China verschleppen mit Hilfe vom Jugendamt. Sie will mich loswerden. Ich schade ihren Ruf, weil ich in einer Klapse war hat sie gesagt. Wie komme ich jetzt also zur Prozesskostenhilfe??? Es kann ja nicht richtig sein, dass ich den Arsch auf der Kölner Domplatte hinhalten muss, damit ich das Geld für den Rechtsanwalt zusammenbekomme. Vielleicht hat ja einer von euch eine gute Idee. Mein Text ist was länger...... Ich schreibe gerne noch mehr, wenn ihr es wollt. Mein Text ist kein Fake. Ich kann es beweisen . Freundliche Grüße Chen-Xin Danny, seit dem 16- Lebensjahr obdachlos durch das Jugendamt |
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#2
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| Um Gottes willen, erspart uns das!! Es sei denn, du versiehst den Text mit Absätzen und drückst einige Enter weniger, dann könnte man drüber reden. Ich habe es nur bis zum ersten Absatz gelesen |
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#3
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| Du solltest dich mal auf eine Version einigen: heute Zitat:
Zitat:
Ansonsten: der Beitrag ist so nicht lesbar und verstößt daher gegen die Forenregeln. Damit ist hier Ende. Turtle |
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