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  #1  
Alt 04.12.2011, 01:13
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Registriert seit: 08.12.2010
Beiträge: 2
Standard Keine Prozesskostenhilfe obwohl obdachlos

Hallo,
ich bin am 1.6.011- 18 geworden und bin offiziell
seit dem 16.Lebensjahr obdachlos. Nach einem
Psychiatrieaufenthalt warf mich mein Amtsvormund
vom JA in die Obdachlosigkeit, weil ich nicht ins
geschlossene Heim gehen wollte. Aber nicht etwa,
weil ich vielleicht Straftaten bekommen habe. Ich bin
bis jetzt in keinem Fall wegen Straftaten verurteilt
worden oder habe deswegen vor dem Richter gestanden.
Ich habe aber Flugblätter verteilt
gegen meine Peiniger und Strafanzeigen. Das war es
auch schon. Ach so, und Aufrufe im Internet. Doch da
haben sich die Damen und Herren Straftäter noch nicht
gegen gewehrt. Wenn dieses es nur täten ! Denn dann
könnte ich mich vor einem Strafgericht gegen diese wehren.

Ein Ehepaar kümmerte sich um mich. Diese
versuchte mich an Schulen anzumelden, doch der
Amtsvormund gab keine Unterschrift. Da war ich erst
16 Jahre alt. Ende August
bis Mitte Nov. 09 war ich dann in Bedburg-Hau ( NRW) in der
Klapse, jetzt will man mich entmündigen ( gesetzl. Betreuung ).
Seit Februar 011 versucht man vom JA über
ein Amtsgericht das zu erreichen mit der Entmündigung.
Man behauptete um mich zwangseinweisen zu können,
ich wäre mit meinen 16 Jahren "sexuell missbraucht" worden und
deswegen sei ich "eigengefährdet und fremdgefährdet".
Dinge gibt es..... Unglaublich wie mein Vormund herumgelogen
hat um mich mundtot zu machen, mich zu diskriminieren und
diskreditieren. Jetzt hat diese Frau Amtsvormund eine Strafanzeige
wegen Verleumdung und übler Nachrede.
Jetzt wird es kurios:
Ich habe mir einen RA genommen, der hat jetzt
Prozesskostenhilfe PKH für mich beantragt, wegen
dem Betreuungsgericht, dass mich entmündigen will.
Dieses wurde von der gleichen Richterin abgelehnt, die auch
Richterin im Betreuungsverfahren ist. Sie meint, ich
bekomme 184 Euro Kindergeld und davon kann man
nicht leben, ich muss also von woanders noch Geld
bekommen. Tatsache ist, ich bekomme keine Sozialtransfers,
keinen Unterhalt außer Kindergeld von 184 Euro, keinen
Cent in die Hand gedrückt.
Tatsache ist aber, ich bin obdachlos und lebe seit
2 Monaten mal hier mal dort, gehe aber trotzdem
immer regelmäßig zur Schule. Ich hole an einer Tageschule
der VHS meinen Hauptschulabschluss nach und bin
im Sommer 012 vor den Sommerferien fertig.
Nach den Sommerferien will ich meine "mittlere Reife"
nachholen. Natürlich bekomme ich kein Bafög, weil
ich ja als obdachlos gelte.
Ich will auch obdachlos bleiben und halte mich in
einem anderen Amtsgerichtsbezirk auf, damit man mich
nicht gesetzlich betreuen kann. Der Hintergrund
der Betreuung ist der, dass ich , aus meiner
Sicht und Leuts die sich um mich kümmern, zahlreiche Straftaten
an mir verübt wurden von meinem Vormund, Lehrer und
Heimerzieher-
Jetzt befürchtet man das alles vor Gericht verhandelt
werden könnte und will mich praktisch mundtot machen.
Wegen dem Betreuungsverfahren habe ich einen
Rechtsanwalt genommen, der hat versucht eine
Prozesskostenhilfe zu beantragen. Gestern habe ich
erfahren, dass die gleiche Richterin die Betreuungsrichterin
ist, die Prozesskostenhilfe abgelehnt hat. Es wären 700 Euro
zu bezahlen. Der Richterin passt das nicht, dass ein RA
bei der Verhandlung ist, sie hätte lieber einen ihr bekannten
Verfahrenspfleger, der dann natürlich nicht meine Interessen
vertritt, sondern die Interessen des Jugendamtes oder
dieser Richterin. So etwas habe ich jetzt mehrmals erlebt.
Die ganze Runde, Heimerzieher, Jugendamtsmitarbeiter, Richter
ne Menge Mist gemacht und jetzt will man mich
mundtot machen, weil ich zu einer Gefahr werde, wenn
ich weitere Strafanzeigen mache. Kein Fake, es ist wirklich so.
Der RA will jetzt Beschwerde einlegen. Der Verhandlungstag
wäre der 7.Dezember. Ich fahre aber am Dienstag nach
Österreich weil ich mich mit meinen Vater aus China
dort treffe wegen der Strafanzeigen usw. Die Richterin meint,
mit meinem Kindergeld von 184 Euro kann man nicht auskommen,
und behauptet ich bekäme noch woanders ständig Geld.
Tatsache ist, ich werde von einem Ehepaar betreut, dass
aber nur gegen Rechnung für mich tätig wird. Selbst das
Essen wird mir in Rechnung gestellt. Ich soll das Geld dann
zurückzahlen, wenn ich mal selber Geld verdienen sollte.
Ich habe mit denen einen Vertrag gemacht darüber.
Davor haben sie versucht die Betreuung dem JA in
Rechnung zu stellen. Sie haben aber nichts bekommen.
Mir geht es jetzt darum zu wissen, wie ich zu der Prozesskostenhilfe
kommen legal und anständig, damit ich diesen Rechtsanwalt bezahlen kann.
Von dem Ehepaar kriege ich nichts. Die haben schon genug
bezahlt, haben sie gesagt. Ich bin nirgendwo beim Einwohnermeldeamt
gemeldet und bin nirgendwo bei einem Vermieter gemeldet.
Ich will bis zu den Sommerferien obdachlos bleiben und auch
keine öffentlichen Gelder in Anspruch nehmen, wie
Schülerbafög oder Sozialhilfe. Aber diese Prozesskostenhilfe
will ich bezahlt haben. Mit meiner Ursprungsfamilie habe ich schon
seit Jahren keine Kontakte mehr Die Gebärerin wollte mich nach China
verschleppen mit Hilfe vom Jugendamt. Sie will mich loswerden.
Ich schade ihren Ruf, weil ich in einer Klapse war hat sie gesagt.
Wie komme ich jetzt also zur Prozesskostenhilfe???
Es kann ja nicht richtig sein, dass ich den Arsch auf der Kölner Domplatte
hinhalten muss, damit ich das Geld für den Rechtsanwalt
zusammenbekomme.

Vielleicht hat ja einer von euch eine gute Idee.
Mein Text ist was länger...... Ich schreibe gerne noch mehr, wenn
ihr es wollt. Mein Text ist kein Fake. Ich kann es beweisen .

Freundliche Grüße

Chen-Xin Danny, seit dem 16- Lebensjahr obdachlos durch das
Jugendamt
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  #2  
Alt 04.12.2011, 08:53
Benutzerbild von Wasiss
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 268
Standard

Zitat:
Zitat von Chen-Xin Danny Beitrag anzeigen
.

Ich schreibe gerne noch mehr, wenn
ihr es wollt.
Um Gottes willen, erspart uns das!! Es sei denn, du versiehst den Text mit Absätzen und drückst einige Enter weniger, dann könnte man drüber reden.

Ich habe es nur bis zum ersten Absatz gelesen
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  #3  
Alt 04.12.2011, 12:10
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
Standard

Du solltest dich mal auf eine Version einigen:

heute

Zitat:
Man behauptete um mich zwangseinweisen zu können,
ich wäre mit meinen 16 Jahren "sexuell missbraucht" worden und
deswegen sei ich "eigengefährdet und fremdgefährdet".
Dinge gibt es..... Unglaublich wie mein Vormund herumgelogen
hat um mich mundtot zu machen, mich zu diskriminieren und
diskreditieren. Jetzt hat diese Frau Amtsvormund eine Strafanzeige
wegen Verleumdung und übler Nachrede.
2010

Zitat:
Mit dem Vormund
will ich nicht mehr zusammenkommen. Er hat an mir körperliche
Gewalt u. sexuelle Nötigung gemacht.
So abwegig erscheint es daher nicht, dass man dich nicht für voll nimmt.

Ansonsten: der Beitrag ist so nicht lesbar und verstößt daher gegen die Forenregeln. Damit ist hier Ende.

Turtle
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