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| Nichts-zum-Thema Fragen und Anmerkungen zu Themen, die in keine Kategorie passen, können hier gestellt werden |
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#1
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| Gestern finde ich auf meinem Plus-Konto meiner Bank eine Überweisung von einer mir fremden Person in erheblicher Höhe. Es wäre traumhaft, wenn das mein Geld wäre. Wie gehe ich damit um? Ich erwarte, dass das Geld irgendwann zurückgebucht wird - hier meine 1. Frage, ob das überhaupt so einfach ginge? Es ist schließlich eine Überweisung. Könnte die Bank das überhaupt zurückbuchen? Oder muss man sich auf jeden Fall vorher mit mir in Verbindung setzen? 2. Frage - Könnte es zu Schwierigkeiten kommen, wenn irgend jemand von irgend einem Amt entdeckt, dass eine so hohe Summe auf meinem Konto gelandet ist? Schließlich bekommt ich Hartz IV. 3. Frage - Könnte ich das Geld komplett abholen und bei mir Zuhause aufheben? Ich würde planen, es zurückzugeben, wenn jemand Anspruch darauf erhebt. Wenn sich dann jemand meldet, müsste ich es dann wieder auf mein Konto einzahlen und es mit "Irrtum" zurückgeben? Ehrlich gesagt, möchte ich der Bank - wenn die denn diesen Irrtum begangen hat - nicht die Arbeit erleichtern, indem ich mich melde. Sie nahm mir mal fast 20% Zinsen ab, als ich mich nicht wehren konnte.... Außerdem steht auf der Überweisung auch ein Name, den im beim Googlen nicht finden konnte und eine Kontoverbindung stand natürlich auch nicht dabei.... ..ist es möglich, dass es sich bei dieser Überweisung rein theoretisch um einen Betrug handeln könnte, der mir zum Schaden gereichen könnte? Was ratet Ihr, wie soll ich damit umgehen, ohne bei den Ämtern in Schwierigkeiten zu geraten? |
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#2
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| Ich kann jetzt mal wieder nicht verstehen, wie man sich so viele Gedanken um eine Sache machen kann, die doch eigendlich klar sein sollte. Du hast Geld bekommen, das dir nicht gehört, es war ein Fehler. Also zurück damit. Auch mal dran gedacht, wie es wäre, wenn du der Falschüberweiser wärst? Für das, was dir da durch den Kopf geistert, gibt es im Strafgesetz den Begriff Unterschlagung. |
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#3
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| Erstmal wäre hier vielleicht an höflicherer Ton angebracht. Ich bitte nachdrücklich darum. zum anderen weiß ich überhaupt nicht, wohin ich das Geld zurücküberweisen soll - es sind keine Daten dabei, die mich in die Lage einer Rücküberweisung versetzen. Ich würde mir vorstellen, dass der/die Überweisende einen Suchauftrag startet, dann wird das Geld schon gefunden.... außerdem muss das wohl dann auch von meiner Bank zurückgeholt werden, damit ich nicht in den Verdacht gerate, ungerechtfertigt Geld empfangen zu haben, oder habe ich hier etwas nicht richtig verstanden? Die Summe ist so hoch, das muss der Überweiserin auffallen. |
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#4
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| Ich denke, Windstoss sucht nach einer rechtlichen Lösung für unmoralische Gedanken. ![]() anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#5
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| @Anabell UNSINN |
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#6
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| Unsinnig ist allein dein Beitrag! Meine Schlußfolgerung beruht auf deinen Fragen.
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#7
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| Zitat:
Du erkennst an den strengen (und NICHT UNHÖFLICHEN!!!) Worten jedoch, dass dem nicht so ist. Also lasse das Geld gefälligst, wo es ist. Und melde es gefälligst der Bank, damit die nachforschen können, wem es gehört!!! Turtle |
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#8
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| Wer lesen kann - und verstehen - ist klar im Vorteil. Mir ist völlig klar, dass das Geld zurückgegeben werden muss. Früher oder später wird jemand das Geld vermissen, das ist sicher. Das habe ich auch gesagt, es besteht auch keine Absicht einer Unterschlagung, dann hätte ich das Geld längst abholen und in Urlaub fahren können. Ich habe hier mehr auf eine mehr oder weniger rechtlich relevante Antwort gehofft, mich interessieren die Paragraphen dahinter. Vielleicht sollte man mehr Sachlichkeit walten lassen - oder sind Unterstellungen und Pöbeleien an der Tagesordnung? Die Grundfrage ist, ob ein Amt mir bei Sichtung dieser Summe auf meinem Konto Schwierigkeiten machen kann - und sicherlich/vielleicht muss ich evtl. auch eine Fehlbuchung beweisen? Die andere Frage war, ob es evtl. möglich ist, dass ein beabsichtigter Betrug vom Überweisenden vorliegt? Hat jemand davon gehört, ob sowas möglich ist? Ich würde z. B. nicht einfach das Geld auf irgend ein Konto überweisen, sondern darauf drängen, dass die Bank es zurückholt. Ich denke, das ist vom Recht her ein Unterschied - also, ob ich überweise (an wen?) oder ob die Bank zurückholt? Ob darauf eine konstruktive Antwort möglich ist? Das wäre wirklich schön. |
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#9
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| Ich wage es zu bezweifeln, dass aufgrund deiner Unverschämtheiten hier überhaupt noch irgendjemand Lust hat, dir zu antworten. Turtle |
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#10
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| Zitat:
Zitat:
Mich wundert es allerdings, dass die Überweisung gebucht wurde, obwohl Kontonummer und Empfänger nicht identisch waren. Bei meiner Bank würde die Überweisung automatisch zurückgehen. |
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| Stichworte |
| falschüberweisung, geld, girokonto, hartz iv, zurückzahlen |
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