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  #1  
Alt 15.05.2010, 14:52
Benutzer
 
Registriert seit: 24.09.2009
Beiträge: 52
Standard Fragen über Maklerprovision

Hi.

1. Welche Vorteile genau bietet mir ein Makler bei einer Wohnungsbesichtigung? Allgemeine Details kann man sich ja auch selbst alleine über die Wohnung zusammen suchen.

2. Kann ein Makler tatsächlich 2 Kaltmieten für eine einfache Wohnungsbesichtigung von 30 Minuten verlangen?

MfG
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  #2  
Alt 15.05.2010, 15:09
Benutzerbild von dms
dms dms ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Standard

Zitat:
Zitat von Jels Beitrag anzeigen
Hi.

1. Welche Vorteile genau bietet mir ein Makler bei einer Wohnungsbesichtigung? Allgemeine Details kann man sich ja auch selbst alleine über die Wohnung zusammen suchen.

MfG
Wenn Du die Zeit hast, dich selbst darum zu kümmern, dann hast Du recht.

Zitat:
Zitat von Jels Beitrag anzeigen
Hi.

2. Kann ein Makler tatsächlich 2 Kaltmieten für eine einfache Wohnungsbesichtigung von 30 Minuten verlangen?

MfG
Wofür wird denn der Makler bezahlt?
Für den erfolgreichen Vermittlungsversuch.
Das kann auch ohne Wohnungsbesichtigung sein.
Allerdings ist der Maklervertrag ein Vertrag, d.h. wenn es vereinbart ist,
kann auch für eine einfache Wohnungsbesichtigung von 30 Minuten eine Gebühr anfallen.
Ansonsten sind die 2 Kaltmieten durchaus im Rahmen, bei einer erfolgreichen Vermittlung.
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  #3  
Alt 16.05.2010, 21:15
Benutzerbild von HARKE
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Registriert seit: 13.02.2010
Ort: Weltstadt an der Küste
Beiträge: 262
Ausrufezeichen maklercourtage !

Der Makler hat ja in der Regel nicht nur eine Besichtigung pro Wohnung, zudem muss die Wohnung beworben werden, die Modalitäten mit dem Eigentümer abgeklärt werden usw.

Man sollte nicht immer nur sehen das man evtl. selber lediglich 30 Minuten mit dem Diensleister zusammen ist. Es ergeben sich eine Menge Nebenpflichten und Tätigkeiten aus der Maklertätigkeit heraus, die Überblickt ein Normalbürger oftmals nicht. Kann er auch nicht weil er davon keine Kenntnisse hat.



b.t.W der Makler wird in der Regel auf Wunsch des Eigentümers / Vermieters eingesetzt, und müssen auch Ihre Kosten bestreiten.



HARKE
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# LEBEN UND LEBEN LASSEN #
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  #4  
Alt 17.05.2010, 22:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.544
Standard

Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
Für den erfolgreichen Vermittlungsversuch.
.
Nicht ganz richtig, der Versuch reicht nicht. Die Maklercourtage muß nur gezahlt werden, wenn die Vermittung auch erfolgreich war.
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  #5  
Alt 19.05.2010, 11:09
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.05.2010
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 48
Standard

Zitat:
Zitat von Vegas Beitrag anzeigen
Nicht ganz richtig, der Versuch reicht nicht. Die Maklercourtage muß nur gezahlt werden, wenn die Vermittung auch erfolgreich war.
Ah...Spitzfindigkeit!
Mit erfolgreichem Versuch wird wohl eine erfolgte Vermittlung gemeint sein!
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  #6  
Alt 19.05.2010, 12:15
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
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Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.555
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Mal Zur Klarstellung

Die erfolgreiche Vermittlung ergibt sich aus dem Abschluss des Mietverhältnisses!!!

Heist im Umkehrschluss - Kein Mietvertrag - keine erfolgreiche Vermittlung - keine Provision
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  #7  
Alt 19.05.2010, 18:06
Benutzerbild von dms
dms dms ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
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Zitat:
Zitat von gfr Beitrag anzeigen
Mal Zur Klarstellung

Die erfolgreiche Vermittlung ergibt sich aus dem Abschluss des Mietverhältnisses!!!

Heist im Umkehrschluss - Kein Mietvertrag - keine erfolgreiche Vermittlung - keine Provision
Grundsätzlich hast Du da Recht.

Grundsätzlich heißt jedoch auch, dass es Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt. aber dies sind wirklich nur Ausnahmen und stellen i.d.R. den Wohnungssuchenden bösgläubig.
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