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| Nichts-zum-Thema Fragen und Anmerkungen zu Themen, die in keine Kategorie passen, können hier gestellt werden |
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#1
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| Hallo! Sofern diese Frage schon einmal gestellt wurde - Sorry für die Wiederholung... Also, ich werde im Juni 26 und schließe im August meine erste Berufliche Ausbildung ab. Ich erhielt über den Zeitraum der Ausbildung Vollwaisenrente und eben die Azubi-Vergütung. Im August möchte ich in einem Jahr die Fachhochschulreife machen, auf jeden Fall wäre ich auch Schüler-Bafög-berechtigt, das habe ich schon in Erfahrung gebracht. Nun habe ich 3 Fragen: 1. Gilt die Waisenrente bis zum 27. Lebensjahr nur für die Erstausbildung? Auf der DRV-Homepage steht nur Ausbildung oder Studium...Der Besuch der FOS würde doch als Schulausbildung gelten, oder? 2. Würde sich eine Schwerbehinderung (ich habe einen GdB von 50) positiv auf die (Weiter-)Antragsstellung auswirken? 3. In der Zeit meiner Erstausbildung wurde mir von der Azubi-Vergütung und von der Vollwaisenrente KV- und PV-Beiträge in voller Höhe abgezogen - ist das rechtens? Wenn mir zu viel abgezogen wurde, muss ich mich dann an die DRV oder an die Krankenkasse wenden? Ich weiss, das sind komplizierte Fragen, aber vielleicht kennt sich ja Jemand von euch in der Materie aus und weiss Rat (?) Vielen Dank im Voraus! Mott |
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#2
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| 1. Bis zum 27. Lebensjahr für jede Schul- oder Berufsausbildung. 2. Nein. 3. Der Abzug der KV- und PV-Beiträge ist so richtig.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| @Grubenpony: Danke für die schnelle Antwort, echt nett, ich verlass mich jetzt erst mal auf die Infos! Schönen Sonntag noch! |
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