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#1
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| (Hab grade kein Unterforum gefunden wo diese Thema reinpassen könnte - Bitte verschieben wenn ich hier komplett falsch bin) Hallo, ich beschreibe mal meine Situation bzw mein Anliegen. Ich bin 28 Jahre alt und Student (Da ich bereits ein Zweitstudium absolviere hab ich keinen Anspruch auf Bafög) Bisher lebe ich noch bei meinen Eltern aber weil mein Vater seit diesem Monat Rentner ist, wird es mit „meiner Finanzierung“ immer schwieriger. Aufgrund dessen habe ich mich nun dazu entschlossen ab ca. September diesen Jahres aus- und mit meiner Freundin zusammen zuziehen. Unser Problem ist halt bloß das wir beide nicht sonderlich viel verdienen. Sie ist auch erst 18 und ab September im 2. Jahr ihrer Friseurinnenausbildung. Sie hat dann monatlich ca 380 Euro netto. Kindergeld bekommt sie ja dazu auch noch. Ich gehe nebenbei noch arbeiten und komme je nachdem wie viel Zeit ich für den Job habe auch 500-600 Euro im Monat. Ich würde nun gerne wissen ob ich da einen Anspruch auf Wohngeld habe und wie hoch dieser Zuschuss evtl. sein würde? Gibt’s es da noch weitere Dinge die ich beachten muss, wie z.B. die Größe der Wohnung? Ich habe von der ganzen Sache wirklich überhaupt keinen Plan. Ich habe auch schon gehört dass meine Freundin wohl kein Anrecht auf Wohngeld hat weil sie noch zu jung ist und ihre Eltern wohl noch für Sie aufkommen müssten. Stimmt das so? Und wie sieht es dann aus wenn wir zusammen wohnen, ich dann ein Recht auf Wohngeld habe, sie aber nicht? Irgendwie scheint mir die ganze Sache total kompliziert. Ich hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann. |
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#2
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| Sie hat Anspruch auf BAB, natürlich auch abhängig vom elterlichen Einkommen. Dazu kann noch das Kindergeld kommen. Du hast Anspruch auf Wohngeld für deinen Wohnanteil. |
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