Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Anderes > Nichts-zum-Thema

Nichts-zum-Thema Fragen und Anmerkungen zu Themen, die in keine Kategorie passen, können hier gestellt werden

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 31.03.2010, 20:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.03.2010
Beiträge: 1
Standard Frage zum Wohngeld

(Hab grade kein Unterforum gefunden wo diese Thema reinpassen könnte - Bitte verschieben wenn ich hier komplett falsch bin)

Hallo,

ich beschreibe mal meine Situation bzw mein Anliegen.

Ich bin 28 Jahre alt und Student (Da ich bereits ein Zweitstudium absolviere hab ich keinen Anspruch auf Bafög)
Bisher lebe ich noch bei meinen Eltern aber weil mein Vater seit diesem Monat Rentner ist, wird es mit „meiner Finanzierung“ immer schwieriger. Aufgrund dessen habe ich mich nun dazu entschlossen ab ca. September diesen Jahres aus- und mit meiner Freundin zusammen zuziehen.
Unser Problem ist halt bloß das wir beide nicht sonderlich viel verdienen.
Sie ist auch erst 18 und ab September im 2. Jahr ihrer Friseurinnenausbildung.
Sie hat dann monatlich ca 380 Euro netto. Kindergeld bekommt sie ja dazu auch noch.
Ich gehe nebenbei noch arbeiten und komme je nachdem wie viel Zeit ich für den Job habe auch 500-600 Euro im Monat.
Ich würde nun gerne wissen ob ich da einen Anspruch auf Wohngeld habe und wie hoch dieser Zuschuss evtl. sein würde? Gibt’s es da noch weitere Dinge die ich beachten muss, wie z.B. die Größe der Wohnung?
Ich habe von der ganzen Sache wirklich überhaupt keinen Plan.
Ich habe auch schon gehört dass meine Freundin wohl kein Anrecht auf Wohngeld hat weil sie noch zu jung ist und ihre Eltern wohl noch für Sie aufkommen müssten. Stimmt das so?
Und wie sieht es dann aus wenn wir zusammen wohnen, ich dann ein Recht auf Wohngeld habe, sie aber nicht? Irgendwie scheint mir die ganze Sache total kompliziert. Ich hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 03.04.2010, 17:15
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Sie hat Anspruch auf BAB, natürlich auch abhängig vom elterlichen Einkommen. Dazu kann noch das Kindergeld kommen.

Du hast Anspruch auf Wohngeld für deinen Wohnanteil.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wohngeld Ehemann (Student) + ALG II Ehefrau (Arbeitslos)? Edgemaster Kosten der Unterkunft 25 21.12.2009 08:58
Frage zum Wohngeld Anja_66 Familie sonstiges 1 11.10.2009 14:17
Frage zum Anspruch auf Wohngeld im ALG2-Bezug Klaus-Peter Kosten der Unterkunft 16 07.10.2009 18:55
Frage zum Wohngeld Sabrina Nichts-zum-Thema 11 18.08.2009 11:25
Frage zum wohngeld verbatim Hartz IV 4: U 25 10 03.05.2009 23:08


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:07 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0