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Nichts-zum-Thema Fragen und Anmerkungen zu Themen, die in keine Kategorie passen, können hier gestellt werden

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  #1  
Alt 19.06.2009, 20:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.06.2009
Beiträge: 2
Standard Erbschaft nach verkauf?

Hallo,
ich habe da mal eine frage. ich selbst habe 3 brüder!
Meine Eltern wollen sich scheiden lassen und somit die wohnung verkaufen. Da ich selbst schon einen Sohn und Freundin habe (nicht verheiratet) habe ich vor die Wohnung zu kaufen. Und das Geld dann zwischen meiner Mutter und meinem Vater aufteilen. Alles ganz normal über Notar und alles.
Nun meine Frage da diese Wohnung ja meinen Eltern gehört, bzw dann gehört hat, und es somit ja meine Brüder und mein Erbe wäre und ich dies denen Abkaufe, können dann meine Brüder von mir einen Betrag fordern da ich ja sogesehen das Erbe von uns gekauft habe oder können die von mir nichts Fordern da ich es ja von meinen Eltern abgekauft habe. und meine Eltern das Geld dafür haben?
Ich hoffe das mir jemand helfen kann!
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  #2  
Alt 19.06.2009, 21:04
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Das ist eine Frage für ein Forum welches sich mit Rechtsfragen dieser Art beschäftigt. Im ALG II/ Sozialhilfe-Forum bist Du da wohl eher falsch.
__________________
Grüsse,

Mandy

Ich beantworte ab sofort KEINE PN mehr, weshalb Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung erhielt. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN LESEN!!!!!)!
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  #3  
Alt 19.06.2009, 22:20
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
Standard

Nur vom logischen her mal meine Meinung.

Deine Eltern wollen so oder so die Wohnung verkaufen. Egal, ob nun an dich oder an jemand völlig Fremden.
Sie machen also die Wohnung zu Geld. Wenn sie nun irgendwann versterben, dann wird dann eben das evtl. noch vorhandene Geld zur Erbmasse gehören. Die Wohnung hat dann gar nichts mehr damit zu tun.

Anders wäre wahrscheinlich die Lage, wenn sie dir die Wohnung so überlassen würden. Aber das tun sie ja nicht.
__________________
Jette
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  #4  
Alt 19.06.2009, 22:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 337
Standard

Erben kann man ja erst wenn jemand verstorben ist.
Solange der potentielle Erblasser noch gesund und munter ist, kann er mit seinem Hab und Gut tun und lassen was er will.

Was anderes wäre es bei einer Schenkung.
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  #5  
Alt 20.06.2009, 10:11
dms dms ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Beitrag

In Ergänzung zu den Bemerkungen von jette

Nur vom logischen her auch mal meine Meinung.

Der Preis für die Wohnung sollte marktüblich sein,
d.h. wie wenn ein Dritter kauft; keinen Rabatt für den Sohn
oder sonstwas an Extras, weil es ja der Sohn ist;
ansonsten kann es durchaus im Falle des Falles problematisch werden.
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  #6  
Alt 20.06.2009, 15:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.06.2009
Beiträge: 2
Standard

hallo,
erstmal danke
und das ganze wird zu nem normalen preis sprich das was jeder zahlen müsste verkauft an mich.
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