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| Nichts-zum-Thema Fragen und Anmerkungen zu Themen, die in keine Kategorie passen, können hier gestellt werden |
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#1
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| Hallo, ich habe da mal eine frage. ich selbst habe 3 brüder! Meine Eltern wollen sich scheiden lassen und somit die wohnung verkaufen. Da ich selbst schon einen Sohn und Freundin habe (nicht verheiratet) habe ich vor die Wohnung zu kaufen. Und das Geld dann zwischen meiner Mutter und meinem Vater aufteilen. Alles ganz normal über Notar und alles. Nun meine Frage da diese Wohnung ja meinen Eltern gehört, bzw dann gehört hat, und es somit ja meine Brüder und mein Erbe wäre und ich dies denen Abkaufe, können dann meine Brüder von mir einen Betrag fordern da ich ja sogesehen das Erbe von uns gekauft habe oder können die von mir nichts Fordern da ich es ja von meinen Eltern abgekauft habe. und meine Eltern das Geld dafür haben? Ich hoffe das mir jemand helfen kann! |
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#2
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| Das ist eine Frage für ein Forum welches sich mit Rechtsfragen dieser Art beschäftigt. Im ALG II/ Sozialhilfe-Forum bist Du da wohl eher falsch.
__________________ Grüsse, Mandy Ich beantworte ab sofort KEINE PN mehr, weshalb Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung erhielt. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN LESEN!!!!!)! |
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#3
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| Nur vom logischen her mal meine Meinung. Deine Eltern wollen so oder so die Wohnung verkaufen. Egal, ob nun an dich oder an jemand völlig Fremden. Sie machen also die Wohnung zu Geld. Wenn sie nun irgendwann versterben, dann wird dann eben das evtl. noch vorhandene Geld zur Erbmasse gehören. Die Wohnung hat dann gar nichts mehr damit zu tun. Anders wäre wahrscheinlich die Lage, wenn sie dir die Wohnung so überlassen würden. Aber das tun sie ja nicht.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#4
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| Erben kann man ja erst wenn jemand verstorben ist. Solange der potentielle Erblasser noch gesund und munter ist, kann er mit seinem Hab und Gut tun und lassen was er will. Was anderes wäre es bei einer Schenkung. |
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#5
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| In Ergänzung zu den Bemerkungen von jette Nur vom logischen her auch mal meine Meinung. Der Preis für die Wohnung sollte marktüblich sein, d.h. wie wenn ein Dritter kauft; keinen Rabatt für den Sohn oder sonstwas an Extras, weil es ja der Sohn ist; ansonsten kann es durchaus im Falle des Falles problematisch werden. |
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#6
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| hallo, erstmal danke ![]() und das ganze wird zu nem normalen preis sprich das was jeder zahlen müsste verkauft an mich. |
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