| |
| |||||||
| Nichts-zum-Thema Fragen und Anmerkungen zu Themen, die in keine Kategorie passen, können hier gestellt werden |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Guten Tag Ich bin hier ganz neu und meine Fragen passen in kein Thema also versuche ich´s mal hier. Ich habe mich ende letzten Jahres (Dezember) von meiner Frau getrennt, mit der ich ein gemeinsames Kind habe, und bin auch gleich ausgezogen. Seit dem 09.03.2009 bin ich krank geschrieben hatte eine Fraktur im Mittelfuss und ein Knochenmarködem was natürlich irgendwann verheilt. Zwischenzeitlich habe ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine jetzt 16 Monate alte Tochter bekommen. Nun komme ich zu meinen eigentlichen Problemen: Ich bin Vermieter einer Wohnung welche noch verschuldet ist, mache also an der Mieteinnahme 0,- € Gewinn. Ich habe einen weiteren Kredit der gerade von der Arbeitsunfähigkeitsversicherung getragen wird und lebe selber in einer Mietswohnung. Ich werde sobald ich gesund geschrieben werde wohl oder übel in die Elternzeit gehen müssen bis meine Tochter das Kindergartenalter erreicht hat. Elterngeld steht mir keins zu da meine Frau meine Tochter bis zum 13. Lebensmonat bei sich hatte und Arbeitsentgeld gibt es nicht wegen der Elternzeit. Ich war noch nie Arbeitslos oder der gleichen hab also 0 Plan. Wer zahlt mir dann Geld wenn ich in die Elternzeit gehe, und vor allem wie finaziere ich meine Kredite, Wohnung usw? Ist die Elternzeit bei Alleinerziehenden mit Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen? Bei der ARGE riet man mir ALG2 zu beantragen alle weiteren Fragen konnte man mir aber nicht beantworten. Ich hoffe mal das mir hier vielleicht jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringt. MfG Roman |
|
#2
| ||||
| ||||
| Schwer, schwer. Die Einkünfte aus der vermieteten Wohnung wird man dir als Einkommen anrechnen, weil deine Schulden nicht interessieren. Gleiches gilt für diese Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Von daher sieht es schlecht aus, wenn du die vermietete Wohnung halten willst. Arbeiten gehen und Tagesmutter oder Kinderkrippe ist wohl nicht möglich? Turtle |
|
#3
| |||
| |||
| Danke für deine Antwort, schwer ist es wahrlich oder viel mehr wird es wohl werden. Bleiben wohl nicht viele Möglichkeiten, eine wäre da noch, ich lasse mich nach meiner Krankheit kündigen und gehe dann nicht in Elternzeit dann bekomme ich ALG1 und alles ist gut. Sobald meine Tochter dann 2 Jahre ist, was nicht mehr allzu lange dauert, kann ich ja wieder anfangen. Ich persönlich finde es schon voll krass, dass man wenn man ein Kind hat und Alleinerziehender ist, in eine Privatinsolvenz getrieben wird. Schon traurig wie Vater Staat solch Probleme löst, vor allem weil ich Jahrelang nur gezahlt und nichts in Anspruch genommen habe. Roman |
|
#4
| ||||
| ||||
| Zitat:
Turtle |
|
#5
| ||||
| ||||
| Meinst du Turtle's Frage mit deiner Antwort? Zitat:
|
|
#6
| |||
| |||
| Eine Tagesmutter finden ich wohne quasi auf dem Acker. zu Turtle Ich kann ja verfügbar sein ist ja weniger ein Problem |
|
#7
| ||||
| ||||
| Wie denn? Wenn du für eine Arbeit verfügbar bist, dann brauchst du doch wohl deinen Job erst gar nicht zu kündigen, oder?! Und beim Tagesmütter finden hilft das Jugendamt. Turtle |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Erwerbsloser Partner will Elternzeit nehmen | Aexel | Elterngeld | 3 | 14.08.2009 06:11 |
| Kann mein Mann Elternzeit beantragen? | joanne | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 33 | 20.06.2009 15:27 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Berechnung Arbeitslosengeld bei Teilzeit in Elternzeit | Sonnemond | Arbeitslosengeld I - ALG 1 | 7 | 20.03.2009 17:12 |
| Kündigung während Elternzeit - und nun? | sbo! | Arbeitslosengeld I - ALG 1 | 1 | 15.01.2009 13:49 |
| Kündigung während der Elternzeit ?? | Leni | Kündigung | 1 | 10.01.2009 09:30 |