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| Nichts-zum-Thema Fragen und Anmerkungen zu Themen, die in keine Kategorie passen, können hier gestellt werden |
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#1
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| Hallo nette Forumteilnehmer, hätte das mal einer gedacht. Leider kann ich jetzt dem Arbeitsamt keine Sanktionen erteilen. Folgende Situation: Ein Verein hat mich für einen Bürgerarbeitsplatz vorgeschlagen und nun lehnt mich die Agentur für Arbeit ab, da ich nicht schwerbehindert, nicht alleinerziehend, keine Kinder mehr im Haushalt habe und noch nicht über 50 jahre alt bin. Aber ich bin seit 3 Jahren arbeitlos und in meiner Eingliederungsvereinbarung steht geschrieben, dass man mich bei der Aktivierung des,, Modellprojektes Bürgerarbeit" unterstützt. Die 3 Phasen der Vorbereitung habe ich auch beschritten. Was denkt ihr darüber? Soll ich Klagen? Danke für eure Antworten. Pia |
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#2
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| Zitat:
Diese Ablehnung hört sich zunächst mal nachvollziehbar an. Man traut Dir offenbar einen nicht hoch subventionierten Arbeitsplatz auf dem freien Markt zu. Warum sind die Integrationsbemühungen der 3 Phasen gescheitert? Dass nicht der Arbeitgeber, sondern das Jobcenter bestimmt, wer einen solchen Platz bekommt, ist klar. |
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#3
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| Danke für deine Teilhabe. Ja die Fakten stimmen. Warum die Integration gescheitert ist, frage ich mich selber-geht wohl nach der Nase! Habe einen Beschwerdebrief aufgesetzt. |
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#4
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| Bitte schreib doch mal etwas genauer. Wenn die Fakten so stimmen, dann ergibt sich für mcih das Bild eines durchaus vermittlungsfähigen Menschen. Warum glaubst Du, nur auf einem hochsubventionierten Arbeitsplatz unterkommen zu können? Auch hier, sei bitte etwas genauer: Gegen wen? Gegen die Träger der 3 Vorbereitungsphasen, weil sie Dich nicht in den Arbeitsmarkt gebracht haben? Gegen die Arbeitgeber, die Dich nicht nehmen? |
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#5
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| Zitat:
Bürgerarbeitsplätze müssen in welcher Form auch immer gegenfinanziert werden, und wenn die finanziellen Mittel fehlen, ist es mt der Bürgerarbeit Essig. Es geht nicht nach Nase, sondern du solltest nachfragen, wie sich die Bürgerarbeit in deiner Stadt entwickelt und ob dieses Modell überhaupt Erfolge aufzuweisen hat. |
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#6
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| Manchmal ist es ganz gut einfach mal in Widerspruch zu gehen und evt. beim Amt an einen anderen Mitarbeiter zu geraten. Ich würde notfalls auch mal mit dem Vorgesetzten deines Betreuers sprechen und auch schriftlich etwas aus dem "Märchenbuch" erzählen z.B. du hast keine andere Perspektive, willst dem Amt nicht auf der Tasche liegen, siehst es als Möglichkeit den Sprung ins Erwerbsleben zu schaffe etc. Auch hilft immer eine überschwenglich begründete Erklärung des AG warum er genau dich will/braucht/die die Möglichkeit bieten will. |
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#7
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| Wogegen denn bitte??? ![]() Caesar |
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#8
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#9
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| Bürgerarbeit kann man nicht beantragen wie Alg II und bekommt deshalb auch keinen rechtsbehelfsfähigen Bescheid. Auf die Bürgerarbeitsplätze werden durch die JC im Rahmen des eigenen Ermessens Personen zugewiesen. Die Auswahl richtet sich dabei nach den Vermittlungshemmnissen und den Anforderungen an die betreffende Arbeitsstelle.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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