| |
| |||||||
| Nichts-zum-Thema Fragen und Anmerkungen zu Themen, die in keine Kategorie passen, können hier gestellt werden |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo Zusammen! Da meine Fragen irgendwie themenübergreifend sind, stelle ich meinen Beitrag einmal hier ein. Ist etwas kompliziert, aber vielleicht kann mir hier ja jemand helfen. Also: Ich bin seit Februar 2009 krankgeschrieben und lebe seitdem von 25€ am Tag, macht ca. 750€ im Monat. Mein Lebensgefährte ist Frührentner und bekommt eine monatliche Rente von 950€. Zusätzlich hat er noch einen Behindertengrad von 60%. Wir leben zusammen auf 68m² und zahlen 550€ Miete. Nun ist es so, daß ich bis zu meiner Krankmeldung körperlich relativ schwere Arbeit verrichtet habe. Da mir dies nicht mehr möglich ist, und ich aber trotzdem gerne wieder arbeiten möchte, denke ich über eine Selbstständigkeit nach. Ich hätte die Möglichkeit zu arbeiten und könnte mich trotzdem um meinen "Mann" (Lebensgefährten) kümmern. Nun meine Fragen: 1. Habe ich bei einer selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf den sogenannten Mehrbedarf, da mein Mann ja behindert ist? Er ist u.A. Diabetiker und ich habe schwere Allergien, Asthma, Neurodermitis und eine sogenannte Patella- Dysplasie (verschobene Kniescheibe, daher nicht dauerhaft belastbar). 2. Wie ist die Sachlage in Bezug der Aufnahme der Selbstständigkeit? Im Moment bin ich ja noch krankgemeldet, so, wie ich es verstanden habe, müßte ich ersteinmal wieder gesund geschrieben werden, um dann ALG II zu beantragen, und dann erst kann ich mit der Selbstständigkeit anfangen. 3. Wovon würde ich in der Anfangsphase leben? Bekomme ich dann ALG II, Sozialhilfe oder würde ich dann vom sogenannten Einstiegsgeld leben? Oder gäbe es dann eine Kombination aus verschiedenen "Quellen"? So, ich glaube, das reicht für den Anfang. Ich wäre jedenfalls über jeden Tip sehr dankbar, da ich durch den §§-Dschungel nicht so recht durchblicke, und "mein Fall" leider nirgendwo beschrieben steht. Viele Grüße, Brötchen |
|
#2
| ||||
| ||||
| Wieso ALG 2 nach Gesundung? Was ist mit ALG 1? Eine MB für Behinderung gibt es nur im ALG 2, und auch nur, wenn du Reha-Leistungen erhältst. Eine Selbständigkeit ist unter Garantie keine Rehabilitationsmaßnahme. Inwieweit du mit deinen Krankheitsbildern z. B. einen MB für Ernährung bekommen kannst, wäre zu klären, wobei eben erstmal grundsätzlich zu klären ist, wieso du an ALG 2 denkst. Dein Mann bekommt keine Leistungen an ALG 2, denn er ist erwerbsunfähig. Außerdem gibt es für Diabetis keine Ernährungsmehrbedarf mehr. Turtle |
|
#3
| |||
| |||
| Hallo Turtle! Vielen Dank schoneinmal für Deine Antwort! Folgendes: Ich bin seit 05.02.2009 krankgemeldet, und wurde zum 11.03.2009 gekündigt. Da ich während der Krankmeldung arbeitslos geworden bin, und die Krankmeldung seit besagtem Februar durchgehend fortbesteht, konnte ich mich bisher auch nicht arbeitslos melden, da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Ich hatte es so verstanden, daß ich in diesem Falle ALG II bekommen würde, wenn ich wieder gesund bin. Habe ich das falsch verstanden? Desweiteren: Mein Lebensgefährte leidet nicht nur an Diabetis. Er hat auch Narkolepsie und ein CFS (chronique fatique syndrom), was sich darin äußert, daß er nur 2-4 Stunden täglich belastbar ist und plötzlich in eine Art "Totenstarre" verfällt, und daraus nicht mehr wach zu bekommen ist. Daher muß ich ihn auch, bezüglich seiner Diabetis, messen und spritzen. Ich habe von Mai bis Juni einen akutstationären Aufenthalt von sechs Wochen gehabt, aus dem ich arbeitsunfähig entlassen worden bin. Für mich ist eine Reha bei der Rentenkasse beantragt, auf Grund der Dauer und Schwere der Erkrankung, wird der Antrag vermutlich auch bewilligt. Grüße, Brötchen |
|
#4
| ||||
| ||||
| Zitat:
Und solange du Krankengeld bekommst, reicht euer gemeinsames Einkommen für euch beide doch wohl aus... Wie schon angeführt: für Diabetis gibt es keinen Mehrbedarf mehr, außerdem hat dein Freund nunmal keinen Anspruch auf ALG 2, also auch nicht auf irgendeinen Mehrbedarf und bei dir sehe ich -wobei ich den baldigen ALG 2 Bezug überhaupt fragwürdig halte- auch erstmal keinen Grund für die Gewährung eines Mehrbedarfs. Turtle |
|
#5
| |||
| |||
| Zitat:
Zum Mehrbedarf: Mir wurde halt aus verschiedenen Quellen gesagt, daß in meinem Falle evtl. ein Mehrbedarf bestehen würde. Da ich aber gar nicht weiß, nach welchen Kriterien dieser bewilligt bzw. abgelehnt wird, wollte ich das einmal geklärt haben. Aber wenn Du sagst, daß es den MB für Diabetis eh nicht mehr gibt, waren meine "Informanden" vielleicht ja noch auf dem alten Stand der Dinge. Herzlichen Dank nochmal für Deine Info's! Gruß, Brötchen |
|
#6
| ||||
| ||||
| Bei euch kommt das alles doch schon wegen m. E. n. überhaupt nicht vorliegendem Anspruch auf ALG 2 nicht in Betracht. Du hast über 700 Euro Krankengeld, er über 900 Euro Rente, das reicht doch für 2 Personen. Und wenn du wieder gesund bist, dann gibt es für dich ja erstmal ALG 1! Turtle |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| behinderung, krankengeld, mehrbedarf, mehrbedarf-diabetes, selbstständigkeit |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |