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| Nichts-zum-Thema Fragen und Anmerkungen zu Themen, die in keine Kategorie passen, können hier gestellt werden |
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#1
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![]() ich steh vor einem Riesendilemma. Bin an eine unseriöse Arbeitsvermittlung geraten, die jetzt Geld von mir will. Das ist natürlich nicht rechtens und auch nicht erlaubt. Somit dürfte der eine Paragraph im Vertrag ungültig sein. Inzwischen haben sie mir eine Inkassofirma auf den Hals gehetzt und wollen 316,18 von mir, und zwar bis zum 22.01.2010. Erstens kann ich nicht zahlen und zweitens will ich nicht. Hab eh schon Geldsorgen ohne Ende. Was mach ich denn jetzt? Die hatten vielleicht ein paar Portokosten für die Briefe, die sie mir geschickt haben. Das wars aber auch schon. Es wurde keine Leistung erbracht, die Kosten von 5,50 pro Bewerbung rechtfertigen. Was soll ich jetzt tun? |
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#2
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| bist du alg 1 oder alg2? |
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#3
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| ALG2 nehm ich mal an, komme ja frisch vom Studium |
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#4
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| Eigentlich erwarte ich von jemandem der vom Studium kommt, das er weis was er bezieht und nicht das er denkt das er weis was er bezieht. Was steht denn auf dem Bescheid was Dir bewilligt wurde? Angela |
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#5
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| Es scheint sich doch um ALGII zu handeln Guthaben aus BA, obwohl kein HArtz IV bezogen Wobei mich jetzt interessieren würde, wie sie an den Arbeitsvermittler geraten ist, mit einem Gutschein oder selbst beauftragt?
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#6
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| Die Frage, ob ALG 2 oder ALG 1 ist doch völlig unrelevant. Selbst die Frage, ob sie einen VGS hatte oder den pAV selbst beauftragt hat ist es. Denn hier geht es einfach nur um Vertragsrecht. Wenn man weiß, dass "der Paragraf im Vertrag ungültig" ist, dann sollte man auch wissen, was man als nächstes tut. Wir kennen nämlich den Vertrag nicht, wissen nicht, ob er in Ordnung ist oder nicht und können deshalb auch nicht sagen, ob und was zu tun ist! Von daher sollte man sich einen Beratungsschein holen und zu einem Rechtsanwalt gehen. Turtle |
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#7
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| du bekommst keinen beratungsschein bei alg1 |
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#8
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| Zitat:
Was steht in dem bewussten Paragraph? Wieso soll etwas nicht rechtens und nicht erlaubt sein - und vor allem weißt Du was nicht erlaubt ist? Es wurde keine Leistung erbracht..??? Anscheinend wurden doch Leistungen in Form von Bürotätigkeiten erbracht -oder? Da Du dich auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechtes bewegt -Vertragsrecht- wäre also genau zu prüfen, wozu Ihr euch gegenseitig verpflichtet habt. Es ist dabei erstmal völlig egal, ob dein Vertragspartner ein Kohlenlieferant ist oder eine private AV. Relevant könnte dies sein, wenn es sich um einen Vermittlungsauftrag handelt. aber soweit sind wir hier noch nicht. |
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#9
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| Zitat:
Wenn ja, von wann und von wem? Auch wenn der 22.01.2010 schon lange vorbei ist. PS: Was Du willst, ist erstmal zweitrangig, weil zunächst die Rechtmäßigkeit und die Art der Forderung abzuprüfen ist. |
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#10
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__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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