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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 14.10.2010, 14:24
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Seit dieser Woche habe ich einen GdB mit 50 und somit bin ich nun keine gleichegestellte, sondern eine richtge und anerkannte Schwerbehinderte.

Habe nun einige Fragen. Man hofft ja nicht das der Fall der Fälle eintritt, aber man weis ja nie.

Ich weis das der besondere Kündigugnssschutz greift wenn ich eine Teilzeit bzw. Volzeitbeschäftigung habe. Wie ist das aber bei einem 400 Euro Job?

Normalerweise habe ich im Moment eine Kündigugnsfrist von 14 Tagen und ich kann jederzeit gekündigt werden. Verändert sich das nun durch meine Schwerbehinderung?

Muss im Kündigungsschreiben dann vermerkt sein das meiner Kündigung durch das Versorgungsamt zugestimmt wurde oder muss ich selber beim Versorgungsamt und/oder beim AG nachfragen ob das Versorgungsamt eingeschaltet worden ist?

Angela
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  #2  
Alt 14.10.2010, 14:35
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Es spielt keine Rolle. Alle arbeitsrechlichen Bestimmungen gelten auch für Mini-Jobs.
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  #3  
Alt 14.10.2010, 16:51
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Und wenn man Dich loswerden will ist es egal wieviel Prozente Du hast. Ich spreche da aus Erfahrung.
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  #4  
Alt 14.10.2010, 16:51
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Gerald,erst mal vielen Dank für die Antwort das bei Kündigugn egal ist ob 400 Euro Job oder nicht.

Die anderen Dinge, wie z.B. Kündgungsfristen und Kündingungsform bei Schwerbehinderung weis ich nun trotzdem noch nicht.

Wo kann ich das evtl. nachlesen oder wer kann mir da eine konkretere Antwort geben als Gerald?


Angela
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  #5  
Alt 14.10.2010, 16:55
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Zitat:
Zitat von Angela1968 Beitrag anzeigen
Die anderen Dinge, wie z.B. Kündgungsfristen und Kündingungsform bei Schwerbehinderung weis ich nun trotzdem noch nicht.

Wo kann ich das evtl. nachlesen oder wer kann mir da eine konkretere Antwort geben als Gerald?


Angela
SGB IX Kapitel 4 Kündigungsschutz
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  #6  
Alt 14.10.2010, 16:55
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  #7  
Alt 14.10.2010, 18:16
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Ich danke euch allen für Euren Rat und Hilfe.

Schneeflocke, Deine Erfahrung musste mein Vater auch schon machen. Aber auf Grud dessen das er auch von seinen Rechten wusste konnte er seine Kündigung wenigstens um 4 Wochen hinausschieben.

Nicht das ihr jetzt schreibt, dann hättest Du doch Deinen Vater fragen können. Er liegt auf dem Friedhof seit 11 Jahren und ich habe ihn schon gefragt. Aber er antwortet nicht.

Angela
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  #8  
Alt 29.10.2010, 13:17
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Zitat:
Zitat von Angela1968 Beitrag anzeigen
Ich danke euch allen für Euren Rat und Hilfe.

Schneeflocke, Deine Erfahrung musste mein Vater auch schon machen. Aber auf Grud dessen das er auch von seinen Rechten wusste konnte er seine Kündigung wenigstens um 4 Wochen hinausschieben.

Nicht das ihr jetzt schreibt, dann hättest Du doch Deinen Vater fragen können. Er liegt auf dem Friedhof seit 11 Jahren und ich habe ihn schon gefragt. Aber er antwortet nicht.

Angela
Grüß dich,

Also Kündigen kann ein Arbeitgeber wie ich auch festgestellt habe immer.
Recht bekommen zu Kündigen ist die andere Sache.

Ich selbst hab schon lange 50% und hab mir noch nie Gedanken darüber gemacht,ob ich dadurch einen besonderen Kündigungsschutz habe.

Aber es spielt überhaupt keine Rolle ob 50% Gleichstellung oder Vollbehinderung.Vorteile hast du nur durch Urlaubstage und Steuerliches.

Jemanden Kündigen der 50% hat,wo es der Firma gut geht,unmöglich.
Wo kämmen wir den da bitte hin?

Ich denke dabei an Firmen,wie Audi,BMW oder Siemens usw. da hast du deinen Schutz ohne wen und aber.

Nur gibt es auch kleinere Firmen,da stellt sich aber die Frage,wurdest du mit 50% eingestellt...dann wars das auch schon.

Eine Schwerbehinderung hat nunmal eine Sonderstellung im Kündigungsgesetzt, daran muss sich jeder Arbeitgeber halten.

Notfalls bei der Gewerkschaft oder Rechtsanwalt melden.

Wen jemand bei der Gewerkschaft ist dann hilft das sicherlich,von Betriebsräten weiß ich nicht so recht,die können vom Arbeitgeber Manipuliert werden,da kannste schnell auf die Schnauze fallen.

Aber selbst ein Betriebsrat kann einen Schwerbehinterten nicht mithelfen durch den Arbeitgeber zu Kündigen.Dazu muss der Arbeitgeber eine andere Stelle anrufen.

Wen er es nicht tut,dann ist die Kündigung das Papier auf der sie steht nicht wert.

Ich gehe immer davon aus das man sich ordenlich verhalten tut,also niemanden Beleidigt oder das Brötchen seines Arbeitgeber isst,oder mit dem Gesetz in Konflikt kommt....oder gar das Nest des Arbeitgebers beschmutzt.

Obwohl hierbei muss der Arbeitgeber nun auch zurückstecken.

Wen man all dieses beachtet,schützt dich das Schwerbehinterten Gesetz,100%ig.

Es schützt dich mehr als einen der im Betriebsrat sitzt!

Gruß Libo
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  #9  
Alt 29.10.2010, 17:22
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von libo Beitrag anzeigen
...
Wen man all dieses beachtet,schützt dich das Schwerbehinterten Gesetz,100%ig.

Es schützt dich mehr als einen der im Betriebsrat sitzt!

Gruß Libo

Wie soll ein Gesetz schützen, wenn es dies nicht mehr gibt?

Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
SGB IX Kapitel 4 Kündigungsschutz

Das frühere Schwerbehindertengesetz ist abgelöst durch das neue Schwerbehindertenrecht.
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  #10  
Alt 29.10.2010, 20:09
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Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
Wie soll ein Gesetz schützen, wenn es dies nicht mehr gibt?




Das frühere Schwerbehindertengesetz ist abgelöst durch das neue Schwerbehindertenrecht.
Dafür gibt es ja dieses Forum,um zu helfen.

Danke dir für den Link,ich werde in lesen.

Viele Grüße von Libo
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