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| Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden. |
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#11
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| Der Link ist nicht ganz so interessant. Viel wichtiger ist jedoch, dass ich vor deinem Beitrag bereits auf die Frage: Zitat:
weil eben mit der Einführung des SGB IX das SchwBG quasi abgelöst wurde. Dies hättest Du aber auch erkennen können, bevor Du deinen Beitrag, dem ich ansonsten zustimme, geschrieben hast. |
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#12
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| Alle Achtung,dieses Gesetz ist ganz schön umfangreich. Aber er bietet denoch einen guten Kündigungsschutz. Hier ein Auszug von den besagten Gesetz das angeblich das alte Schwerbehindertengesetz außer Kraft gesetz haben soll. § 85 Erfordernis der Zustimmung Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes § 86 Kündigungsfrist 1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf § 86 Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen. § 87 Antragsverfahren (1) Die Zustimmung zur Kündigung beantragt der Arbeitgeber bei dem für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Integrationsamt schriftlich. Der Begriff des Betriebes und der Begriff der Dienststelle im Sinne des Teils 2 bestimmen sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Personalvertretungsrecht. (2) Das Integrationsamt holt eine Stellungnahme des Betriebsrates oder Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein und hört den schwerbehinderten Menschen an. (3) Das Integrationsamt wirkt in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hin. ---------------------------------------------------------------------- Ich denke zumindestens das bei einen größeren Betrieb,damit eine Kündigung ausgeschlossen ist,sofern er jetzt nicht fristlos zu kündigen ist. Anderseits muss der fairnishalber auch durchaus eine kündigung möglich sein falls ein Betrieb nicht mehr wirtschaftlich in der Lage ist an so jemanden festzuhalten. Auch denke ich erhöht ein lockerer Kündigungsschutz,die möglichkeit das diese Personengruppe leichter eine Arbeit findet. Hierbei wird es immer ein weinendes und lachendes Auge geben. Aber ich bin natürlich dafür das die Gesetze gerade die schwächeren zu schützen hat. Was ich jetzt alles wieder erfahren muss ist grauenhaft und letztlich komm ich mir vor als hätte ich die lezten 10 Jahre verschlafen. Recht haben und Recht kriegen ist eine Sache des Geldes.....Leider muss ich sagen,sind bestimmte Firmen immer am längeren Hebel. |
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#13
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| Zitat:
Aufgehoben mWv 1. 7. 2001 durch G v. 19. 6. 2001 (BGBl. I S. 1046); zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -das Neunte Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX. Art. 63 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 19. 6. 2001 BGBl. I S. 1046* |
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#14
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| Zitat:
Artikel 1 G. v. 19.06.2001 BGBl. I S. 1046; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 05.08.2010 BGBl. I S. 1127; Geltung ab 01.07.2001 FNA: 860-9; 8 Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung, Eingliederung Behinderter 86 Sozialgesetzbuch So das habe ich jetzt durch,muss sagen das hier in der Erklärung zu den § 85-§87 meiner Meinung nach für einen Schwerbehinderten alles gut geregelt ist. Teil2 Besondere Reglungen für Schwerbehinderte und Kapitel 4 Kündigungschutz für Schwerbehinderte sagt eigendlich alles. Also §85,§86,§87,§88,§89,§90,§91 und §92. Wen die aktuell aufgeführt sind, dann müssen sie doch gelten. Stand extra dabei neuester Stand. Ich weiss nur das man vor 20 Jahren sogut wie keinen der Schwerbehindert war Eingestellt hat. Du willst jetzt doch nicht wirklich behaupten das es keinen besonderen Schutz für diesen Personenkreis gibt? Kann ja sein das das alte Kündigungsgesetz durch die obrigen § ersetzt worden ist,aber das heist jetzt nicht das man nicht besonders geschützt ist. Wen ich meinen Arbeitsvertrag mit den neuen Mitarbeiter vergleiche,dann fehlen bei den neuen Verträgen eine ganze Menge an Vorteilen. Also wurden durch die neuen Vereinbarungen letztlich alle Arbeiter die jetzt ins Arbeitsleben einsteigen deutlich schlechter gestellt. Ich kann noch froh sein das meine Frau keine Arbeit annehmen muss die unter ihren alten Lohn ist. Und das sie überhaupt keine Arbeit annehmen braucht,solange die Kündigungsklage läuft. Was für ein Staat der einen nach über 30sig Arbeitsjahren nur 15 Monate ALG1 bezahlt. Letztlich wurden wir alle schlechter gestellt,nicht nur die Schwerbehinderten.Tarifverträge die für andere noch geltung haben,greifen bei Neueinstellungen nicht mehr. Allein wo ich arbeite,haben viele mit anderen Bedinungen zu arbeiten. Die Arbeitgeber haben einen sehr großen Einfluß und nutzen diesen Schamlos aus. Also danke für die Aufklärung,für mich ist das Thema durch und hoffe das eine andere Regierung sich wieder an den Wert eines Arbeiters besinnt und man Menschlicher wird.Heute denkt jeder nur an den Gewinn der Mensch bleibt dabei auf der Strecke. Gruß libo |
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#15
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| "Seit dieser Woche habe ich einen GdB mit 50 und somit bin ich nun keine gleichegestellte, sondern eine richtge und anerkannte Schwerbehinderte." Ich gratuliere Dir. Sicher lange und tapfer darum gekämpft. |
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#16
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| Und warum fragst du? Angela |
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