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| Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden. |
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#1
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| Hallo alle zusammen, ich habe ein Problem und somit eine große Frage an EUch und zwar befinde ich mich noch in einer kaufmännischen Ausbildung, die ich in den kommenden Tagen mit dem Bestehen meiner mündlichen Prüfung abschließen werde. Mein Arbeitgeber hat mir schon im November einen Übernahmevertrag gegeben, den ich auch unterschrieben habe. Der Vertrag kommt aber erst am 01.02.10 in Kraft. Jetzt habe ich eine andere Arbeitsstelle gefuden, die ich auch ab dem 01.02.10 beginnen könnte. Das Problem ist aber, dass ich nicht weiß, ob ich den Vetrag von meinem Ausbildungsbetrieb jetzt widerrufen darf? sMüsste ich den zum tag nach meiner mündlichen Prüfung widerrufen bzw. kündigen oder zum ende des Monat?? Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen!!!! |
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#2
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| Einen Vertrag kann man nur bei arglistiger Täuschung oder Drohung widerrufen, nicht, weil er einem hinterher nicht mehr gefällt. |
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#3
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| Bezüglich der Kündigung solltest Du mal in Deinen vertrag schauen, was denn dazu drinsteht. Andere Möglichkeit wäre den Chef um Aufhebungsvertrag zu bitten.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#4
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| Danke für Eure Nachrichten, ich werde mich trotzdem noch bei einem Anwalt danach erkundigen. |
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