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| Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden. |
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#1
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| Hallo!!! habe da mal eine wichtige frage zur Kündigung! Ich bin seit 14Tagen krankgeschrieben, und bis ich Gesund bin dauert es noch einwenig! Möchte aber meinem AG nicht weiter zur last fallen bzw bin mit ihm immer gut ausgekommen!Selber Kündigen geht ja nicht wegen ser 3Mon Sperre! So meine frage wie bekomme ich das mit meinem AG hin das er mich Kündigt und ich ALG bekomme! Mit dem AG kann man reden! Muß ich jetzt erstmal wieder arbeiten gehen damit er mich Kündigen kann?Dann gehe ich 1tag arbeiten!benötige aber das ALG sonst würde ich selber Kündigen! Was gibt es da für möglichkeiten??? |
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#2
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| Ehrliche Antwort? Wieso ist jemand in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis so blöd und will sich kündigen lassen? Dein Arbeitgeber hat 6 Wochen Lohnfortzahlung zu leisten und dann ist eh die Krankenkasse dran. Du blutest den armen Menschen also garantiert nicht aus. Wo liegt dein Problem bitte?! Turtle |
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#3
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| morgen!! wie gesagt komme gut mit dem AG aus! Und zurück will ich auch nicht mehr! Da ich in der Firma nicht weiter komme! Wie kann ich bzw wir(AG) anstellen das ich trotzdem ALG bekomme?Hilfe! |
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#4
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| Dann wird der AG, zu dem du so ein gutes Verhältnis hast, dich wohl entlassen müssen. Was ihm jedoch unter Berücksichtigung der gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfristen nichts an Geld einspart. |
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#5
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| ja das richtig er kann sich aber einen neuen suchen ! und die arbeit bleibt nicht liegen oder an anderen hängen? Wie soll er mich in der Krankheit kündigen geht nicht ?oder ? |
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#6
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| Warum nicht, es kommt auf den Betrieb an (Größe, Tarifverbund etc.), da wird sich dein Chef schon erkundigen müssen. |
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#7
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| ok sollte er dann wohl machen! frage wie ist denn das er kündigt mich aber ich bin ja dann noch weiter Krank! geht das? bekomme ich dann ALG nö Krankengeld oder? wie? |
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#8
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| Zitat:
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#9
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| meine er kündigt mich zb zum 30.5 bin aber weiter krank ! bekommt man da nun KG oder ALG??? |
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#10
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| Wenn du weiter arbeitsunfähig bist, musst du sowieso innerhalb der 6-Wochenfrist Krankengeld beantragen. Das bekommst du dann bis du wieder arbeitsfähig bist. Melden musst du dich dennoch sofort nach Erhalt der Kündigung beim AA. |
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