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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 26.05.2010, 10:02
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Standard wann Kündigung

Hallo,ich schildere erstmal den Sachverhalt:Ich möchte zum 01.07.10 mein Arbeitsverhältnis zum jetztigen AG beenden,da ich am 01.07.10 die mündliche und auch per email Zusage auf eine neue Stelle habe.Den neuen Arbeitsvertrag bekomme ich am 01.06.10 zur Unterschrift.Zu den Kündigungsfristen beim alten AG steht:Bei Manteltarifvertrag steht:
"Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten,soweit in diesem Manteltarifvertrag nichts anderes bestimmt ist,die gesetzlichen Bestimmungen.Bei beiderseitiger Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf der Probezeit 1 Monat zum Ende eines Kalendermonates.Ergebnisniederschrift:Im Arbeitsvertrag können jeweils längere Fristen vereinbart werden."Aber im Arbeitsvertrag steht:
"Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden."Zu wann kann ich nun kündigen?
Bis wann muß ich die Kündigung einreichen?
Soll ich erst kündigen,wenn ich den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben habe?
Wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalten kann,kann ich einen Aufhebungsvertrag in Anspruch nehmen?
Und kann ich dann in diesem Fall eine finanzielle Summe für die lange Betreibszugehörigkeit(10 Jahre)aushandeln?
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  #2  
Alt 26.05.2010, 10:42
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erst kündigen wenn du den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast! Sonst kann es im ungünstigen Fall sein, das du mit einmal arbeitslos bist!

Du möchtest den Betrieb verlassen, also muß dein ehemaliger Arbeitgeber Zeit und Geld investieren um jemand neues für diese Stelle zu besetzen.
Ich glaube kaum, dass er dann dich noch finanziell (in Form einer Abfindung) untertützt, damit du in deinen neuen Job anzufangen kannst.
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  #3  
Alt 26.05.2010, 10:59
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Registriert seit: 26.05.2010
Beiträge: 6
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vielen Dank für die Antwort.
Also erstmal am 01.6.10 den neuen AV unterschreiben und dann alten AG einen Aufhebungsvertrag z.01.07.10 vorschlagen.Wennn er darauf eingeht,dann ist es ok.Aber wenn er das nicht möchte,was dann?
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  #4  
Alt 26.05.2010, 11:22
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entweder
ich warte ab,bis ich den neuen AV unterschrieben habe (1.6.10)und dann teile ich den alten AG(per Aufhebungsvertrag) mit,das ich zum 30.06.10 raus möchte aus den Arbeitsverhältniss

Risiko hier:
der alte AG stimmt den Aufhebungsvertrag nicht zu und dann hocke ich auf den neuen AV z.01.07.10 und dann?

oder:

ich teile dem alten Arbeitgeber jetzt mit,das ich zum 30.06.10 aus dem Arbeitsverhältniss rausmöchte(Aufhebungsvertrag),habe aber noch den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschrieben.weiß dann aber,ob es zum 01.07.10 machbar ist oder nicht und kann es den neuen AG mitteilen.

Risiko hier:

der neue AV kommt nicht zustande.

Bin irgendwie in der zwickmühle,was ich nun mache?
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  #5  
Alt 26.05.2010, 12:02
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Wie geht es deinem momentaren Arbeitgeber denn im Moment (Wirtschaftskrise?).
Wenn du Glück hast ist er froh, dass du freiwillig gehst.
Ansonsten: Hast du noch Resturlaub?
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  #6  
Alt 26.05.2010, 12:11
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großes unternehmen,marktführend in bundesland.
habe 2 abmahnungen bereits bekommen.die wollen mich irgendwie raushaben
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  #7  
Alt 26.05.2010, 12:12
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Registriert seit: 26.05.2010
Beiträge: 6
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habe noch anteilig 13 urlaubstage bis 01.07.10,die ich noch nicht genommen habe
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  #8  
Alt 26.05.2010, 12:14
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Ort: OstDeutschland
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und aufgrund deiner Abmahnung möchtest du noch eine finanzielle Unterstützung dass du gehst?

ganz schön frech...bei der verhandlung (du mit deinem EXArbeitgeber) wäre ich gern dabei
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  #9  
Alt 26.05.2010, 13:17
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glaube auch nicht mehr,das es mit einer abfindung klappt.
die stellen bei uns werden nur noch mit zeitarbeitskräften besetzt.
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